P2P: Staatsanwälte drücken ein Auge zu

MKatrix

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Die Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft empfiehlt ihren Kollegen, Strafverfahren gegen Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen einzustellen. Zur Hausdurchsuchung soll es erst ab 500 zum Tausch angebotenen Dateien kommen. Teure zivile Verfahren haben die erwischten Tauschbörsennutzer trotzdem zu fürchten.

Nach Informationen des Onlinedienstes heise.de hat die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel den badischen Staatsanwaltschaften kürzlich einen Empfehlungsbrief zugeschickt, der eine stufenweise Dekriminalisierung von Tauschbörsennutzern empfiehlt. Demnach sollen Verfahren, bei denen es um weniger als 100 zum Tausch angebotene Dateien geht, eingestellt werden.

Zu viel Arbeit für die Staatsanwaltschaft

Wer zwischen 100 und 500 Dateien zum Tausch freigegeben hat, soll von der zuständigen Staatsanwaltschaft zu einer Vernehmung eingeladen werden. Erst ab 501 Dateien erscheine eine Durchsuchung verhältnismäßig. Heise.de berichtete, dass derartige Empfehlungen oft auch von Staatsanwaltschaften außerhalb des Geltungsgebiets der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft umgesetzt werden.

Grund für die Empfehlung sind offenbar massenhafte Strafanzeigen gegen P2P-Nutzer, die mit dem Computerspiel "Earth 2160" in ihren Shared Folders erwischt worden waren. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft beschäftigte Presseberichten zufolge zwischenzeitlich acht Mitarbeiter allein mit dem Bearbeiten dieser Anzeigen.

P2P als geduldeter Volkssport?

Kleine Fische laufen lassen - diesen Grundsatz will auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Urheberrecht verankert wissen. Heftigen Protest gegen eine solche Bagatellklausel und die aktuelle Empfehlung der Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft gibt es von der Musikindustrie. IFPI-Sprecher Hartmut Spiesecke erklärte dazu am Mittwoch: "Wir halten es für bedenklich, dass eine Staatsanwaltschaft nicht einmal mehrere hundert Rechtsverstöße für ausreichend hält, um eine Strafverfolgung einzuleiten."

Auf die Klagen der Plattenfirmen gegen P2P-Nutzer haben derartige Streitpunkte dagegen kaum Einfluss. Die Identität des Beschuldigten wird in jedem Fall ermittelt. Selbst wenn das Verfahren dann eingestellt wird, kann die IFPI damit zivilrechtliche Ansprüche gelten machen und die betroffenen Nutzer damit zu teuren Schadensersatzzahlungen zwingen.

aus : http://www.netzwelt.de/news/73339-p2p-staatsanwaelte-druecken-ein-auge.html



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hm was halter ihr davon ?

wie soll man denn beim bittorentnetzwerk 500 dateien seeden bzw "verteilen" oder beziehen die sich nur auf edonkey emule und co netzwerke

bekannter von mir hat es erwischt paar tausend euro strafe !
selbst schuld hatte mp3s bei kazzzaa angeboten
"null ahnung gehabt der typ" aber wie sagt man.. dummheit schützt vor strafe nicht
 
naja...ich find ne Bagatellklausel durchaus sinnvoll. Da meist nich nach wichtigkeit sondern nach Datumsstempel ermittelt wird verstopfen tausende Klageb wegen n paar MP3´s oder nem Film natürlich die Gericht..und die hätten auch so schon genug zu tun!
Das die MI/FI sich wehrt is auch klar...die sehen ihre Felle davon schwimmen.
 
Was ich davon halte? Copy und Paste = :mad:
 
finde ich ok.
denn im endeffekt zahlt der steuerzahler die "8" zusätzlichen beamten. so wird wenigstens durch die bagatellklausel eine grenze gezogen die sinn macht. fü irgendwas muss die gemagebühr doch da sein ?! ;)
 
Es wäre durchaus übertrieben, jeden gleich vor ein Gericht zu schleifen, der bloss ein paar wenige Dateien anbietet oder sich nur ab und an etwas runterlädt.
Allerdings wird damit natürlich auch implizit das tauschen von Dateien erlaubt, wenn auch nur in kleinem Rahmen.

Naja, ich denke, man muss erstmal abwarten, wie sich das ganze in den nächsten paar Jahren entwickelt.
 
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