Smash32
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Ich habe einmal eine Frage zu einem fiktiven Fall:
Person A hat sich für das Studium bei Krankenkasse X versichert.
Ca. ein Jahr nach Eintritt in die Krankenversicherung ändert Kasse X die Leistungen, genauer genommen die Leistungen für Reiseschutzimpfungen. Statt der gesamten Kosten abzüglich kleiner Selbstbeteiligung werden nur noch 150€ jährlich übernommen.
Über die Änderung wird Person A nicht informiert.
Da Person A nun in den Urlaub möchte und einiges zuzahlen müsste ist sie verärgert, da die Kostenübernahme eines der Kriterien für die Wahl von Krankenkasse X war.
Ist Krankenkasse X berechtigt einfach vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern ohne den Versicherungsnehmer darüber zu informieren, oder ist die Änderung unwirksam? Einen Hinweis gibt es lediglich auf der Homepage der Kasse X, jedoch nicht gesondert als Änderung aufgeführt, sondern nur wenn man unter der Rubrik Reiseschutz schaut.
Person A hat sich für das Studium bei Krankenkasse X versichert.
Ca. ein Jahr nach Eintritt in die Krankenversicherung ändert Kasse X die Leistungen, genauer genommen die Leistungen für Reiseschutzimpfungen. Statt der gesamten Kosten abzüglich kleiner Selbstbeteiligung werden nur noch 150€ jährlich übernommen.
Über die Änderung wird Person A nicht informiert.
Da Person A nun in den Urlaub möchte und einiges zuzahlen müsste ist sie verärgert, da die Kostenübernahme eines der Kriterien für die Wahl von Krankenkasse X war.
Ist Krankenkasse X berechtigt einfach vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern ohne den Versicherungsnehmer darüber zu informieren, oder ist die Änderung unwirksam? Einen Hinweis gibt es lediglich auf der Homepage der Kasse X, jedoch nicht gesondert als Änderung aufgeführt, sondern nur wenn man unter der Rubrik Reiseschutz schaut.