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Du kannst mir glauben, wenn ich sage das die Widerrufsfrist für die Computerhilfe stets 5 Wochen beträgt.
Erfolgt innerhalb der Zeit ein Widerruf und die Computerhilfe ist bereits in den Bestand übergegangen, so geht das ganze an die Fachabteilung, welche den Auftrag rückabwickelt, so als hätte er nie bestanden.
dann klicke mal bei den 3 computerhilfe varianten auf der telekom webseite auf die verbraucherinformnationen.
daß es auch nach ablauf der widerrufsfrist noch regelungen durch irgendwelche "fachabteilungen" zugunsten der kunden gibt, dürfte wohl dem geschilderten umstand des vermarktungsdrucks und der dadurch "untergejubelten" verträge geschuldet sein. die offizielle regelung lautet 14 tage. kann man auf der angegenen quelle nachlesen.
Frau S.,
wie schaut es denn nun aus? Es ist wieder mal (!!!) eine weitere Woche vergangen. Das kann doch nun wirklich nicht war sein!
In der Zwischenzeit ist auch eine weitere Monatsrechnung angekommen.
Wenn bis Freitag nichts geschieht, geht es halt einen Schritt weiter. Bitte kontaktieren Sie ab jetzt meinen Sohn, seine Nummer steht im Kontaktformular.
Echt übel, dass sich die Telekom vom 13.02.2018 bis zum 13.03.2018 (Stand heute) nicht meldet, dass ist ein Monat!
@CBTK - die Computerhilfe wurde rückwirkend gekündigt und die berechneten Entgelte werden wieder erstattet. Bitte entschuldige, dass die Bearbeitung sich so in die Länge zog.
Hallo Wiebke S, habe Ihnen nochmals ein Kontaktformular zukommen lassen.
Ich habe am 17.03.2018 nun zwei Briefe erhalten. Einer mit einer Kündigung der Computerhilfe S und der andere mit einer Fortführung der Computerhilfe S?!
da Wiebke diese Woche nicht im Haus ist, antworte ich hier stellvertretend.
Die Briefe sind so sicher auf den ersten Blick irreführend.
Es bestand ja eine Kündigung der Computerputerhilfe S zum 15. Oktober 2019, also zum Ende der Vertragslaufzeit. Diese Kündigung wurde wieder storniert. Daraus resultiert das Schreiben zur Fortführung der Computerhilfe S.
Die Stornierung war notwendig, um die rückwirkende Kündigung veranlassen zu können. Leider konnte diese nicht zum 16. Oktober 2017 eingestellt werden, daher ist auf dem Schreiben der 13. Dezember 2017 vermerkt.
Die Erstattung für den Zeitraum 16. Oktober 2017 - 13. Dezember 2017 habe ich gerade manuell veranlasst.
Für den restlichen Zeitraum erfolgt die Erstattung systemseitig.
Auf den Punkt gebracht: Die Computerhilfe S ist gekündigt und die Grundgebühren werden komplett erstattet.
Ich hoffe, ich konnte das verständlich erklären. Entschuldige bitte die Unannehmlichkeiten.