Kleinstgewerbe gründen mit 16 Jahren

MarshallMathers

Lt. Commander
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Sep. 2016
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1.250
Hallo,

seit einiger Zeit biete ich Hilfestellungen bei allen möglichen Themen an, die auch nur entfernt etwas mit Computern zu tun haben. Ich schalte eine Annonce bei Ebay Kleinanzeige und verteile daneben auch Zettelwerbung bei mir in der Siedlung.
Nun wurde mir von meinem EDV-Lehrer des Vertrauens aber zugesichert, dass ich leider so nicht weiter machen könnte, und ich mich rechtlich absichern sollte. Da auch ich keine Lust auf irgendwelche windigen Abmahnanwälte habe, wollte ich ein Kleinstgewerbe auf mich anschreiben lassen, damit ich rechtlich im (hoffentlich) grünen Bereich bin. Online finde ich dazu aber leider kaum oder nur sehr lückenhafte Informationen, wie ich das nun wirklich mache.

Vor dem gleichen Problem standen hier bestimmt schon mehrere, und weil ich hier ja schon länger unterwegs bin, frage ich hier einfach mal in die Runde. Was muss ich beachten, was muss ich mitbringen, was erwartet man von mir?

- Marshall
 
Wie willst du dich denn mit einem Kleinsgewerbe vor Abmahnanwälten schützen?
Wenn du z.B. Logos auf deine Flyer druckst an denen jemand anderes die Rechte hat dann trifft dich das in beiden Fällen.
 
Ich habe kein Logo. Ich möchte einfach nur rechtlich abgesichert sein, wenn ich "Werbung" auf Ebay Kleinanzeigen oder im Web zeige
 
Wenn du wirtschaftlich handelst, bist du steuerpflichtig und deine Dienstleistungen sind eindeutig wirtschaftlicher Natur. Das hat also entsprechend wenig mit Abmahnanwälten zu tun als mit dem Finanzamt*.

So wie du fragst hast du noch nicht einmal den Wikipediaartikel zum Kleingewerbe durchgelesen. Tip: Tu genau das samt Querverweisen UND lies die passenden genannten Gesetze (nicht nur einzelne, genannte Paragraphen!). Denn wenn du wirtschaftlich handelst bist du in der Haftung und es interessiert sich Niemand dafür, dass dir irgendwer in einem Internetforum irgend einen Mist erzählt hat.

*Es macht keinen Unterschied ob dir ein Mitbewerber in dem Bereich Abmahngesindel auf dich ansetzt oder aber dem Finanzamt Hinweise gibt.
 
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Naja, du kannst dich nicht rechtlich absichern. Entweder du bist rechtlich sauber unterwegs, oder eben nicht. Wenn nicht dann trift es dich als Gewerbetreibender noch härter als eine Privatperson.
 
Benzer schrieb:
[...]dann trift es dich als Gewerbetreibender noch härter als eine Privatperson.

Total egal, wer gewerblich handelt wird als Gewerbe behandelt, auch ohne Anmeldung. Auf den Trichter, dass da jemand versuchen könnte sich div. Haftungsfragen und Auflagen zu entziehen indem die Gewerbeanmeldung "vergessen" wird, ist der Gesetzgeber schon gekommen.

Der größte Spaßfaktor ist aber eigentlich immer das Finanzamt. Ohne plausible Belege schätzen die Einnahmen jedoch keine steuerlich relevanten Ausgaben und wenden dann nach Lehrbuch alle Steuern für die (ebenfalls geschätzte) Laufzeit des Unternehmens an. Der TE wäre dann nicht der erste, der beteuert, dass die Nachforderungen höher sind als der gesamte Umsatz der erwirtschaftet wurde.
 
Bei Abmahnungen zählt das genauso. Wenn da Handeln im gewerblichem Ausmaß angenommen werden kann, so werden die Abmahnungen entsprechend verfasst.

Wobei Abmahnungen nicht einfach so von Anwälten verfasst werden können sondern der Initiative von Geschädigten. (Urheberrechtsinhaber, Wettbewerber, ...). Wobei Wettbewerber die einem Nebenbuhler Steine in den Weg werfen wollen recht sicher das Finanzamt informieren werden. Eine Abmahnung ist schlicht zahnlos im Vergleich mit den Steuereintreibern.
 
Mach dich erstmal nicht verrückt, Abmahnungen ist eine ganz andere Baustelle, diese sind eher als Bettelbriefe zu sehen und können zu 99% im Mülleimer entsorgt werden.
Solange du aber nur EDV-Dienste anbietest, hast du sowas überhaupt nicht zu befürchten.

Such dir einen Anwalt raus der sich mit Steuerrecht auskennt und lass dich da in einem Gespräch beraten, kostet zwar ein paar €s aber danach weisst du was Phase ist und was die weiteren Schritte sind. Solange das nur ein Kleingewerbe ist muss man es soviel ich weiss eh nur anmelden und fertig, Steuern oder so fallen da nicht an (Freigrenze).

Selbst Gesetze zu lesen ist Zeitverschwendung und nimmt dir nur die Lust an deinem Ehrgeiz.
 
Spezialist2018 schrieb:
[...]Steuern oder so fallen da nicht an (Freigrenze).

Selbst Gesetze zu lesen ist Zeitverschwendung und nimmt dir nur die Lust an deinem Ehrgeiz.


Der erste Satz im Zitat ist schlicht falsch.
Gesetze nicht zu lesen ist halt etwas fahrlässig, man sollte sich da einfach mal vom "Mimimi Gesetzestexte sind böse" lösen. Das sind halt einfach die Spielregeln und wer am Lesen dieser scheitert sollte sich fragen ob es das richtige "Spiel" ist.

Zum Anwalt zu rennen um sich Rechtsthemen von 0 an erklären zu lassen kostet erst einmal Geld. Bei den Stundensätzen von Anwälten lohnt es mal zu rechnen wieviel Stunden man selbst zum eigenem Stundensatz aufwenden könnte. Mal ganz abgesehen davon, dass es allerhand Angebote für Gründer gibt sich das Grundlagenwissen aufzuhelfen.
 
Ookay. Ich denke, ich werde einfach mal zum Amt gehen und mich dumm stellen, die werden mir schon sagen, wie ich was zu tun habe. Es geht wirklich nur um Peanuts, deswegen würde ich das Finanzamt gerne rauslassen, aber trotzdem "Werbung" schalten.
Optional dann halt der Anwalt.
 
Das Finanzamt wirst du nicht ausschließen können. Du gehst zum Gewerbeamt und meldest dein Gewerbe an. Dann bekommst du nen Wisch auf dem ein Link zu den Formularen fürs Finanzamt ist. Entsprechendes Formular runterladen und ausfüllen. Angeben, dass du Gebrauch von der Kleingewerberegelung machen möchtest. Du bekommst eine Steuernummer, die auf jeder Rechnung drauf sein muss, welche du ausstellst. Deine Einnahmen musst du in einer jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben.
 
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Nur meine Meinung als absoluter Leihe,

du brauchst eine Gewerbeanmeldung. (Kosten circa 20 € ) Sobald das durch ist hast du ein Gewerbe. Unter ich glaube 17.500€ Jahres Umsatz bist du ein Kleiunternehmer und Umsatzsteuer befreit. Das heißt allerdings nicht das du keine Steuererklärung machen musst. Dort musst du dein Angaben machen. Solltest du unter der Freigrenze mit allen Einkommen bleiben (glaube gerade ca. 9000€ ) zahlst du keine Steuer.

Ps.: Ab einem gewissen Einkommen / Arbeitsstunden musst du dich auch um die Krankenkasse kümmern, da es zu Problemen mit der Familienversicherung kommen kann.
 
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Rechtsschutz (Versicherung) ist auch so eine Sache - was wenn dich ein Kunde verklagt, weil er der Meinung ist du hast etwas kaputt gemacht (z.B. Netzteil tauschen -> Kurzschluss -> Rechner am Ar***). Am Ende bleibst du auf den Kosten sitzen.
 
MarshallMathers schrieb:
Ookay. Ich denke, ich werde einfach mal zum Amt gehen und mich dumm stellen, die werden mir schon sagen, wie ich was zu tun habe. [...]

Aussagen vom Amt bzw. Beamten nutzen recht wenig. Falls die dir Bullshit erzählen* hast du das nicht schriftlich und rechtsverbindlich sind die Auskünfte in der Regel auch nicht. Prüfe den Spaß immer selbst!


*Ich bin ehrenamtlich im Rahmen öffentlicher Organe tätig und Falschauskünfte sind eher die Regel.
 
Schon komisch, dass bisher keiner darauf eingegangen ist, dass der TE minderjährig ist. Er kann nicht einfach ein Gewerbe anmelden. Er benötigt zuvor eine Ermächtigung der bzw. des Erziehungsberechtigten, die von einem Vormundschaftsgericht genehmigt sein muss.
 
Weil Ich, der TE, nicht doof ist. Natürlich brauche ich ein Einverständnis, meine Eltern und mein IT-Lehrer haben mich ja erst auf die Idee gebracht. Ich muss also immer eine Steuererklärung abgeben? Hm, okay, werde damit nochmal mit irgendwem darüber lernen.
Wenn ich bei einem Kunden was kaputt gemacht, bin ich so oder so am Arsch, das ist mir klar. Gehört zum Risiko als Selbstständiger, oder?
Die Idee mit dem Amt werde ich verwerfen, dann lieber gleich ein paar Taler locker machen und einen richtigen Anwalt fragen.
 
Lieber TE, das mit dem Amt ist nicht die dümmste Idee, da DU als Unternehmer jedoch in der Verantwortung bist, solltest DU die relevanten Dinge immer gegenprüfen! Was dir aber anscheinend mangelt ist allein schon die Initiative mal selbst zu recherchieren wie das mit der Steuererklärung ausschaut.

Gleiches bei der Haftung, was hindert dich daran Tante Google zu fragen und mal 1-2 Paragraphen dazu zu wälzen?
 
MarshallMathers schrieb:
Natürlich brauche ich ein Einverständnis, meine Eltern und mein IT-Lehrer haben mich ja erst auf die Idee gebracht.
Es geht nicht um das Einverständnis, sondern darum, ob Du wirtschaftlich eigenverantwortlich handeln kannst. Du brauchst einen Businessplan, dem die Erziehungsberechtigten zustimmen. Dieser Businessplan muss auch das Vormundschaftsgericht überzeugen, nur dann gibt es eine Genehmigung des Gerichts. Erst mit dieser Genehmigung kannst Du ein Gewerbe beantragen.
 
Mir wurde gesagt, Ich bräuchte keinen Businessplan.

Hey Andreas, Ich habe recherchiert, aber leider gibt es kein koherentes Material Online. Die eine Seite sagt, ich brauche einen Businessplan, die andere (und mein selbstständiger IT-Lehrer) sagt, dass ich keinen brauche, zumindest nicht in dem Alter.
Er hat mir mal seinen gezeigt, das sind ganze Seiten voller Zahlen und Kalkulationen, die man sich ja größtenteils aus der Nase zieht, weil niemand wirklich weiß, wie das Business in einigen Jahren läuft. Erwarten sie das wirklich? Von einem Sechzehnjährigen? Ich weiß, Ich bin an das gültige Recht gebunden, aber da frag ich lieber nochmal nach.
 
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