Gebote bei ebay als Verkäufer streichen, Schadenersatz möglich?

Ich habe als regelmäßiger Verkäufer auch zweiteilen Nachverhandlungsversuche wankelmütiger Käufer.

Eine gut dotierte und selbsbehaltlose Rechtsschutz im Rücken, schafft so gut wie immer bereits das Aufzeigen der Bereitschaft zum ausschöpfen der Rechtsmittel genug Anreiz auf seiten des Käufers doch noch einzulenken.

Aus Gründen des Prinzips und zur Abschreckung peitsche ich mittlerweile auch Beträge <100€ tatsächlich ein. Die Buben sollen ja auch was lernen - da scheppert es gerne auch mal für Kaffeekassengeld :p .

Ich sehe mich dabei allerdings auch eher als Überlieferer der guten Sitten - Wer heute meint ein geschlossener Kauf über 50€ sei nicht rechts-bindend ist jedoch -mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit- anderer Meinung sobald ihn diese Einstellung um den gleichen Sachwert ein mal 700-1000€ nebst Anwaltskosten, Umlagen etc. gekostet hat.
 
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Allerdings macht auch ne Rechtsschutzversicherung sowas nicht grenzenlos mit. Vorallem wenns dann Käufer sind bei denen nix zu holen ist. Ferner kann der Käufer dann doch noch sagen er bezahlt, bewertet dann aber negativ wegen "fehlender Kulanz".
 
Also ich übergebe das auch dem Anwalt. Dabei gehts mir netmal darum ob ich das Geld wiedersehe, möchte dem Käufer dann zumindest noch eine rein würgen und das Leben schwer machen.
 
Ilsan schrieb:
Allerdings macht auch ne Rechtsschutzversicherung sowas nicht grenzenlos mit. Vorallem wenns dann Käufer sind bei denen nix zu holen ist. Ferner kann der Käufer dann doch noch sagen er bezahlt, bewertet dann aber negativ wegen "fehlender Kulanz".

Selbstverständlich macht eine Rechtschutzversicherung dies auch ewig und gerne mit, insofern den Schuldnern die Kosten regelmäßig ausgewrungen werden können - Bei <1000€ Streitwert sollte dies eigentlich so gut wie immer möglich sein.
Im Zweifelsfall kann man zugunsten der Police auch mal einen Vorgang selbst schultern.
 
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Ich kaufe wirklich sehr viel auf Ebay, ist mir aber noch nie passiert, dass ich als zweithöchster Bietender den Artikel dann angeboten bekommen hätte, weil der Höchstbietende aus welchem Grund auch immer ausgefallen sein sollte !
 
Meetthecutthe schrieb:
Selbstverständlich macht eine Rechtschutzversicherung dies auch ewig und gerne mit, insofern den Schuldnern die Kosten regelmäßig ausgewrungen werden können - Bei <1000€ Streitwert sollte dies eigentlich so gut wie immer möglich sein.
Im Zweifelsfall kann man zugunsten der Police auch mal einen Vorgang selbst schultern.

Eben solange die ihr Geld auch wieder bekommen und nicht nur theoretisch sondern auch praktisch Geld verdienen damit. Wenn du da beim letzten mal aber gegen 2 H4ler vorgegangen bist wo absolut nix zu holen war und die auf ihren Kosten schon 2mal sitzengeblieben sind, werden die nicht umbedingt das Ding noch nen drittes mal mit dir machen. Wie es um die Zahlungsfähigkeit aussieht kannst du eben vorher nie wissen.

Ich kaufe wirklich sehr viel auf Ebay, ist mir aber noch nie passiert, dass ich als zweithöchster Bietender den Artikel dann angeboten bekommen hätte, weil der Höchstbietende aus welchem Grund auch immer ausgefallen sein sollte !
Ja weils in den meisten Fällen nix bringt wie schon beschrieben.
 
Hi, der Thread ist zwar schon ca. 1,5 Monate alt, aber ich möchte hier trotzdem noch etwas anmerken.

Grundsätzlich kannst du in deinem Angebot beliebige Bedingungen festlegen, sofern diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen (bspw. AGB-Recht im BGB oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Die Ebay-AGB schreiben auch nicht vor, dass bestimmte Regelungen im Angebot unwirksam sind.

Meiner (laienhaften) Meinung nach darfst du also Regelungen zu den Bietern bzw. Käufern aufstellen und diese sind dann auch rechtskräftig. Wenn solche Leute trotzdem mitbieten kannst du die Gebote (aus juristischer Sicht) problemlos löschen. Ob Ebay Probleme macht, kann ich natürlich nicht sagen.

Bedenke aber auch, dass es auf Ebay einige Leute gibt, die - in der Hoffnung auf einen Abbruch einer Auktion - ein geringes Gebot abgeben und danach mit einem Anwalt bzw. einer Klage drohen. Sie hoffen, den Artikel auf diese Weise günstig zu bekommen. Es könnte sein, dass du bei Löschen von Geboten auch solche Drohungen bekommst. Bedenke dann, dass die Person sowieso allenfalls ein Anrecht auf den Artikel hätte, wenn sie ein Gebot abgegeben hat, was höher als das endgültige Höchstgebot gewesen wäre.

Fazit: Es spricht nichts dagegen, Käufer auszuschließen die bspw. seit weniger als 30 Tagen angemeldet sind und/oder weniger als 5 Bewertungen haben. Es ist dein gutes Recht als Verkäufer, dir deine Käufer (abseits von Diskriminierung) auszusuchen.
 
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