Dienstleistung Privat anbieten (Legal?!)

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Wahrscheinlich hast du Recht. Die aktive Bekanntmachung des Dienstes, in der Öffentlichkeit, ist etwas woraus der Richter den Strick machen kann. Danke für die Einwände.

Dies im Internet öffentlich zu machen ginge wohl nur über einen Verein, bei dem du deinen Dienst für andere zu Verfügung stellen könntest. Aber wahrscheinlich geht das auch nicht, da es auch für den Verein Beschränkungen gibt.
 
ich merk schon.....
ich bewege mich damit wohl in eine grau-Zone, dann werde ich wohl den weg des kleinsten wiederstanden nehmen und dies lassen....

Danke @alle für eure meinungen und rechtlicher aufklärung
 
Kaulin schrieb:
Die aktive Bekanntmachung des Dienstes, in der Öffentlichkeit, ist etwas, woraus der Richter den Strick machen kann.

Das ist Unsinn ! Kein Richter kann daraus, dass ich Dienste in der Öffeentlichkeit anbiete, einen "Strick" daraus drehen, egal in welchem Umfang und auf welche Art und Weise ich das vornehme ! Wen sollte ein Richter denn mit einem solchen Strick weswegen hängen wollen oder können ? Du hast Deine Aussage nicht einmal damit unterlegt, dass Du erklärt hättest, ob Du Deine Aussage auf einen Strafrichter oder einen Zivilrichter gemünzst hast !

"Dienste bekannt zu machen" sind weder eine Straftat noch begründeten solche Bekanntmachungen zivilrechtliche Ansprüch gegen den Bekanntmacher irgendwelcher Art ! Wie und warum also sollte der überhaupt vor ein Gericht zitiert werden wegen Anezigen, die er aufgibt ?

Auch ist es Unsinn, aus der Bekanntmachung von Diensten auf eine gewerbliche Tätigkeit zu schließen !

Grundlage für für den Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit oder möglicherweise das Vorliegen von strafrechtlichen Tatsbeständen wie etwa einer Steuerhinterziehung oder der Entstehung von zivilrechlichen Ansprüchen sind ausschließlich das Vorliegen entsprechender beweisbaren ode rbewiesenen Tatbestände wie des tatsächlichen Tätigwerdens, die Art und der Umfang von erzielten Umsätzen und Erträgen etc. - nicht aber die Veröffentlichung von Anzeigen jedweder Art !

Wenn der Junge nun gelegentlich von Omma oder Opa oder von Tante Käthe oder von sonst wem 30 Euro in die Hand gedrückt bekäme, weil er an deren Computer mal ein bissle herumgeschraibt hätte, wie sollte ihm das jemand jemals nachweisen können, geschweige denn, dass er damit Steuerfreibeträge oder Freigrenzen oder die Grenze zu gewerblicher Tätigkeit überschritten hätte !

Das ist doch alles Humbug und die Staatsanwaltschaft oder Steuerfander (und nicht die "Richter"), die dann erst mal tätig werden müssten, haben in Deutschland Wichtigeres zu tun (und kommen mit dem nicht zu Rande), als Phamtomtätigkeiten nachzugehen, selbst wenn da jemand eine Anzeige erstatten würde, würde die ohnedies ins Leere laufen.
 
Mir fallen da spontan 2 Punkte ein, mit denen man ihn da durchaus meines Erachtens einen Strick drehen kann.

1. Er tritt durch Bekanntmachung, Anzeigen schalten etc. in Konkurrenz mit Unternehmen, ist aber durch den kostenlosen Service natürlich unschlagbar im Preis. Daraus kann man schnell via Anwalt eine Wettbewerbsverzerrung machen, weil er durch die Bekanntmacherei eben wirbt auch wenn er nicht die Gewinnabsicht verfolgt, könnte man ja immer noch sagen, dass er sich einen Kundenstamm aufbaut und irgendwann sich Selbständig machen möchte. Durch den kostenlosen Service hätte er es damit deutlich einfacher.

2. Außerdem müsste er ja erstmal aufzeigen, dass er keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Spätestens wenn da die 1. Abmahnung von einem Anwalt mal ins Haus flattert, wirds eben essig, weil er kann dies vielleicht noch nachweisen, aber allein die Rennerei wäre es mir nicht wert. Bei der ganzen Schwarzarbeit die wir in Deutschland haben, wird allein das schon schwierig. Wie der macht das umsonst? Das kann er doch seiner Oma erzählen etc.

Deshalb am besten dabei bleiben das man sowas im Bekanntenkreis macht.
 
Nööö, stimmt einfach nicht, was Du da schreibst !

Den "Wettbewerb zu verzerren", was immer Du damit gemeint haben könntest, ist keine Straftat und kein zivilrechtlicher Verstoß, solange das nicht auf unlautere Art und Weise erfolgt; seine Dienste billiger als irgendwelche Konkurrenten oder kostenlos anzubieten, ist jedenfalls völlig OK; ganz besonders dann, wenn man nur ein kleines Rädchen ist und kein Marktbeherrscher; unlauter wäre die Sache erst, wenn jemand falsche Angaben gemacht hätte bzw. dann nicht zu seinem Angebot stünde oder in ähnlichen Fällen.

Und es muss auch niemand aufzeigen oder beweisen, dass er keine "Gewinnerzielungsabsicht" hätte; darauf kommt es gar nicht an, bzw. bei einer Beurteilung durch das Gewerbeamt geht es nicht um strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen.

Das einzige, auf was es ankäme, wäre möglicherweise die Tatsache, dass man entsprechende Umsätze tätigte; diese müssten ihm nachgewiesen werden und dann müsste weiter nachgewiesen werden, dass diese erheblich sind und die Grenzen überschreiten ... wie gesagt, wenn er 'von Omma oder Opa oder von Tante Käthe oder von sonst wem 30 Euro in die Hand gedrückt bekäme', von denen er auch noch seinen Aufwand abziehen könnte, der möglicherweise den Umsatz sogar meist überstiege ..... man, man, man ...... wer sollte da was beweisen können oder sich übehaupt erst die erhebliche Mühe machen und ein Interesse daran haben, zu versuchen, so was zu beweisen !

Warum denn auch ?

Und was Amahnungen betrifft: Lass doch die Anwälte in soclhen Fälle ruhig Abmahnen - die Abmahnung entsorgt man dann einfach in der Ablage P ! Wenn der Abmahnende dann estwas erreichen will, müsste er vor Gericht dann die Beweise (siehe) oben erst mal erbringen !

Und das würde der höchstwahrscheinlich tunlichst unterlassen, weil entweder unmöglich oder mit endlosem Aufwand verbunden ! Die Abmahnmafia ist nur auf das schnelle Geld durch Abmahngebühren auf der Grundlage von Angstmache tätig und an einer komplizierten Rechtsverfolgung verständlicher Weise nicht interessiert.
 
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@ de la Cruz

Was glaubst du wird passieren, wenn ein Zimmerer eine Ebay Kleinanzeigen Anzeige schaltet:

"Biete kostenlose Beratung und Arbeiten rund um alles mit dem Dachstuhl an. Bauherren bitte bei mir melden?"

Bzw. wie überführt man einen Handwerker der Schwarzarbeit?
Denn wenn man den auf der Baustelle beim arbeiten um 19 Uhr Abends erwischt, könne er und der Bauherr ja sagen: Ich arbeite hier nicht schwarz. Mache ich gerade alles aus nächstenliebe. Ich kriege für den Abend nur einen 10er für den Sprit das wars. Die 4 Stunden auf dem Dach, biete ich gratis an.
 
Der kriegt z.B. eine Anzeige von der Konkurrenz oder vom Nachbarn.

Die Polizei oder der Zoll kommt.

Sie befragen den Zimmerer, was er da macht. Der antwortet, ich arbeite kostenlos.

Polizei fährt wieder nach Hause und lässt den Zimmerer weiter arbeiten, da sie ja auf dessen Angaben vertraut. Es ist ja normal, dass man gerne kostenlos für andere arbeitet. ;)

Derjenige der angezeigt hat, muss den Polizeieinsatz zahlen.

:D
 
Er könnte ein Video machen, wenn er im Gerichtssaal die Aussage macht, dass er alles kostenlos gemacht hat.

Ich möchte mal sehen, wie sich so ein Richter vor lachen in die Hose pinkelt. :D
 
Nichts.

Kampf gegen Schwarzarbeit ist sinnlos, wenn die Leute einfach sagen, dass sie kostenlos arbeiten.

Kannste als Staat nichts dagegen machen.
 
JardelBenz schrieb:
Was glaubst du wird passieren, wenn ein Zimmerer eine Ebay Kleinanzeigen Anzeige schaltet:
"Biete kostenlose Beratung und Arbeiten rund um alles mit dem Dachstuhl an. Bauherren bitte bei mir melden?"

Gar nix wird passieren ! Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, wieso Du glaubst, ein Handwerker würde eine derart dämliche Formulierung annoncieren ! Der Zimmerer wird natürlich keine kostenlose Arbeiten anbieten, warum sollte er das auch; aber eine kostenlose Beratung anzubieten ist durchaus geschäftsüblich.

Im übrigen ist es einem Zimmerer nicht verboten, kostenlose Beratung und kostenloses Arbeiten anzubieten ! Strafbar macht er sich damit jedenfalls nicht, höchstens unbeliebt bei den Mitbewerbern, falls die so einem Schwachsinn glauben würden.

JardelBenz schrieb:
.... wie überführt man einen Handwerker der Schwarzarbeit?

Gar nicht ! Denn, wenn er selbständig ist, ist seine Tätigkeit nie Schwarzarbeit, denn seine Rechnung wird er immer erst nach der Arbeit schreiben - oder auch nicht ! Wer will das im Normalfall nachprüfen können.

Und wenn der Handwerker nicht selbständig ist, dann übt er eben Nachbarschaftshilfe aus - ist auch nicht verboten ! Auch in diesem Fall wird man ihm kaum das Gegenteil nachweisen können !
 
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de la Cruz schrieb:
Gar nix wird passieren ! Ich kann mir alerdings nicht vorstellen, wieso Du glaubst, ein Handwerker würde eine derart dämliche Formulierung annoncieren ! Der Zimmerer wird natürlich keine kostenlose Arbeiten anbieten, warum sollte er das auch; aber eine kostenlose Beratung anzubieten ist durchaus geschäftsüblich.

Natürlich würde das keiner machen. Man arbeitet ja nur als Computerservice kostenlos. Der Handwerker muss natürlich was veriedenen.

Im übrigen ist es einem Zimmerer nicht verboten, kostenlose Beratung und kostenloses Arbeiten anzubieten ! Strafbar macht er sich damit jedenfalls nicht, höchstens unbeliebt bei den Mitbewerbern, falls die so einem Schwachsinn glauben wüden.

Natürlich macht er sich damit strafbar.
Stell dir mal vor, eine große Zimmereifirma würde kostenlos arbeiten, um die ganzen kleinen Mitbewerber zum bankrott zu zwingen.
Würde das funktionieren? Wie man das nennt, würde übrigens schon angesprochen in dem Thread hier.


Gar nicht ! Denn, wenn er selbständig ist, ist seine Tätigkeit nie Schwarzarbeit, denn seine Rechnung wird er immer erst nach der Arbeit schreiben - oder auch nicht ! Wer will das im Normalfall nachprüfen können.

Und wenn der Handwerker nicht selbständig ist, dann übt er eben Nachbarschaftshilfe aus - ist auch nicht verboten ! Auch in diesem Fall wird man ihm kaum das Gegenteil nachweisen können !

Dann würde ich mal empfehlen ein paar Gerichtsverhandlungen zu verfolgen, wo jemand wegen Schwarzarbeit angeklagt ist. Und soviel ich weiß, ist unser TE nicht selbsständig ;)

Leute, werdet erwachsen.
Im Taka-Tuka Land glaubt der Richter euch solche Geschichten, wie "Ich biete den Computerservice aus reiner nächstenliebe an".
In Deutschland lacht dich der gegnerische Anwalt und Richter aus und du wirst wegen Schwarzarbeit und/oder unlauterem Wettbewerb verurteilt.
 
Noch mal: Steuerrechtlich wäre das Liebhaberei. Da kann der Richter einen auslachen, wie er will. Wenn kein Gewinn gemacht wird, würde ja das Finanzamt sonst hergehen, und die steuerliche Anerkennung entziehen. Da kann der Richter dann auch drüber lachen. Wie er will. Wir leben in einem Land, in dem man (noch) Liebhaberei betreiben kann.

Und Dumpingpreise oder ähnliches sind ebenfalls kein Thema. Weil es Liebhaberei ist und vom Volumen her keinen Markteinfluss hat. Erst wenn man so etwas betrieblich organisiert in entsprechendem Rahmen betreibt, wird das ein Thema. Egal wie viel der Richter lacht. Außerdem hat der anderes zu tun.
 
JardelBenz schrieb:
Leute, werdet erwachsen.
Im Taka-Tuka Land glaubt der Richter euch solche Geschichten, wie "Ich biete den Computerservice aus reiner nächstenliebe an".
In Deutschland lacht dich der gegnerische Anwalt und Richter aus und du wirst wegen Schwarzarbeit und/oder unlauterem Wettbewerb verurteilt.


Wie kann ein halbwegs vernünftiger Mensch so einen Schwachsinn schreiben !
 
Erst wenn man so etwas betrieblich organisiert in entsprechendem Rahmen betreibt, wird das ein Thema. Egal wie viel der Richter lacht. Außerdem hat der anderes zu tun.
Und selbst das sollte eigentlich kein Problem: Es soll durchaus vorkommen, dass Firmen z.B. ihre Beratung komplett kostenlos anbieten (natürlich nicht ohne Hintergedanken ;) )
 
Genau so ist es !

JardelBenz schrieb:
Natürlich würde das keiner machen. Man arbeitet ja nur als Computerservice kostenlos. Der Handwerker muss natürlich was verdienen.

Der Computerservice will ja nach der Aussage des TE keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, sondern so eine Art "guter Engel" spielen (man mag das glauben oder nicht - aber er hats so geschrieben und deshalb ist auch nur das für uns relevant ); natürlich wird kein Gewerbetreibender seine Dienst kostenlos anbieten, allenfalls mal, wenn er irgendeine tollkühne Marketing-Aktion umsetzen möchte - vielleicht - aber ansonsten wäre das ja reiner beruflicher Selbstmord.


JardelBenz schrieb:
Natürlich macht er sich damit strafbar.
Stell dir mal vor, eine große Zimmereifirma würde kostenlos arbeiten, um die ganzen kleinen Mitbewerber zum bankrott zu zwingen.

JardelBenz schrieb:
Stell dir mal vor, eine große Zimmereifirma würde kostenlos arbeiten, um die ganzen kleinen Mitbewerber zum bankrott zu zwingen.

Stell ich mir gar ned vor, so einen Quatsch, wie Dir da durch den Kopf geht; eine "große Zimmereifirma" würde selbstredend nicht kostenlos ihre Dienste anbieten - warum sollte sie auch ?
Aber selbst wenn sie es täte, wäre es kiein strafbarer Vorgang und nicht sie würde anderen in den "Bankrott" zwingen, sondern sich slebst in die Insolvenz ! Die Mitbewerber würden sich ins Fäustchen lachen !

Bei einem solchen auf Gewinn ausgerichteten Gewerbebetrieb gibt es aber überhaupt keinen Anlass, sich so was vorzustellen; und es handelt sich bei einem solchen Geschäft ja auch nicht um einen "guten Engel", der wie der TE neben seinem normalen Beruf anderen Menschen wohltätig helfen möchte - also allenfalls so etwas wie ein Hobby pflegt. Du vergleichst Fastnachtskrapfen mit Dachgiebeln !!!

Und eine Ahnung davon, was "Bankrott" ist, hast Du auch ned ! Falls da irgendjemand zu irgendetwas nach Deiner absurden Theorie gezwungen werden würde, dann allenfalls zur Insolvenz ! Bankrott dagegen wäre eine betrügerische Handlung und damit strafbar.
 
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de la Cruz schrieb:
Stell ich mir gar ned vor, so einen Quatsch, wie Dir da durch den Kopf geht; eine "große Zimmereifirma" würde selbstredend nicht kostenlos ihre Dienste anbieten - warum sollte sie auch ?
Aber selbst wenn sie es täte, wäre es kiein strafbarer Vorgang und nicht sie würde anderen in den "Bankrott" zwingen, sondern sich slebst in die Insolvenz ! Die Mitbewerber würden sich ins Fäustchen lachen !

Ich halte deine pauschalen Allgemeinplätze für faktisch falsch, siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__20.html
 
Überschrift gelesen?
"§ 20 Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht"

Ich wage da mal ganz vorsichtig die Vermutung, dass der TE da nicht zugehört ...
 
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