Windows 10 Pro in Hyper-V Umgebung Lizenzierung

iDragonfighter

Cadet 1st Year
Registriert
Jan. 2018
Beiträge
9
Hallo,

Ich hätte einer Frage zur Lizenzierung von Windows 10 in einer Hyper-V Umgebung.

So wie ich es verstanden habe, ist es nicht erlaubt, ein normales Windows 10 Pro auf einem "Hyper-V Standalone Server" / "Windows Server 2016 etc. mit Hyper-V Rolle" zu virtualisieren. Da benötigt man eine spezielle Version von Windows 10 Enterprise. Habe ich das richtig verstanden?
Und was ist wenn ich Windows 10 Pro auf einer "Windows 10 Client Hyper-V", sprich "Windows 10 mit Hyper-V Feature" Umgebung virtualisieren will? Ist dies erlaubt?

Die Nachteile von Windows 10 Client Hyper-V zu Windows Server Hyper-V sind mir bekannt. Mir ist auch bekannt, dass ich für jedes Betriebssystem, ob lokal oder virtuell eine Lizenz benötige.

Danke schon mal im Vorraus
 
Zuletzt bearbeitet:
Für jede Installtion von Windows 10, egal ob Bare-Metal oder in eigener Virtualisierungslösung brauchst du eine gültige Lizenz.

/ Nun hasts rein-editiert in den Startpost, danke :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zunächst einmal, danke für deine Antwort.

Keine OEM-Lizenzen, also dann Retail. Das sollte ja kein Problem darstellen.
Leider werde ich aus dem Artikel nicht schlau. Also brauche ich diese besonderen Lizenzen, wenn ich Windows in einer VM installieren will? Das würde ja bedeuten, dass jeder, der W10 in einer VM z. B. VMWare, VirtualBox... installieren will diese benötigt, oder nicht?
 
Mir ist halt nicht klar, inwiefern das EU-Urteil bzgl. OEM-Lizenzen hierauf Auswirkungen hat. Deine Frage ist durchaus berechtigt, weil die Lizenz-Politik sehr unübersichtlich geworden ist.

Diesbezüglich wäre wohl ein direktes Gespräch mit Microsoft die klügste Möglichkeit. Weil ohne das am praktischen Beispiel selber durchgeführt zu haben, ist eine Beurteilung darüber nicht wirklich solide.

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit für dich günstig an ein Lizenz-Modell zu kommen, das dir erlaubt eine bestimmte Anzahl an Windows-Installationen für diesen Zweck zu nutzen.

Ein Freund von mir, der viel mit Hyper-V arbeitet, verwendet eigentlich hauptsächlich den Cloud-Service Azure. Das hilft dir also nicht weiter, weil du scheinbar die Clients lokal auf einem Server laufen lassen möchtest.

Eventuell kann er mir darüber Auskunft geben. Wenn ich was erfrage, melde ich mich hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grundsätzlich gilt:
- Es wird immer die zugrundeliegende Hardware lizenziert. Niemals eine VM.
- Aus diesem Grund spielt der verwendete Hypervisor keine Rolle. Es ist also für die Lizenzierung egal, ob du Hyper-V Standalone, als Rolle von Windows Server, Client-Hyper-V oder ESXi nutzt.

Bei Client-Windows in virtuellen Instanzen finden zudem besondere Lizenzbestimmungen Anwendung:
- Es zählt die Lizenz des zugreifenden Gerätes. Nach meinem Kenntnisstand muss es Windows mit aktiver SA oder mit VDA-Addon sein. Alle anderen Varianten sind nicht lizenzkonform.

Links:
Lizenzierung des virtuellen Desktops
Lizenz-Falle: Desktop Virtualisierung Teil1

Ergänzung ()

iDragonfighter schrieb:
Keine OEM-Lizenzen, also dann Retail. Das sollte ja kein Problem darstellen.
Nein. Die Retailversionen gewähren die nötigen Rechte genausowenig.
Leider werde ich aus dem Artikel nicht schlau. Also brauche ich diese besonderen Lizenzen, wenn ich Windows in einer VM installieren will? Das würde ja bedeuten, dass jeder, der W10 in einer VM z. B. VMWare, VirtualBox... installieren will diese benötigt, oder nicht?
Nein. Die Ausführung von lokalen VMs ist lizenzrechtlich etwas völlig anderes als der Zugriff auf Remote gehostete VMs.
Der Artikel ist im übrigen sehr gut. Danke für den Link @proserpinus!
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen dank für deine Antwort.
Das hat mich schon deutlich weiter gebracht.

Ich Glaube an dieser Stelle, wäre es ganz sinnvoll mein Anwendungsszenario zu erläutern:

Ich habe einen PC, auf dem ich Hyper-V betreiben will.
Virtuallisiert wird:
* Windows Server 2016 Essentials
* Windows Server 2012R2 Essentials
* Windows 10 Pro
Die zwei virtuelle Server nutze ich zu Test und Lern zwecken für meine Arbeit und als Fileserver für Freigaben.
Das virtuelle Windows 10 würde nur von mir, als zusätzlicher Client benutzt werden.
Evil E-Lex schrieb:
Nein. Die Ausführung von lokalen VMs ist lizenzrechtlich etwas völlig anderes als der Zugriff auf Remote gehostete VMs.
Ich habe mir die Artikel mal durchgelesen, so habe ich das jetzt verstanden:
Also wenn ich die VM lokal installiere und lokal benutze, darf ich das Windows 10 mit einem normalen Lizenz Key aktivieren (Anwendungsszenario: zweites Windows 10 mit z. B. VMWare auf einem Client). Nun ist es bei mir so, dass der Host zwar neben meinem Schreibtisch steht, jedoch keine Monitor-Kabel angeschlossen sind. Ich würde generell nur mit RDP auf den Host zugreifen.
Das heißt, wenn ich Monitor Kabel an den Host anschließe und dann so auf den Host zugreifen würde, dürfte ich eine Win10Pro Lizenz verwenden, jedoch wenn ich per RDP darauf zugreifen will nicht. Richtig?

Wie schaut es Lizenz technisch aus, wenn ich mich per RDP mit dem Host verbinde, und dann vom Host aus auf das virtuelle Win10Pro zugreife. Wäre das dann ein lokaler Zugriff, oder wieder ein Fall für die VDA / SA Lizenz?
 
Für Test- und Lernzwecke würde ich die Evaluation-Versionen nutzen: https://www.microsoft.com/de-de/evalcenter/
Die Microsoft-Lizenzbedingungen sind nicht für solche Kleinstumgebungen gedacht und machen daher den Lizenzerwerb für diese absolut unwirtschaftlich. Genau beantworten kann ich dir die Frage daher nicht, da mir ein solches Szenario nie untergekommen ist. Gehe aber davon aus, dass alles, was in den Lizenzbedingungen nicht erwähnt wird, nicht erlaubt ist.
 
Evil E-Lex schrieb:
Für Test- und Lernzwecke würde ich die Evaluation-Versionen nutzen: https://www.microsoft.com/de-de/evalcenter/
Die Microsoft-Lizenzbedingungen sind nicht für solche Kleinstumgebungen gedacht und machen daher den Lizenzerwerb für diese absolut unwirtschaftlich. Genau beantworten kann ich dir die Frage daher nicht, da mir ein solches Szenario nie untergekommen ist. Gehe aber davon aus, dass alles, was in den Lizenzbedingungen nicht erwähnt wird, nicht erlaubt ist.

OK, vielen Dank.

Schönen Tag noch :) .
 
Zurück
Oben