Mining und die absurden Steuern

Euphorikus

Lt. Junior Grade
Registriert
Jan. 2015
Beiträge
374
Moin an alle Miner und an alle anderen Fachleute,

finde nur ich Mining und die Versteuerung absurd?

Solange das Finanzamt kein ETH entgegen nimmt, erschliesst sich mir nicht, wieso ich auf ETH Einnahmen Steuern zahlen soll. Wenn man als Bäcker arbeitet und Brötchen produzieren lässt, muss man auf seine produzierten Brötchen ja auch keine Steuern zahlen, sondern erst, wenn man sie verkauft hat.

Oder noch ein anderes passendes Beispiel:
Wenn man als Goldschürfer Gold in einer Mine findet, muss man doch auch nicht, für den Goldnugget steuern entrichten, sondern erst, wenn man den Goldnugget gegen Euros veräußert.

Warum also soll ich sobald ich vom Pool ETH auf mein ETH Wallet bekomme, die ETH in € umrechnen und diese als Einnahmen versteuern, wenn ich doch gar keine ETH verkauft habe, also keine € Einnahmen bekommen habe.

Nehmen wir mal an, ich hab 0,1 ETH vom Pool auf mein Wallet bekommen die 100€ wert sind. Dann gebe ich bei der Anlage fürs Finanzamt an, dass ich am 16.01.2018 100€ durch Mining bekommen habe.

Ich verkaufe die ETH nicht, sondern erst am 16.07.2018 also 6 Monate später, wir nehmen an, der Kurs hat sich bis dahin verdoppelt. Nun wären die 0,1ETH 200€ wert und ich verkaufe sie gegen echte Euros. Jetzt gebe ich bei der Anlage fürs Finanzamt nochmal Einnahmen im Wert von 200€ an?

Das heisst ich habe laut Unterlagen Einnahmen von 300€, die ich zu versteuern habe, obwohl ich nur 200 echte Euros bekommen habe. Ist das nicht doppelt gemoppelt?

Noch komplizierter dürfte es werden, wenn man z.B. 0,1ETH / 100€ bekommt ein Monat später nochmal 0,1ETH(120€, da Kurs gestiegen) und dann 6 Monate später ETH im Wert von 0,2ETH für 400€ verkauft und man 620€ zu versteuernde Einnahmen hat. In Wahrheit hat man nur 400€ verdient soll aber 620€ Einnahmen angeben, da kann ja irgendwas nicht stimmen wo habe ich den Denkfehler?

Ich hätte eigentlich gedacht, sobald ich ETH in Euros tausche, werden die Euros versteuert und gut ist, aber ich musste gestern etwas anderes lesen, zum Glück hab ich bisher erst ein paar Tage gemined und alles protokolliert.

Ich versuche gerade einfach zu verstehen, wieso weshalb warum und wie man alles richtig macht, damit man gegen keine Gesetze verstößt.

Aber so richtig blicke ich da leider noch nicht durch, deswegen erhoffe ich mir durch diesen Thread ein neuen Blickwinkel auf Mining in Verbindung mit Steuern zu bekommen.
 
Eins hast du vergessen ETH sind keine Brötchen sondern eine Währung. Diese hast du bereits als Erlös für deine "Dienstleistung", das Hashen, bekommen.

So ist es vielleicht etwas anschaulicher.
 
am besten rufst du dazu einen steuerfachmann an. hier im forum treibt sich meist (bitte nicht böse werden) nur halbwissen rum zu anderen themen als computer. frag 10 leute und du hast 10 andere antworten.
die einzig richtige und haltbare antwort gibt dir ein steuerfachmann.
 
Nun ja...du zahlst ja auch Steuern auf Arbeiten im Sinne von Dienstleistungen. Und hier bekommst du eine "Währung" im Austausch für entrichtete Arbeit(Mining). Das dein "Gehalt" versteuert wird, erscheint mir durchaus logisch.

Und wenn ich Aktien habe und diese verkaufe, muss ich den Gewinn ja auch versteuern.

Über die Höhe der Steuern kann man sicherlich streiten, aber dass der Staat keine sinnlose Stromverschwendung zu Spekulationszwecken mit steuerfreiheit fördern will, kann ich durchaus nachvollziehen.

Edit: zu spät
 
Hi

Naja ich nehme mal an, es wird nach dem versteuern wie in der CH Richtung CFD "Gesetz" gehen.
Sprich: Es muss nicht versteuert werden, sofern es nicht mehr als einen Gewissen Wert ergibt (ich meine irgendwo über 2'000.- CHF oder sogar noch höher).
Das heisst: Ist es versteuert ist es das Risiko des Staates mehr einnahmen zu verlieren sofern es nicht einen Gewissen Wert übersteigt.
z.B. CH Gesetz bezüglich CFD: Zählt nicht als Einnahme sofern es keine Wertüberschreitung von 2'000 oder irgend einem anderen Wert pro Jahr übersteigt - beim Zeitpunkt der Auszahlung!
Angenommen man verdient 5000.- in einem Jahr, zahlt sich aber nur den Max. Betrag aus muss nichts versteuert werden.
sprich: hast du ETH versteuert, anschliessend noch im Wallet, wert aber erhöht sich und du den max. betrag am 31.12. auszahlen lässt ist auf dem Restbetrag im Wallet keine Steuer fällig. Kannst natürlich dann am 1.1 wieder den max. Betrag auszahlen.

Aber mal ehrlich:
Sofern du nicht einen niedrigen Lohn hast und Plötzlich dir einen Ferrari leisten kannst - wie um Gotteswillen wollen die das Merken?
Über die ganze Zeit in welchem du das Mining betreibst kannst du vermutlich durchschnittlich pro Monat: Stromkosten amortisieren, Smartphone kosten & Internet / TV kosten einnehmen und viel mehr wird's ja wohl nicht sein.
Ergo: Es fällt nicht mal wirklich auf: so what..

Aber würde nun ein Harz 4 Empfänger eben plötzlich ein Auto haben, oder viel erspartes: Naja, schon auffällig..
 
Da du eine Dienstleistung erbringst in Form von "Mining" bzw. deine Rechnenpower dem Netzwerk zu verfügung stellst und dafür durch ETH entlohnt wirst, muss dies versteuert werden.
 
Gelöscht da Ich doch zu viele Annahmen rein gesteckt habe zur spezifischen Behandlung von Kryptos, die wohl nicht korrekt waren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil Kryptowährungen in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, werten die Finanzämter den Handel mit Cyber-Geld als privates Veräußerungsgeschäft.

Anders als bei Wertpapieren unterliegen solche Geschäfte nicht der Abgeltungsteuer, Gewinne müssen wie bei anderen Vermögensgegenständen – etwa Kunstwerken, Antiquitäten oder Immobilien – in der Anlage Sonstige Einkünfte (SO) der Steuererklärung angegeben werden. Es kommt allerdings darauf an, wie lange der Käufer seine Bitcoins behält. Verkauft er erst nach mehr als einem Jahr, kann er einen möglichen Gewinn steuerfrei vereinnahmen. Verkauft ein Anleger seine Bitcoins innerhalb der Spekulationsfrist, muss er den Gewinn mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern.

Es sei denn, der Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften liegt unter der Freigrenze von 600 Euro. So viel können Anleger steuerfrei vereinnahmen. Wird die Grenze überschritten, ist der komplette Gewinn zu versteuern. Wer im Bitcoin-Handel Geld verloren hat, kann die Verluste mit Gewinnen aus anderen Veräußerungsgeschäften verrechnen und so möglicherweise Steuern sparen.

Ganz anders ist der Fall beim sogenannten Mining: Wer das virtuelle Geld selbst am Computer mithilfe komplizierter Algorithmen geschaffen hat, muss dabei entstandene Gewinne wie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb versteuern.
 
Ich will ja nicht unken, aber ich denke diese Diskussion solltest Du mit Deinem zuständigen Finanzamt führen.
Du hast allerdings eine Freigrenze, unter der Du keine Steuern an den Fiskus abführen musst.
Die Grenze bei Kleingewerbe beträgt derzeit 17.500 € (http://www.kleingewerbe.de/steuerpflichten.htm).
Dazu müsstest Du allerdings das Minen als Kleingewerbe angemeldet haben beim FA.
 
Es geht um den Umsatz! Nicht um den Gewinn. Auf die Einkünfte bezahlst du natürlich Steuern.
 
Hier ist keine Rechtsberatung, bitte wende dich an einen Steuerberater oder dein Finanzamt.
Hier wirst du von 10 Leuten 20 Meinungen bekommen.
 
Ich finde das Steuergesetz zu Kryptowährung in Ö auch sehr wenig durchdacht
z.b. ist Staking jetzt Mining? Ich stelle da ja keine rechenpower zur verfügung, meine Coins vermehren sich einfach weil ich bereits welche habe. Zinsen??
Auch Airdrops sind mMn nicht geregelt. Manche Devs schleudern ja in Anfangszeiten mit ihren Coins herum und ich habe jetzt mittlerweile Coins im dreistelligen Bereich die ich _nicht_ gekauft habe, muss ich das jetzt versteuern wenn ich das in FIAT tausche?
Zum einen wird von offizieller Seite immer davor gewarnt wie gefährlich Kryptowährungen sind und es eigentlich keine sind aber beim Steuern eintreiben sind es dann doch welche. Ist ja jedem seine Sache aber beim Tausch zwischen Privacy Coins würde ich keine Steuern abdrücken (nicht nachweisbar), beim Tausch in FIAT aber auf jeden fall.
 
Bartmensch schrieb:
Ich will ja nicht unken, aber ich denke diese Diskussion solltest Du mit Deinem zuständigen Finanzamt führen.
Du hast allerdings eine Freigrenze, unter der Du keine Steuern an den Fiskus abführen musst.
Die Grenze bei Kleingewerbe beträgt derzeit 17.500 € (http://www.kleingewerbe.de/steuerpflichten.htm).
Dazu müsstest Du allerdings das Minen als Kleingewerbe angemeldet haben beim FA.

Du redest von Umsatzsteuer. Gewinn muss in jedem Fall versteuert werden. Als Kleingewerbe reicht eine Gewinn/Verlust-Rechnung. Wobei als Ausgaben auch Hardware über einen gewissen Zeitraum und Prozentsatz angegeben und abgeschrieben werden kann. Also meinetwegen 20% der Anschaffungskosten pro Jahr über 5 Jahre (fiktive Zahlen, habe nur Halbwissen). Frage am besten jemanden der sich damit besser auskennt :)
Dazu hast du noch einen Steuerfreibetrag - ab dem erst Steuern fällig werden.

P.S.: Und die Abrechnung bzw. Steuererklärung wird immer jährlich gemacht.
Das ETH direkt als (Fremd-)Währung anerkannt wird war mir auch nicht bekannt, und ich finde es aufgrund der doch höchst spekulativen Blase doch sehr fragwürdig.
Angenommen im ersten Jahr erwirtschaftest Du (wieder fiktive Zahlen, kenne den Kurs nicht) 0,5ETH im Wert von 5000€. Lässt Ihn Dir aber nicht auszahlen und sollst die 5000€ als Einnahmen verbuchen. Im zweiten Jahr platzt die Blase, der Kurs bricht ein und Du hast nur noch einen Gegenwert von 50€. Theoretisch müsstest Du jetzt 4950€ als Verlust eintragen können. Halte das doch alles in DE für sehr unausgegoren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist der Umsatz gemeint. Mal dem angefügten Link gefolgt? ;)
 
Aber so richtig blicke ich da leider noch nicht durch, deswegen erhoffe ich mir durch diesen Thread ein neuen Blickwinkel auf Mining in Verbindung mit Steuern zu bekommen.
Nun, der Blickwinkel wird 360° betragen und du siehst alle Spektralfarben.
Dieser o. ä. Themen sind ausschließlich als Unterhaltungsthreads zu sehen. Auf gar keinen Fall sollte man sie als (Finanz) Rechtsberatung einstufen.
 
Euphorikus schrieb:
Nehmen wir mal an, ich hab 0,1 ETH vom Pool auf mein Wallet bekommen die 100€ wert sind. Dann gebe ich bei der Anlage fürs Finanzamt an, dass ich am 16.01.2018 100€ durch Mining bekommen habe.

Ich verkaufe die ETH nicht, sondern erst am 16.07.2018 also 6 Monate später, wir nehmen an, der Kurs hat sich bis dahin verdoppelt. Nun wären die 0,1ETH 200€ wert und ich verkaufe sie gegen echte Euros. Jetzt gebe ich bei der Anlage fürs Finanzamt nochmal Einnahmen im Wert von 200€ an?

Das heisst ich habe laut Unterlagen Einnahmen von 300€, die ich zu versteuern habe, obwohl ich nur 200 echte Euros bekommen habe. Ist das nicht doppelt gemoppelt?
Zwar bin ich kein Steuerberater, aber nach meinem Verständnis wäre dann beim Verkauf nur die Differenz von den z.B. 200€ beim Verkauf zu den z.B. 100€ zum Zeitpunkt des Entstehens zu versteuern. Darüber sollte man aber mit seinem Steuerberater reden.
Euphorikus schrieb:
In Wahrheit hat man nur 400€ verdient soll aber 620€ Einnahmen angeben, da kann ja irgendwas nicht stimmen wo habe ich den Denkfehler?
Frage Deinen Steuerberater wie die jeweiligen Beträge anzugeben und zu versteuern sind.
 
Wie genau wollen die nochmal rausfinden was gemined wurde, geairdropped ist usw... ? :)
 
Die Blockchain hält doch jede Transaktion fest, die ist auch nicht anonym wie so oft behauptet wird, sondern nur pseudonym und bei jedem Kontakt zur realen Welt, also dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung oder dem Handel über eine Börse kann man diesem Pseudonym ein reale Person zuordnen. Glaube nicht das die Börsen an denen Kryptowährungen gehalten werden in einem rechtsfreien Raum agieren, die dürfte genau wie andere Finanzinstitute eine Mitwirkungspflicht im Rahmen des Automatischen Informationsaustausches in Steuersachen haben und dieser Datenaustausch in Steuersachen ist international. Daher würde ich niemandem raten sich darauf zu verlassen das das Finanzamt nichts davon bekommen kann, sondern jedem der damit zu tun hatte dringend raten seine Steuerehrlichkeit nicht aufs Spiel zu setzen.
 
Holt schrieb:
Die Blockchain hält doch jede Transaktion fest, die ist auch nicht anonym wie so oft behauptet wird, sondern nur pseudonym und bei jedem Kontakt zur realen Welt, also dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung oder dem Handel über eine Börse kann man diesem Pseudonym ein reale Person zuordnen.
Es gibt mittlerweile Techniken wie Deepsend von ONION die würde ich also ernsthaft Anonym und nicht mehr Pseudonym einstufen. Ich sehe da keinen praktikablen Weg diese Transaktionen zurückzuverfolgen.
 
Zurück
Oben