Darf ich diese Version verkaufen

MarkusGa

Cadet 4th Year
Registriert
Aug. 2002
Beiträge
80
Hallo zusammen,

sagt mal, ich habe eine Windows XP Prof. Lizenz. (Erste Schritte + Lizenzaufkleber auf der Rückseite).

Foto: http://little-fishes.de/ebay/DSC_0003.JPG

Diese hab ich damals vom PC Händler incl. PC gekauft. Der PC hat bereits das Zeitliche gesegnet und lebt so nichtmehr :freak: . Darf ich die Lizenz nun bei eb** verkaufen? Gibt es da Vorrausetzungen, um sie verkaufen zu dürfen?

Ich habe keine Lust, von den MS Anwälten Post zu bekommen :( . Achja, die gleiche Frage gilt auch für eine Windows 2000 Prof Version. Die InstallationsCD ist in beiden fällen nicht mehr vorhanden, was ich dann auch so in die Auktionsbeschreibung schreiben würde.
 
Normal ja, denn du hast nach dem Erwerb der Ware das Recht mir ihr zu tun, was du möchtest, wird aber durchs Urheberrecht eingeschränkt...
(Ham wir grad in der Schule ^^)
Also du darfst die Lizens selber weiterverkaufen, auch ohne CD, denn du selbst nutzt sie ja nicht mehr...
Wenns verboten wäre gäbe es bei Ebay diese Auktionen schon lange nichtmehr...
EDIT:
Manchmal kommt es zu Problemen mit so Versionen wo dick und fett "Fujitsu Siemens" etc. draufsteht, du hast ja laut Foto die normale Version, eben OEM ohne Support
-> darfst ganz normal verkaufen...
 
das kann man nicht so direckt sagen,
kommt auf die Lizenz an, wenn diese Hardware gebunden ist dann darfst du sie nicht weiter verkaufen, ansonsten ja.

also einfach mal ins End-User Lizenz Agreement schauen
 
Du darfst die CD nach deutschem(!) Recht verkaufen (Bei Verkäufen im/ins Ausland könnte das anders aussehen).
Da du sowieso keinen Vertrag mit Microsoft, sondern nur mit deinem Händler abgeschlossen hast, ist die EULA nichtig. Stattdessen gilt das ganz normale langweilige deutsche Gesetz. (Oder hat dir dein PC-Händler die EULA vor Vertragsschluss zum Unterschreiben hingelegt?)
Und genauso, wie du ein gekauftes Bild weiterverkaufen darfst, darfst du auch diese CD weiterverkaufen.
Natürlich darfst du danach das Produkt nicht trotzdem weiternutzen.

Randbemerkung: Du wirst in keinem Internetforum eine ordentliche Rechtsberatung bekommen. Folglich sind solche Beiträge (inklusive meinem ;) ) mit entsprechender Vorsicht zu genießen
 
@ arkelanfall
hier gebe ich dir recht
arkelanfall schrieb:
Randbemerkung: Du wirst in keinem Internetforum eine ordentliche Rechtsberatung bekommen. Folglich sind solche Beiträge (inklusive meinem ;) ) mit entsprechender Vorsicht zu genießen

der Rest der Aussage ist mit Vorsicht zu genießen.
Ich gehe davon aus das MarkusGa die EULA angenommen hat da, ich keine MS Programm oder dass von einem andere Hersteller kenn, das im Setup nicht die EULA zeigt und man diese annehmen muss um mit dem Setup vorzufahren. Des weiteren gilt, nur weil ich etwas nicht Unterschreibe muss ich mich nicht dran halten NICHT!
Ich habe nie das BGB das STGB die STVO usw. unterschrieben trotzdem unterliege ich ihr.

Das Bringt mich auf den nächsten Punkt. Ein Bild zu verkaufen und Software zu verkaufen sind Rechtlich zwei verschiedene Paar Schuhe.
Bei dem Bild geht der Eigentum und der Besitz von dem Verkäufer an den Käufer und damit alle verbundenen Rechte und Pflichten.
Bei Software geht, im Normalfall, lediglich der Besitzt und die Nutzungsrechte zum Käufer (Vertragliche sonder Norm, unabhängig von der EULA), das Eigentum bleibt beim Hersteller (UrhG).
 
Du darfst folgendes nur zusammen verkaufen:
- Handbuch (Erste Schritte)
- Lizenzaufkleber
- Original-WindowsCD

OEM-Versionen dürfen laut dt. Recht auch ohne Hardware verkauft werden.
 
tfuint schrieb:
Ich gehe davon aus das MarkusGa die EULA angenommen hat da, ich keine MS Programm oder dass von einem andere Hersteller kenn, das im Setup nicht die EULA zeigt

Eben. Du siehst die EULA erst beim Setup oder beim Aufreißen der Verpackung, bei vorinstallierten Versionen oft gar nicht.
Folglich ist sie nach deutschem Recht nichtig. Das kannst du dir wirklich von jedem Rechtsanwalt bestätigen lassen. Verträge, die du erst nach dem Kauf einsehen kannst musst du nicht beachten (und nein, du musst dich auch nicht extra erkundigen, ob irgendwo auf dem Klo im Keller nochmal andere Nutzungsbedingungen aushängen).

Ich habe nie das BGB das STGB die STVO usw. unterschrieben trotzdem unterliege ich ihr.

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Wann wurde die Windodws-EULA nochmal vom deutschen Bundestag/-rat beschlossen? Seit wann ist MS ein Verfassungsorgan?

Das Bringt mich auf den nächsten Punkt. Ein Bild zu verkaufen und Software zu verkaufen sind Rechtlich zwei verschiedene Paar Schuhe.
Bei dem Bild geht der Eigentum und der Besitz von dem Verkäufer an den Käufer und damit alle verbundenen Rechte und Pflichten.

Beides falsch. Die Urheberrechte des Bildes bleiben natürlich beim Maler. Du darfst das Bild nicht kopieren (Stichwort Kunstfälschung), und du darfst es im Normalfall auch nicht verändern (also z.B. was dazumalen).

das Eigentum bleibt beim Hersteller (UrhG).

Eigentum und Urheberschaft sind zwei Paar Stiefel. Die Eigentumsrechte gehen mit dem Kauf auf dich über, es sei denn du hast explizit etwas anderes unterschrieben. Die Urheberrechte bleiben natürlich weiterhin bestehen.

An den OP: Du siehst: Es gibt hier zwei festgefahrene Meinungen, die regelmäßig in Endlosdiskussionen enden.
 
Zurück
Oben