Fernseher zum 3. mal in Reparatur - Rücktritt vom KV?

BuzzAMK

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Hallo meine Damen und Herren,

und zwar habe ich im Januar diesen Jahres ein Samsung Fernseher gekauft. DAs Gerät wurde bis jetzt 2x umgetauscht (Staub unterm Panel + Pixelfehler, Pixelfehler + starke gelbe Verfärbungen an der Seite).
Ihr könnt es erahnen, das Gerät hat wieder einen Fehler im Panel und muss wieder umgetauscht werden.
Da ich langsam die Faxen dicke habe, würde ich vom KV zurücktreten. Wie mache ich das? Einfach mit dem Händler in Verbindung setzen und dem die Nachweise der zweimaligen (erfolglosen) Reparatur mitteilen?

Ist das relevant, dass ich die Reparatur(en) direkt mit dem Hersteller, statt mit dem Händler abgeklärt habe?

Mit freundlichem Gruß

JF
 
Nach einem Jahr noch einen Rücktritt vom Kaufvertrag? Nachdem es sich ja nicht mal um das gleiche Gerät handelt, sondern um ein Austauschgerät? Glaube ich eher weniger, und wenn sich der Händler drauf einlassen sollte, würdest du wahrscheinlich nur den Zeitwert bekommen, und nicht den vollen Kaufpreis
 
Hägar Horrible schrieb:
Nach einem Jahr noch einen Rücktritt vom Kaufvertrag? Nachdem es sich ja nicht mal um das gleiche Gerät handelt, sondern um ein Austauschgerät? Glaube ich eher weniger, und wenn sich der Händler drauf einlassen sollte, würdest du wahrscheinlich nur den Zeitwert bekommen, und nicht den vollen Kaufpreis


War kein Austauschgerät. Nur das Panel wurde getauscht. War Vor-Ort-Reparatur. (Techniker kam zu mir und hat das Panel abmontiert und neues wieder dran)
 
Trotzdem wird es nach nahezu einem Jahr schwierig genug werden.
 
JaredFogle schrieb:
Ist das relevant, dass ich die Reparatur(en) direkt mit dem Hersteller, statt mit dem Händler abgeklärt habe?

Ja das ist relevant, da der Händler so nicht die Möglichkeit zum nachbessern hatte. Für ihn ist das die 1 Reklamation. Zum 2. Rücktritt vom KV, selbst wenn es möglich wäre würdest du für das 1 Jahr Nutzungsdauer auch einen Betrag abgezogen bekommen.
 
Wer ist der Händler ?
Grundsätzlich würde ich dir empfehlen das Samsung dir eine kurze Mail schreiben soll dass der Händler einen Retourenantrag stellen
Denn Samsung selber bietet den Händler an innerhalb 24 Monate nach zwei erfolglosen Reparaturen an, dass das Gerät zurückgenommen wird...
 
alffrommars schrieb:

Nach einem Jahr Nutzung?

P.S.: Wandlung gibt es nicht mehr nach der Schuldrechtsreform von 2002 nicht mehr
 
Zuletzt bearbeitet:
Komisch ging noch bei nem PC Hersteller als ich in der Rep. Abteilung gearbeitet habe ...
 
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