Dieser nicht genannte Fach-Jurist ist ab sofort mein bester Freund und Rechtsbeistand für die legalisierte Massenverbreitung von CDs und DVDs. In meiner kleinen "Brennerei" kann ich jetzt unbekümmert tausende von Kopien herstellen, in 7er Bündel abpacken und an Freunde und Nachbarn verschicken. Warum?
Nun, niemand schreibt vor, wer die Kopien anfertigt und daß die Kopie von dem Weitergebenden erstellt sein muß. Und da niemand den Nachweis erbringen muß, dass die Kopie von jemandem stammt, der das Original besitzt, braucht man eben nur ganz viele Freunde, um nie wieder einen CD-Laden von innen zu sehen.
Die Einschränkung des Juristen, mit einer Tauschbörse "verlasse man das persönliche Umfeld" ist eine Spitzfindigkeit, die darauf schließen läßt, dass dem guten Mann zu viele schwere Kommentar-Bücher an den Kopf geflogen sind. Aber auch hier läßt sich durch ein geschickt erstelltes Programm Abhilfe schaffen: Man trifft sich im Internet in einer Community, muß sich dort einschreiben, wird einer 7er Gruppe zugeteilt, die einen "Hauptfreund" hat, und ist selber Hauptfreund einer untergeordneten 7er Gruppe. Schneeballsystem erkannt?
Die Software verhindert, dass sich die 7er Gruppen untereinander sehen können, sodaß man von einer "Tauschbörse ohne persönliches Umfeld" nicht mehr sprechen kann.
Wieso eigentlich
7? Darf man in Deutschland nicht mehr als 7 Nachbarn und Freunde haben? Oder ist das an die 7, im Untergrund arbeitenden Zwerge angelehnt
Vielleicht wäre die Überschrift mit einem Fragezeichen am Ende ein wenig passender gewesen, um auch Menschen, die nur Überschriften lesen, die Problematik ein wenig näher zu bringen, denn
Bis zu sieben Kopien von DVDs oder Audio-CDs für Nachbarn und Freunde sieht ein Fach-Jurist für IT-Recht aus Schleswig-Holstein weiterhin als legal an
bleibt eben die Meinung eines Einzelnen und bildet keine Gesetzesgrundlage.
Im Übrigen sollte man das Recht auf freie Kopien nur dann als Forumsleser und -poster propagieren, wenn man bereit ist, seine tägliche Arbeit im Beruf ebenfalls ohne Aufwandsentschädigung zu leisten!
@ichmich2000, hibernator, kisser:
Wann habt ihr das letzte Mal mit eurem Versicherungsvertreter gesprochen?
- Eine allgemeingültige Rechtsschutzversicherung gibt es nicht, sondern nur abgesicherte Rechtsfelder, die man einzeln oder im Paket abschließen muß.
- Eine Rechtsschutzversicherung ist auch nur eine Versicherung wie z.B. Vollkasko für das Auto oder eine Hausratversicherung. Bei vorsätzlichem Tatbestand wird grundsätzlich nicht gezahlt (betrunken Auto fahren, Haus selbst anzünden etc.) - Ausnahmen sind natürlich möglich.
die hier nötige Versicherung wäre die für Strafrechtsschutz. Da "Raubkopie" unter Diebstahl fällt, ist man nicht versichert.