Melltdown und Spectr - Kann ich Intel verklagen?

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estros schrieb:
Nur, wenn es ein großes Unternehmen ist mit Milliarden Umsatz selbstverständlich, sonst wirds weniger.

Die amerikanischen Verhältnisse werden bei uns auch allmählich(!) eingeführt. Wer reich ist und zB ohne Führerschein Auto fährt, kann hohe Summen Strafe zahlen, allerdings an den Staat.

Jetzt wirds aber abenteuerlich.... dein eigenes Geld hat beim Schadensersatz überhaupt nichts zu sagen... was Du meinst ist Marco Reus... das ist ein strafrechtliches Problem (nicht zivilrechtlich) - und da bemisst sich die Strafe nach deinem Einkommen


@dubstep: Ja das wärs auswandern... und Knarren kaufen... ;-)
 
dubstep1234 schrieb:
Haha geil ich wander aus.
Oh ja bitte und lass dich doch gleich dabei noch von Vox begleiten, dann haben wir anderen wenigstens noch ein bisschen Entertainment davon und wenn du dich geschickt anstellst darfst in paar Jahren dann auch in den Dschungel...
 
Was hier alle immer mit Schaden haben...
Es gibt auch andere Gründe, jemanden zu verklagen: Ein Prozessor, der derartige Sicherheitslücken hat, kann wohl (meiner Meinung nach) als mangelhaft bezeichnet werden. Zudem ist der (von mir angenommene) Mangel hardwaremäßig nicht behebbar und zumindest softwaremäßig ohne Leistungsverlust auch nicht zu umgehen.

Natürlich wird sich Intel mit Händen und Füßen wehren und von keinem Garantiefall sprechen. Dann könnte man noch immer die Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt die Vermutung, dass die Sache im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Aber auch nachher fällt der Nachweis nicht schwer, da der Mangel von Anfang an vorhanden war.

Außerdem weiß Intel wohl schon seit über 6 Monaten davon und hat der Öffentlich zunächst nix gesagt. Man könnte so argumentieren: Jemand, der seinen Prozessor in besagtem Zeitraum gekauft hat, hätte das wohl nicht getan, wäre ihm der Mangel bekannt gewesen.

Ob es für Einzelnen Sinn macht, den Quasimonoplolisten zu verklagen, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Bei einer zahlenmäßig schönen Streitgenossenschaft würde das schon anders aussehen...
Wie das die Gerichte wirklich entscheiden würden, kann man wohl auch nicht mit Sicherheit sagen.
 
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Da ist niemand dumm, es ist eine andere Gesetzeslage. So einfach ist das.
naja, "das man die katze in der mikrowelle nicht trocknen darf" oder das "heißer kaffee verbrennung beim hautkontakt verursachen kann" sollte ein halbwegsintelligenter mensch wissen.

ich würde mich zumindest schämen solche klagen einzureichen XD
 
So eine Aktion ist sinnlos. Kann man machen, wenn man Lust hat, sich finanziell zugrunde zu richten.
Zur Prozessführung braucht man im Idealfall einen Anwalt. Zur Beweisführung werden teure Gutachten nötig sein und und und.
Am Ende bindet man sich nur Kosten und Ärger ans Bein.

Wem Produkte eines Herstellers nicht zusagen, der kann bzw. sollte nach Alternativen schauen. Nur wenn einem Anbieter in größerem Umfang die Kundschaft abhanden kommt, wird der vielleicht beginnen, zu lernen. Aber nur vielleicht. Und leider sind viele Konsumenten nicht bereit, ihr Konsumverhalten gegenüber zweifelhaftem Gebahren zu ändern. Ein Beispiel: wer baut Schmuddelsoftware in Autos ein und macht trotzdem Rekordgewinne?
 
R_Wilco schrieb:
Zudem ist der (von mir angenommene) Mangel hardwaremäßig nicht behebbar und zumindest softwaremäßig ohne Leistungsverlust auch nicht zu umgehen.
.

Ja was ist denn das? Etwa kein Schaden?
 
Ich hoffe alle haben ihre Spaß gehabt. Die (kuriose) Frage sollte sich erledigt haben.
 
DFFVB schrieb:
Ja was ist denn das? Etwa kein Schaden?

Ein Sachmangel.Natürlich kann man das auch im Rahmen des Schadenersatzes als Schaden geltend machen,muss dann aber ein Verschulden nachweisen, was wohl auch möglich wäre.
Die 2. von mir genannte Alternative spricht das eh an.

Es ging mir nur darum, dass man als Konsument mehrere Möglichkeiten hat, eine Klagen zu begründen. In machen EU-Staaten konnte man früher Mängel nur im Rahmen der Gewährleistung (- Händler)oder der Garantie (g- Hersteller) geltend machen. Man könnte gegenüber dem Händler auch einen Irrtum geltend machen. Aber lassen wir das Thema. Die Frage war wohl eh scherzhaft gemeint.
 
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LEUTE, don't feed the troll!

Dubstep geistert hier doch schon durch dutzende Channels und das war nicht mal am Anfang lustig, mittlerweile nur noch langweilig und wenig kreativ.
 
R_Wilco schrieb:
Es ging mir nur darum, dass man als Konsument mehrere Möglichkeiten hat, eine Klagen zu begründen. In machen EU-Staaten konnte man früher Mängel nur im Rahmen der Gewährleistung (- Händler)oder der Garantie (g- Hersteller) geltend machen. Man könnte gegenüber dem Händler auch einen Irrtum geltend machen. Aber lassen wir das Thema. Die Frage war wohl eh scherzhaft gemeint.
Wüsste nicht worüber Du dich geirrt haben solltest, was eine Anfechtung rechtfertigten würde, welche übrigens auch eine Pflicht zum Schadensersatz für Dich mit sich bringt...

Wenn, fehlt hier eine verkehrswesentliche Eigenschaft, die dich zum Rücktritt berechtigt, allerdings auch nur dann, wenn nicht nachgebessert wird... Und das ist ja nicht abschließend geklärt... Dazu kommt: Beim Rücktritt musst Du gezogenen Nutzen rückgewähren... Bei fünf Jahren Afa für ne CPU lohnt das doch nie im Leben...

Aber ja, machen wir Feierabend
 
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Klar das hier ein bisschen getrollt wurde.
Wenn ich mir die ganze Sache so anschaue, die wahrlich zu 90% einfach an mir vorbeigegangen ist, dann...

Ja, wie sehe ich das ?
Mir fehlt also Leistung und Sicherheit.
Okay, jetzt kommt es drauf an.

Bin ich ein Gamer und mir fehlt Leistung ? Angenommen das ist so. Dann kann ich trotzdem nicht klagen. Damit würde ich zu 90% wohl nicht durchkommen.

Grund : Zu viele Variable. Also viele Gründe, dagegen zu spechen.
Die würden einen Gamer eiskalt rechtlich "überrollen".

Brauche ich die CPU für Server oder andere Leistungen, die eher richtung Forschung und Entwicklung gehen, dann sieht das (EVTL.) ganz anders aus.

Hmm...Ich weiß nicht so recht.
Sicherheitslücken gibt es überall.
Ist Intel denn überhaupt dazu rechtlich verpflichtet, Sicherheitslücken zu stopfen ?
Glaube ich nicht. Also wäre Intel von dieser Schiene nicht zu belangen.

Werde ich gezwungen diesen FIX als Privatperson anzuwenden ?
Kommt drauf an, wann ich mich dazu gezwungen sehe ! Bin ich Gamer ? Wenn ja, dann lass ich es eben auf Kosten der Sicherheit.
Dann sehe ich eben zu, das ich Brain.exe ein wenig einschalte, wenn ich mal wieder die große Welle mache beim Surfen.

Bin ich im Bereich der Forschung und Entwicklung tätig und kann gewisse Umstände nachweisen, die aufzeigen, das der Prozessor in meinem Arbeitsbereich signifikant mit dieser und jener Leistung nötig ist, weil ich gewisse Zeiten einhalten muss und die CPU-Power auf Grund von schweren Berechnungen mit in meine Kalkulation eingerechnet wurde, ich aber auf höchste Sicherheit angewiesen bin...

Ja dann sehe ich evtl. eine Chance.

Dann müsste ich "fixen" und mir geht dadurch die Leistung verloren, die ich für meine Arbeit brauche, die ich in einem gewissen Zeitrahmen fertig haben muss, damit "der und der" Vertrag eingehalten werden kann. Geht wie immer ums Geld.

Das wäre meine bescheidene Blickweise.
Aber jeder sieht das anders.

Von mir aus aber auch gerne Feierabend.
Wollte das ganze nur mal auf ein anderes Niveau heben ;)
 
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@TE du hast noch nie einen "Grisham" Roman gelesen.

Da bekommst du schon ein gutes Bild vermittelt wie das amerikanische Rechtssystem tickt und was
du als einzelner überhaupt in so einem Fall erwarten kannst (Stichwort Sammelklage, wurde ja schon erwähnt)
 
Frage : an Radio Eriwan: Kann ich die Autoindustrie verklagen, wegen den Diesel Skandal ?

Im Normalfall ja, aber hat man da eine Change ??????
 
klar kannst du klagen ... ist ja das große Problem deutscher Gerichte: jeder klagt wegen Banalitäten so das die Gerichte überlastet sind! Und anders als im Strafrecht zählt im Zivilprozeß einfach wer den besseren Anwalt hat! Im Zivilprozeß ist Recht haben eben nicht automatisch Recht kriegen!
Den da unterscheiden wir uns im Zivilrecht gar nicht so sehr von den "bekloppten USA" nur das bei uns die erzielten Strafen nicht so hoch sind!
Es ist dein gutes Recht für dein Recht zu klagen, wenn du das willst kann dir dieses Recht keiner nehmen, das Gericht kann das Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen aber das klagen können sie dir nicht verbieten!

Dir muss aber klar sein, gegen ein Multimillionendollar Firma wie intel geht das durch alle Instanzen und selbst wenn du so einen guten Anwalt hast das du am Ende gewinnen würdest legst du ertsmal deine gesamten Gerichtskosten selber aus, da die Rechtsschutz dankend ablehnt... da bist du pleite bevor du Recht kriegst!

Das einzige was dir da einen Vorteil bringen könnte nen guten Anwalt vorrausgesetzt, ist das sich intel auf einen Vergleich einlässt wenn sie befürchten müssten eine Präzedenzfall zu kriegen! Dazu müssten sie aber auch erstmal in die Enge getrieben werden, was eher unwahrscheinlich ist.
 
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@ dubstep1234

Deine Fragen schlagen auf den Magen : :D

" Gebrauchtes Notebook bis 500€ ausreichend für BF1 auf Low "

" Gebrauchtes Notebook über eBay-kleinanzeigen. Transportschaden DHL? "
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Und er fuhr in einem Ford . :daumen:
 
'ne andere Frage ist aber:

Wer haftet dafür, wenn ich durch diese Schwachstelle meine Daten "beschädigt" werden?
Vorausgesetzt ich bekomme kein entsprechendes Update - wie z.B. bei meinem Z77X-UD5H.
 
Niemand, da in den Hinweisen, Readmes, Installern zum Update idR immer drin steht, dass man vor Installation der Updates sich ein aktuelles Backup anlegen sollte und für eventuelle Schäden der Hersteller die Haftung ablehnt. Im Worstcase wirst du also gefragt werden ob du die Informationen im Vorfeld gelesen hast und ob du, wie es geraten wurde, ein aktuelles Backup erstellt hast.
 
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