Kleine Frage an die steuerversteher ;)

Technikos

Commander
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Moin habe nur Mal ne kurze frage zu meiner Steuererklärung. Und zwar sieht es wie folgt aus. Ich bin Steuerklasse 3 und meine Frau hat immer 450€ gearbeitet. Das war ja steuerfrei. Nun hat sie letzten September bis Dezember auf Teilzeit gearbeitet. Dh Klasse 5 . Normal Müsste sie ja dann eine elektronische Steuerbescheinigung nur für diese 3 Monate bekommen, die ich dann mit in Meine Steuererklärung Einfliessen lasse. Liege ich da richtig? Mfg

Edit : habe mir die Frage telefonisch selbst beantwortet. Kann zu .
 
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Die Antwort hättest Du dann ja trotzdem posten können, evtl betrifft es Andere ja auch mal?
 
OK, 450 ist steuerfrei, bzw muss nicht angegeben werden. Für die 3 Monate bekommen wir in der Tat eine Steuerbescheinigung, die ich dann auch in der Lohnsteuer angeben muss. Mfg
 
Habe jetzt Nochmals ne Frage. Und zwar habe ich die Unterlagen für meine Steuererklärung Freitag wiederbekommen. Da war auch ein Schreiben dabei in den steht , dass ich ein paar Unterlagen nicht mehr vorzeigen Brauch, und der bescheid mir in den nächsten Tagen zugeht. Allerdings steht da " Steuererklärung 2016" drüber. Habe aber für 2017 gemacht. Meint ihr da ist ein Druckfehler? Habe in dieser Steuererklärung meinen Riester Vertrag mit angegeben, was ich die letzten 3 Jahre nicht getan habe. Halt wegen den Kinderzulagen usw. Könnte das damit zusammen hängen? Oder schlicht ein Druckfehler?
 
Warte doch mal ab wenn der Bescheid kommt, Widerspruch einlegen kann man ja dann immer noch. Nimm dann die ganzen Unterlagen mit und geh zum FA, vor Ort klären geht schneller und ist günstiger als ein Steuerberater.
 
Jo ist komisch die Sache. Der Zettel ist ja Standard, halt das ich nicht jedes Jahr meine Versicherungsnachweise dahin schicke. Aber das Jahr 2016 ist Jahr komisch. Nachzahlen wegen dem Riester müsste ich sowieso nicht. Ist etwas blöd, da das fa ca 45 km entfernt ist. Naja rufe da einfach morgen Vormittag Mal an.
 
Warum wartest Du nicht auf den Bescheid, dann hast Du es doch genauer.
 
Seit heuer muss man keine Belege mehr an das FA schicken.

Erst nach Aufforderung sind diese einzureichen.

Riester wird elektronisch vom Anbieter übermittelt, wenn du dort deine Steueridentnummer angegeben hast.

In der Regel schickt dir dein Anbieter nur noch die Bescheinigung nach §92 zu.
Dieser ist für dich selber.

Bescheinigung nach §10a der fürs Finanzamt ist, kriegst du in der Regel nicht mehr, da elektronisch gemeldet wird.
 
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