Versicherung ändert Leistung ohne Information

Smash32

Lt. Commander
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Ich habe einmal eine Frage zu einem fiktiven Fall:

Person A hat sich für das Studium bei Krankenkasse X versichert.
Ca. ein Jahr nach Eintritt in die Krankenversicherung ändert Kasse X die Leistungen, genauer genommen die Leistungen für Reiseschutzimpfungen. Statt der gesamten Kosten abzüglich kleiner Selbstbeteiligung werden nur noch 150€ jährlich übernommen.
Über die Änderung wird Person A nicht informiert.

Da Person A nun in den Urlaub möchte und einiges zuzahlen müsste ist sie verärgert, da die Kostenübernahme eines der Kriterien für die Wahl von Krankenkasse X war.

Ist Krankenkasse X berechtigt einfach vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern ohne den Versicherungsnehmer darüber zu informieren, oder ist die Änderung unwirksam? Einen Hinweis gibt es lediglich auf der Homepage der Kasse X, jedoch nicht gesondert als Änderung aufgeführt, sondern nur wenn man unter der Rubrik Reiseschutz schaut.
 
Ich bin kein Versicherungsexperte... aber:

Grundsätzlich lassen sich (derartige) Verträge nicht einseitig inhaltlich ändern.

Was steht denn in den Versicherungsbedingungen, welche A zu Hause hat? Die sind wohl für ihn (erstmal) maßgeblich.
 
Hierbei handelt es sich um keine einseitige Vertragsbedingung. Es handelt sich zu 99% um eine GKV und dort wurde die Auslandsreisekrankenversicherung als Satzungsleistung angeboten.

Nun hat aber das Bundesversicherungsamt gegen diverse GKVs geklagt und vom BSG recht bekommen, dass diese Art der Leistung von einer GKV nicht angeboten werden darf. Hierbei wurde eine Übergangsfrist gewährt und viele GKVs haben 2015 schon darüber informiert,da die Entscheidung des BSG absehbar war. Als Übergangszeit galt bis zum Ende 2016, danach war Schluss.

Die Leistung wurde also aus der Satzung entfernt und somit erlischt auch der Anspruch.

Hier dazu die Quelle: https://www.bundesversicherungsamt.de/fileadmin/redaktion/Presse/2016/PM_5-2016.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der mir bekannten und davon betroffenen GKV erfolgte eine Information in Form eines Heftes, dass ca. alle 6 Monate an die Mitglieder versendet wird.

Dazu erfolgte hier im Fall eine Information:

Einen Hinweis gibt es lediglich auf der Homepage der Kasse X, jedoch nicht gesondert als Änderung aufgeführt, sondern nur wenn man unter der Rubrik Reiseschutz schaut.

Und die Satzung der Krankenkasse kann man sich immer in ihrer aktuellsten Form auf der Internetseite der entsprechenden GKV anschauen.

In dem Fall wurde ja auch nicht ein Tarif nachteilig geändert der einzeln mit dem Versicherten abgeschlossen wurde. Sondern diese Satzungsleistung gilt für die gesamte Versichertengemeinschaft dieser Krankenversicherung.
 
Wie gesagt, ich bin kein Versicherungsrechtler, aber das widerspricht allem, was das deutsche Vertragsrecht ausmacht und vor allem auch massiv dem ausgeprägten Verbraucherschutzgedanken des Gesetzgebers und der Rechtsprechung.

Leider kann ich mir im Moment keine Zeit nehmen um mich etwas in das Thema einzulesen/einzuarbeiten. Scheint aber spannend zu sein.
 
Smash32 schrieb:
Ich habe einmal eine Frage zu einem fiktiven Fall:
Fiktiv gesehen werden Änderungen zu Versicherungsbedingungen 100% schriftlich mitgeteilt mit Hinweisen auf ein Sonderkündigungsrecht ;)

In der Realität sieht es dann so aus, dass diese Änderungen zu 99% als Werbung angesehen werden und im Müll landen. Im Versicherungsfall kann man sich dann meist nicht mehr an die Änderungen erinnern.
 
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