ebay Artikelbeschreibung irreführend?

derGrashalm schrieb:
Ferner behauptet der Verkäufer das abgebildete Modul sein ein 8GB Modul und mein Mainboard nimmt das einfach nicht richtig an, dass ist doch Schwachsinn, oder?

Meine Vorredner haben schon völlig zutreffend die Rechtslage beschrieben.

Ich möchte Dir an dieser Stelle noch ein weiteres Argument anhand geben:

Du hast ein 2 x 4 GB Kit gekauft, und nicht 1 x 8 GB.
Es ist rechtlich völlig unerheblich, ob 1 x 8 GB viel besser wären. Du hast einen rechtlichen Anspruch auf die Lieferung eines 2 x 4 GB Kits. Der Versuch des Verkäufers, Dir weiszumachen, es würde sich um ein 8 GB Modul handeln, bringt ihm rein gar nichts. Selbst wenn das zutreffen würde, hätte er seinen Vertrag damit dennoch nicht erfüllt. Er schuldet Dir ein 2 x 4 GB Kit, und nichts anderes.

Und daraus ergibt sich, dass der Vertrag Zug um Zug rückabgewickelt werden muss, wenn er nicht leisten kann.
Was für Dich einen entscheidenden Vorteil hat.
Der Verkäufer (als derjenige, der nicht vertragsgemäß geleistet hat) muss nämlich als erstes den Kaufpreis erstatten, und erst danach musst Du ihm den RAM-Riegel zurücksenden. Nicht umgekehrt.
 
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