Erster Vollzeit-Arbeitsvertrag in der IT-Beratung - Was beachten?

Aldwin

Lt. Junior Grade
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Juni 2008
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319
Hallo in die Runde,

ich habe ein Vertragsangebot von einem spannenden Arbeitgeber im IT-Umfeld vorliegen. Es ist mein erster Vollzeitjob. Ich war in den letzten Jahren durchgehend Werkstudent oder Praktikant neben meinem Masterstudium, also kenne ich mich natürlich etwas mit dem Arbeitsrecht aus, aber betrete auch "Neuland". Vielleicht kennt sich ja jemand hier im Forum mit meinem Themen aus. Ich habe versucht mir alles zu ergooglen, aber bin auf keine guten Antworten gestoßen.

Vorneweg: Der Arbeitgeber hat sich mir gegenüber sehr fair und engagiert gezeigt. Das Gehaltsangebot ist auf einem gutem Niveau und die Branche/Aufgaben entsprechen ziemlich exakt meinen Vorstellungen.

Jobbeschreibung:

Berater mit Reisetätigkeit in einer "Boutique Beratung" (also kleineres Beratungshaus). Die Hauptprojekte sind vermutlich im näheren Umfeld der Firma oder in den typischen Hochburgen wie FFM, Berlin oder Hamburg. Im Vertrag steht allerdings "projektbezogene europaweite Reisebereitschaft", darüber hatten wir im Vorfeld nicht gesprochen. Wäre ok, aber bisher war die Info, dass die Projekte eher in Deutschland sein werden.

Fragen:

1. Im Vertrag gibt es keinen Informationen bezüglich der Reisen. Sprich: Bucht man stehts die 1.Klasse im Zug, ab welcher Distanz/Reisezeit fliegt man und welche Budgets hat man für die täglichen Spesen und Übernachtungen. Sollte ich den Arbeitgeber auf diese Themen ansprechen und gehören diese Informationen in den Arbeitsvertrag?

2. Die zentrale des Unternehmens ist in "meiner" Stadt und diese ist als Dienstort festgelegt. Allerdings gibt es die Klausel, dass ich auch an einem anderen zumutbaren Ort eingesetzt werden könne. Macht diese Klausel nicht die Vereinbarung über den Dienstort obsolet oder ist dies Standard?

3. Es gibt einen Punkt im Bezug auf die private Nutzung der zur Verfügung gestellten Hardware, der sehr strikt die private Nutzung ausschließt. Ist so eine Klausel in der Praxis wirksam, weil es wirkt völlig praxisfremd, dass Mitarbeiter ihr Handy/Notebook nie für einen privaten Zweck nutzen. Es soll noch eine Nebenrichtlinie dafür geben, vielleicht ist darin etwas konkreteres, allerdings liegt diese mir aktuell nicht vor.

4. Berater erhalten Handys und Notebooks vom Apfelladen, aber das wurde nicht weiter konkretisiert. Ist es wahrscheinlich, dass man sagen kann, was man haben will oder wird es vermutlich Beschränkungen geben? .. vermutlich ein Thema, das ich in einem finalen Gespräch klären sollte, wollte nur Fragen, ob es vermessen ist ein iPhone X oder so zu bestellen?

Falls ihr noch weitere Tipps/Anmerkungen habt, worauf ich achten soll .. Immer her damit, freue mich über jeglichen Input. Ich bin leider ein bisschen neurotisch geworden in Bezug auf Verträge, weil bei meinem alten Arbeitgeber sehr viel mündlich versprochen wurde, aber am Ende auf den Vertrag verwiesen wurde, als die Umsetzung von Versprechungen angesprochen wurden, die nicht zum Vorteil des Arbeitgebers waren.

Danke für jegliche Hilfe!

Viele Grüße
Aldwin
 
Zuletzt bearbeitet:
1.) Unbedingt nachfragen. Schriftlich fixieren muss man das nicht unbedingt, da es wahrscheinlich unternehmensweit gelten wird. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, sollte es für den AG aber auch kein Problem sein, das in den Vertrag aufzunehmen.

2.) Würde ich versuchen, streichen zu lassen. Im schlimmsten Fall kann eine solche Klausel später dazu genutzt werden, ich loszuwerden, da man einfach deinen Arbeitsplatz in eine ganz andere Stadt legt, in die du eventuell auf keinen Fall ziehen möchtest. Andererseits bist du als Berater ja wahrscheinlich sowieso 95% der Zeit unterwegs.

3.) Das ist rechtlich zulässig.

4.) Wird wahrscheinlich ebenfalls unternehmensweit geregelt sein. Wählen wirst du da wahrscheinlich nicht unbedingt können. Zumindest noch nicht als Anfänger.
 
zu 1) wenn größeres Haus ist das übergreifend geregelt (1 Klasse? süß), verlang einfach ein Exemplar der Reiserichtlinien
zu 2) kenne ich als Standard
zu 3) zulässig, Laptops sind häufig eh so verdongelt das man keinerlei Rechte hat und abends im Hotelzimmer wenig damit anfangen kann. Handys kenne ich verschiedene Lösungen, mal lassen sich Apps aus dem Store installieren, mal nur aus dem Firmenstore
zu 4) wenn größeres Haus, dann wird es da Regeln geben, einfach danach fragen.

Da Du ja scheinbar in einer höheren Position einsteigst, wird es mit dem iPhoneX sicherlich keine Probleme geben. :evillol:
 
Tourgott schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt.

Ich feier dich alleine schon wegen dem Bianchi-Ulle-Avatar (mit großem Abstand meine Lieblingstour), aber auch vielen Dank für das Feedback!

Danke für die weitsichtigen Feedbacks aus der Praxis. Wir haben einfach über 1) und 2) noch gar nicht gesprochen und ich bin - wie gesagt - schonmal zu blauäugig aus Verhandlungen heraus gegangen. Was würdest du für eine faire Losung bei 1) halten? Ich würde gerne auf Bahnfahrten in Ruhe arbeiten können (erste Klasse Ticket), dafür fliege ich nicht sonderlich gerne und mir gefallen häufig unprätentiöse Mittelklassehotels besser als gehobene Ketten.

Also, großes Dankeschön schonmal an dich. Würdest du noch auf etwas spezielles acht geben?

Mextli schrieb:
Überflüssiges Zitat entfernt.

Ist das mit der 1.Klasse irgendwie naiv? Ich habe zwischen Bachelor und Master ein Praktikum in der Industrie gemacht und dort war das Standard, weil man dort "besser arbeiten konnte". Kein Plan, ob das Standard ist, aber vielleicht weißt du da mehr?

Danke für deine Antworten. Ich steige nicht in einer höheren Position ein, falls dies in meinem Posting so rübergekommen ist, war das nur Unvermögen im schriftlichen Ausdruck :) .. Das Handy ist mir egal, wenn es Preis/Leistung sein soll, nehme ich gerne das SE und sonst halt irgendeins. Wenn man das X bekommen kann, muss ich zugeben, dass ich es nehmen würde.. Aber vielleicht wäre das auch ein bisschen affig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Überflüssige Zitate entfernt)
Also meiner Erfahrung nach gibt es für 1) 3 Praktiken:

a) Das Unternehmen bucht für dich und da gibt es kaum Mitsprache, weil das häufig eine eigene Abteilung mit Erfahrungen usw. übernimmt (wenn das Unternehmen viele Angestellte auf Reisen hat und entsprechende Ressourcen benötigt und somit auch Know-How diesbezüglich hat)

b) Es gibt einen festgelegten Preisrahmen pro Reise/Unterkunft/Transport in dem du dich bewegen musst (unter Umständen gestaffelt nach Land/Stadt in welches du reist) und der nur aufgehoben wird wenn man wirklich gute Gründe hat (z.B. Taxi vom Hotel zum Event ist teurer als ein näheres aber teureres Hotel oder es ist kurzfristig nichts anderes verfügbar)

c) Ein festes Budget fürs Reisen pro Jahr/Quartal das du frei verwenden darfst.

Die wenigsten Unternehmen buchen Business Class für ihre Mitarbeiter, das bekommt höchstens das gehobene Management (wenn überhaupt). Erste Klasse im Zug ist jetzt auch nicht immer den Preis wert - wird darauf an kommen ob du während der Reise arbeiten sollst oder nicht ;)

Ist man wirklich viel unterwegs bekommt man die Upgrades dann meist eh auf den Normalpreis (Stichwort Flugmeilen) und dann ist man doch häufiger in der Business Class. Ich nehm an beim Zug wirds ähnliches geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 3)

Diese Klauseln kenne ich, ist idR nur pro-forma meiner Erfahrung nach. Unter der Hand war es bei meinen Arbeitgebern immer inoffiziell "egal" oder erlaubt. Ich denke es hat haftungstechnische und steuerrechtliche gruende warum man gerne die private nutzung offiziell untersagt.
Wichtig ist nur dass die disk verschluesselt ist.

edit: zu 2)
Das steht in so ziemlich jedem arbeitsvertrag drin.
Um ehrlich zu sein: wenn es dir nicht passt kannst du kuendigen. so wie der arbeitsmarkt aktuell aussieht hast du sowieso keinen stress.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu der Unterlassung der privaten Nutzung der dienstlichen Technik: Unbedingt daran halten.
Es ist nicht praxisfremd eine private E-Mail-Adresse und ein privates Smartphone und Laptop für seine privaten Angelegenheiten zu nutzen.

Ich habe schon eine fristlose Kündigung wegen der ausgeschlossenen, missbräuchlichen privaten Nutzung der E-Mail-Adresse z.B. mitbekommen. Thema war dabei: Auf einmal kamen Rechnungen für privat nicht eingelöste Lastschriften an die Firma, weil die Firmenangaben automatisch vom Mailserver unter jede E-Mail kopiert werden muss. Dadurch entsteht ein Schaden im Zweifelsfall leidet darunter die Reputation / die Außendarstellung des Unternehmens.

Zudem: Gestattet ein AG die private Nutzung des E-Mail-Kontos, dann darf er unter keinen Umständen mehr dritte für diesen E-Mail-Account berechtigen, auch nicht, wenn der Accountinhaber schwer erkrankt und lange ausfällt. Zudem muss nach dem Ausscheiden des Accoutinhabers der AG prinzipiell die weitere Nutzung des E-Mail-Accounts ermöglichen, er wird dann zu einer Art E-Mail-Provider für ausgeschiedene Mitarbeiter. Das will natürlich kein AG, deswegen wird die private Nutzung so gut wie nie erlaubt, manchmal stillschweigend geduldet, oft verboten.

Ähnliches gilt für privates rumgesurfe usw. Was ist denn, wenn die Projektdaten auf dem Laptop durch einen Trojaner, den man sich mit der <spiel hier einfügen> Schwarz-Installation eingefangen hat abgeleitet oder verschlüsselt werden? Auch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos wird dadurch schlichtweg präventiv verringert, indem man die private Nutzung untersagt und die Kisten weitestgehend "verdongelt".

Wie gesagt: Es ist ja kein Problem sich als IT-Berater ein privates Smartphone und ein privates Ultrabook für seine privaten Zwecke zuzulegen, dann hat man mit der Klausel auch kein Problem.

Die Nebenrichtlinie könnte eine BYOD-Richtlinie sein, die dann noch zusätzlich die dienstliche Verwendung privater Hardware untersagt :D Freue dich also nicht auf eine "Lockerung".

Grüße
 
muss er dann wohl selber entscheiden. ich würde für so eine bude nicht arbeiten
ist eigtl das minimum wenn er für die firma sein leben im Hotel verbringen darf.
 
birday schrieb:
muss er dann wohl selber entscheiden. ich würde für so eine bude nicht arbeiten
ist eigtl das minimum wenn er für die firma sein leben im Hotel verbringen darf.
^ wenn ich natürlich für irgendeinen Krauter arbeite, der nie mit sicherheitsrelevanten Informationen/Systemen zu tun hat, ja dann macht eine Trennung zwischen Privatgerät & Firmenlaptop natürlich wenig Sinn. ;)
 
hallo7 schrieb:

Danke! Ich habe das Thema aufgegriffen um darüber kurz in einem abschließenden Gespräch zu sprechen.
Ergänzung ()

ayngush schrieb:

Ich habe volles Verständnis dafür, dass sensible Daten geschützt werden müssen. Allerdings gibt es meiner Meinung nach einen deutlichen Unterschied zwischen einer private Nachricht via FB-Messenger auf dem Dienstlaptop und dem Installieren von "Sicherheitskopien" oder dem Leechen von abgefilmten Kinofilmen.

Ich nehme an, dass die ganze Geschichte nur von mir naiv gedacht ist. Ich fand es halt krass, weil - nach der Wortwahl zu urteilen - so gut wie jeder dagegen verstoßen dürfte. Naja, eine Freundin (Juristin), die das System und ich für smart halten, hat mir mitgegeben, dass sie selbst in solche Verträgen nur nach den zentralen Absprachen wie Urlaubstage/Gehalt schaut und dann unterschreibt, weil sowieso die meisten "extremen" Klauseln im Zweifel unwirksam seien. Aber kein Plan ob da was dran ist, kommt ja eh am Ende vor allem auf das Verhältnis zum Arbeitgeber an.

Hat sich für mich auf jeden Fall gut angefühlt den Vertrag mit Ruhe und Verstand durchzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo Du schon den FB-Messenger erwähnst: Malware über Facebook-Messenger im Umlauf, greift Windows und macOS an

Gut, der Artikel ist schon etwas älter aber er soll auch nur exemplarisch für eine ganze Reihe von solchen und ähnlichen Meldungen stehen.
Es gibt schon sehr viele, sehr gute Gründe, warum die private Nutzung dienstlicher Geräte untersagt sein kann.
Edit-Beispiel: Vor vielen Jahren, als die Ransomware noch nicht mit BitCoin sondern dieser Bargeld-Einlagerungsbank funktionierte, hatte es eine (Ex-)Kollegin geschafft durch das private "nur mal kurz per Webmailer meine GMX-Mails Checken" drei Netzlaufwerke und ihren PC zu verschlüsseln.

Das ist aber auch nichts schlimmes, dass die private Nutzung recht harsch vertraglich untersagt ist. Wichtig ist nur, dass man sich an diese Regeln auch hält, da die Nichtbeachtung tatsächlich auch in letzter Konsequenz der Sanktionskette eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. Ein Spiel mit dem Feuer halt. Und es ist heutzutage wirklich problemlos Machbar seinen privaten Technik-Fuhrpark zusammen mit seinen dienstlichen Technik-Fuhrpark zu transportieren. Ein Laptop mit Farbbildschirm kostet keine 25.000 DM mehr ;)

Abgesehen von "sensiblen Daten" für das Unternehmen gibt es da halt noch andere rechtlich relevante Dinge, die da vor allem eine Rolle spielen. Für mich ist eine erlaubte private Nutzung der Dienstlichen Technik und Accounts immer ein Indiz dafür, dass die GF keine Ahnung von der aktuellen und kommenden (EU-DGSVO) Rechtslage hat oder einfach ignoriert.
Ich meine das im Sinne von: "...verpflichtet Schaden von den Aktionären Abzuwenden..." "...nach kaufmännischen Treu und Glauben handeln..." "...ordnungsgemäße IT-Organisation..."

Das Feld der IT-Sicherheit und des Datenschutzes ist ein Minenfeld für die verantwortliche GF und IT-Verantwortlichen und wenn die ihre Verantwortung verstanden haben, dann sind solche Klauseln wie in deinem Vertrag das Ergebnis dessen Transferleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
ayngush schrieb:
Wo Du schon den FB-Messenger erwähnst: Malware über Facebook-Messenger im Umlauf, greift Windows und macOS an

Gut, der Artikel ist schon etwas älter aber er soll auch nur exemplarisch für eine ganze Reihe von solchen und ähnlichen Meldungen stehen.
Es gibt schon sehr viele, sehr gute Gründe, warum die private Nutzung dienstlicher Geräte untersagt sein kann.
Edit-Beispiel: Vor vielen Jahren, als die Ransomware noch nicht mit BitCoin sondern dieser Bargeld-Einlagerungsbank funktionierte, hatte es eine (Ex-)Kollegin geschafft durch das private "nur mal kurz per Webmailer meine GMX-Mails Checken" drei Netzlaufwerke und ihren PC zu verschlüsseln.

Das ist aber auch nichts schlimmes, dass die private Nutzung recht harsch vertraglich untersagt ist. Wichtig ist nur, dass man sich an diese Regeln auch hält, da die Nichtbeachtung tatsächlich auch in letzter Konsequenz der Sanktionskette eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. Ein Spiel mit dem Feuer halt. Und es ist heutzutage wirklich problemlos Machbar seinen privaten Technik-Fuhrpark zusammen mit seinen dienstlichen Technik-Fuhrpark zu transportieren. Ein Laptop mit Farbbildschirm kostet keine 25.000 DM mehr ;)

Abgesehen von "sensiblen Daten" für das Unternehmen gibt es da halt noch andere rechtlich relevante Dinge, die da vor allem eine Rolle spielen. Für mich ist eine erlaubte private Nutzung der Dienstlichen Technik und Accounts immer ein Indiz dafür, dass die GF keine Ahnung von der aktuellen und kommenden (EU-DGSVO) Rechtslage hat oder einfach ignoriert.
Ich meine das im Sinne von: "...verpflichtet Schaden von den Aktionären Abzuwenden..." "...nach kaufmännischen Treu und Glauben handeln..." "...ordnungsgemäße IT-Organisation..."

Das Feld der IT-Sicherheit und des Datenschutzes ist ein Minenfeld für die verantwortliche GF und IT-Verantwortlichen und wenn die ihre Verantwortung verstanden haben, dann sind solche Klauseln wie in deinem Vertrag das Ergebnis dessen Transferleistung.

Um ehrlich zu sein, würde ich das genau wie du sehen.

In der Praxis scheint es bei meinem neuen Arbeitgeber wohl so sein, dass dienstlich und privat nicht dermaßen strikt getrennt sind. Kann man aus Gründen der Distanz von Arbeit/Freizeit schlecht finden, allerdings ist halt auch der Job anders als ein Standard 9-to-5 Job. Die meisten nutzen wohl ausschließlich das Handy, dass Ihnen vom Arbeitgeber gestellt wird.
 
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