Neues Handy auf ebay.de gekauft, mit Ursprung aus Hong Kong! Diverse Fragen?

psporting

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Hallo,
ich habe ein Sony XZ1 Compact neu über ebay.de gekauft. Zwar genau das mit der Artikelnummer - 253238388376
Das Handy stürzt öfters ab und ich hab das Handy auf My Xperia (Sony Support etc.) eingetragen um eine Anfrage bezüglich des Fehlers zu starten. Allerdings bekomme ich auf der Seite als Rückmeldung bei dem Handy „keine Garantie.“ Üblicherweise hat man bei Sony 2 Jahre Garantie.
Daher habe ich den Support von Sony angefragt und die meinten „Das Gerät mit der IMEI 3583XXXXXXXXXX1 stammt aus HongKong und weist in der Tat keinerlei Garantie auf. Das ist regional z.T. sehr unterschiedlich. Bei Bedenken würde ich empfehlen, das Gerät zurückzugeben bzw. den Händler zu kontaktieren.“
Nun ich gebe zu der Kauf war bisschen überstürzt und ich habe eigentlich nur darauf geachtet das das Handy neu und mir schnellst möglich zugestellt wird.
Komischerweise wird allerdings in der Artikelbeschreibung von einer 14-tägigen Rückgabefrist und einem Jahr Garantie geschrieben. Unter „Versand, Rückgabe & Zahlung“ steht „Rücknahmen akzeptiert innerhalb von 1 Monat.“
Was zählt den jetzt? 14 Tage Rückgabefrist oder 1 Monat?
Wie will der Händler mir ein Jahr Garantie geben? Was passiert wenn der Händler seinen Laden schließt?
Wie ist allgemein die Rechtslage im Vertrieb von elektronischen Artikeln aus den Ausland in Deutschland?
Grüße & Danke für antworten
 
Hast du mal den Händler angeschrieben? Was sagt der dazu?

Wann hattest du das Handy gekauft?
 
Idon schrieb:
Hast du mal den Händler angeschrieben? Was sagt der dazu?

Wann hattest du das Handy gekauft?

Das Handy hab ich am 2.1.2018 bekommen. Ich will nicht den Händler anschreiben, da wenn sich rausstellt das alles rechtens ist, werde ich direkt einen anderen Weg versuchen!
 
Was "alles rechtens"?

Grundsätzlich ist natürlich die Frage, ob man als Käufer in Deutschland nicht erstmal Anspruch auf ein (deutsches) Gerät hat, jedenfalls ein Gerät, welches übliche Eigenschaften für den deutschen Markt aufweist, worunter unter Umständen auch sowas wie Garantie fallen könnte?
 
Idon schrieb:
Grundsätzlich ist natürlich die Frage, ob man als Käufer in Deutschland nicht erstmal Anspruch auf ein (deutsches) Gerät hat, jedenfalls ein Gerät, welches übliche Eigenschaften für den deutschen Markt aufweist, worunter unter Umständen auch sowas wie Garantie fallen könnte?

Ja, das wäre auch meine Frage!
 
Idon schrieb:
Grundsätzlich ist natürlich die Frage, ob man als Käufer in Deutschland nicht erstmal Anspruch auf ein (deutsches) Gerät hat, jedenfalls ein Gerät, welches übliche Eigenschaften für den deutschen Markt aufweist, worunter unter Umständen auch sowas wie Garantie fallen könnte?

Hat man nicht ! Allenfalls wäre zu erwarten, dass die übliche Herstellergarantie enthalten sein müsste, und dass die nicht enthalten ist, darauf hätte der Händler bei einer Lieferung sicherlich hinweisen müssen ! Aber (möglicherweise deshalb) hat der Händler Garantie im Übrigen ja angeboten; dass er die nicht geliefert hat, wäre da ja dann wieder eine ganz andere Frage und möglicherweise stellt er die Garantie ja auf eigene Rechnung und Kosten zur Verfügung - dann wärs damit wohl auch getan !


psporting schrieb:
Ich will nicht den Händler anschreiben, denn wenn sich rausstellt das alles rechtens ist, werde ich direkt einen anderen Weg versuchen!

Was ist denn das für ein Unsinn ? Es führt gar kein Weg daran vorbei, sofort den Händler anzuschreiben und zur Rede zu stellen, schon wegen möglichen Käuferschutzes druch Ebay, falls der TE das Gerät (hoffentlich) mit Paypal bezahlt hat !
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre wohl einfacher, der TE würde mal einen Link zur eBay Auktion hier zeigen. Dann sieht man auch, was er da gekauft hat. Geräte Versand und Ursprungsland aus China, selbst von deutschen Händlern, ist bei eBay ja keine Seltenheit. Man sollte immer erst genau die Artikelbeschreibung lesen. Sicher gibt Sony hier in der EU keine Garantie auf chinesische Geräte. Da muss der Händler sich drum kümmern.
 
psporting schrieb:
Komischerweise wird allerdings in der Artikelbeschreibung von einer 14-tägigen Rückgabefrist und einem Jahr Garantie geschrieben. Unter „Versand, Rückgabe & Zahlung“ steht „Rücknahmen akzeptiert innerhalb von 1 Monat.“
Was zählt den jetzt? 14 Tage Rückgabefrist oder 1 Monat?


Das ist völlig egal, die längere Frist zählt; bei missverständlichen Formulierungen dürfen diese nicht um Nachteil des Käufers ausgelegt werden !

Allerdings bracuht Dich das auch überhaupt nicht zu jucken ! Denn wenn de Händler so oder so die Rücknahme verweigert, willste dann in Hongkong klagen ?

psporting schrieb:
Wie will der Händler mir ein Jahr Garantie geben? Was passiert wenn der Händler seinen Laden schließt?
Wie ist allgemein die Rechtslage im Vertrieb von elektronischen Artikeln aus den Ausland in Deutschland?
Grüße & Danke für antworten

Nun ja, der Händler hat ja wohl nicht geschrieben, dass er Dir die Herstellergarantie gibt; offensichtlich hat er überhaupt nicht mitgeteilt, was für eine Garantie er gegeben hat; also dürfte dabei eine allumfängliche in Frage kommen; aber wiederum: Im Klagefall => siehe oben !


Ansonsten ist es mit so einer Garantie wie mit allen Garantien: ist der Garantierende futsch, dann ist auch die Garantie futsch !


BlubbsDE schrieb:
Es wäre wohl einfacher, der TE würde mal einen Link zur eBay Auktion hier zeigen. Dann sieht man auch, was er da gekauft hat.

Hat er doch ! Oben steht die Artikelnummer und damit kommst Du eineindeutig zur Auktion !
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Beschreibung auf ebay wurde mit Sicherheit als Artikelstandort Honkong angegeben. Wenn wir dann auf der Seite voN Sony nachsehen gibt die Firma in Honkong, also da, wo das Gerät herkommt EIN JAHR Garantie:
https://www.sony.com.hk/mysony/about/en/warranty.jsp

So viel zur "üblichen Herstellergarantie".

Und wenn man als Käufer in Deutschland ein Gerät kauft, das eben aus Hongkong kommt, hat man auch nicht Anspruch auf ein deutsches Gerät.

Wenn das teil also laufend abstürzt, wäre der Händler dein Allererster Ansprtechpartner und nicht das Forum hier!
 
Dann hat der TE sich offensichtlich mit der Nummer vertan !
 
Eben drum... Darum sagte ich, der TE soll die Auktion verlinken. Man sollte wissen, worüber man redet.
 
eBay selbst findet sie nicht. Selbst wenn man die explizite Suche nach Artikelnummern nutzt.

https://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch/?_sofindtype=4

Wir sind ein Fotohändler aus Hong Kong.
Die Fotoware wird von uns direkt aus Kong Kong an unser EU-Lager in England gesendet.
Von dort wird die Ware mit Hilfe unseres deutschen Logistic-Partners schnellstmöglich an Sie weitergeleitet.
Alle erforderlichen Einfuhrabgaben sind bereits bezahlt.

Der TE wollte schnell und günstig sein Smartphone haben. Und kauft dann dort ein. Muss man nicht verstehen. Also ist doch alles OK. Der TE bekam, was er gekauft hat. Bei Problemen muss er sich an der Verkäufer wenden. Sony interessiert das nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn es die Aktion war, wo steht da was von 1 Monat Widerruf? Und das es ein Honkong Handy ist steht auch mehr als eindeutig dabei finde ich. Oo

PS: Ach so doch, da ganz unten steht es. Wie kann man aber, wenn man das gelesen hat, den Artikelstandort nicht gesehen haben?

Ob nun 1 Monat gelten oder 14 Tage wird nur der Händler beantworten können. Nach dem deutschem Recht gelten 14 Tage, der Monat wäre also so oder so eine Sonderbedingung des Händlers.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Händler hat seinen Standort in Hongkong, so steht es auf jeden fall auf seiner ebay-Seite, und auch auf der Angebotsseite (wir sind ein Fotohändler aus Hongkong). Die Ware kommt, so steht es auch dort, direkt aus Hongkong und wird via England nach Deutschland geschickt. Es ist hier fraglich in wie weit die deutsche Gewährleistung greift.

Garantie (und hier neben nicht mit Gewährleistung verwechseln) übernimmt Sony, und da das Gerät aus Hongkong kommt gibt es ein Jahr davon.

Laut Widerrufsblehrung, die auch direkt im Angebot einsehbar ist, hat der Kunde EINEN MONAT Zeit den Vertrag zu widerrufen, man muss die Ware spätestens 14 Tage nach Abgabe des Widerrufs zurückschicken und man scheint die Rücksendekosten zu tragen.

Das ist der Widerrufsbelehrung klar zu entnehmen.
 
BlubbsDE schrieb:
eBay selbst findet sie nicht. Selbst wenn man die explizite Suche nach Artikelnummern nutzt.

Man muss auch nicht danach suchen, sondern einfügen www.eBay.de/itm/253238388376

Der Händler richtet sich explizit an deutsche Kunden und damit gibt es auch die üblichen Verbraucherrechte.
Also Widerruf oder Gewährleistung, kann sich der TE jetzt aussuchen.
 
Da habe ich eben meine Zweifel. Sitz des Händlers ist auf jeden Fall definitiv nicht Deutschland
 
Ein Händler aus HongKong, der nicht ansatzweise die deutsche Sprache beherrscht, der wird sich nicht für EU Verbrauchrecht interessieren.

Aber der TE kann es ja mal versuchen.
 
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