News DVD-Kopien für Freunde weiterhin legal

Zudem dürfe ein Software-Hersteller das Anfertigen dieser Sicherungskopie nicht durch Kopierschutzmechanismen unterbinden, so Weinknecht.
damit wirds den raubkopierern aber ziemlich einfach gemacht
Zu beachten sei bei Privatkopien aber, so der Jurist, dass die Weitergabe unentgeltlich erfolgen müsse.
:freak: na toll
 
Tja, diese Ansicht ist sehr lobenswert. Leider sieht das die Contentindustrie völlig anders. Und deshalb wird die Contentindustrie jeden vors Gericht zerren, der eine nachweisbare Kopie zu Hause hat. Vielleicht bekommt man nach einigen Jahren und etlichen Instanzen vor Gericht recht, aber der Stress und die Kosten sind erst einmal da.

Solange es keine letztinstanzliche Entscheidung oder spezielle Gesetze zu dem Thema gibt, sind die Ansichten wenig wert.
 
Kamikaze hat recht: was nützt uns das, wenn eh alles kopiergeschützt ist.
BlaBla...
 
Was ist denn bitteschön ein:
...wirksamer Kopierschutz...

Kann ich ihn umgehen, ist er nicht wirksam und es ist legal?
Kann ich ihn nicht umgehen, weil er zu gut ist, dann ist er wirksam und das mit dem umgehen hat sich doch eh erledigt?

Oder sehe ich das was gänzlich falsch?
 
Ja super, das bringt wirklich garnichts.
Da könnte man genauso gut entscheiden, das es legal ist ein Auto zu stehlen wenn der Schlüssel steckt und auf der Windchutzscheibe steht. "Bitte klauen Sie mein Auto" :p
 
Es gibt keine kopiergeschützten Audio-CDs!
[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Compact_Disc schrieb:
wikipedia.de[/url]]Seit 2001 werden in Deutschland auch silberne Scheiben verkauft, die einen so genannten „Kopierschutz“ enthalten, welcher das digitale Auslesen der Audiodaten (und damit das Kopieren der Daten) verhindern soll. Sie werden zwar ebenfalls als CD bezeichnet, entsprechen aber den Bestimmungen des Red Book nicht und sind demnach keine echten Audio-CDs. Diese CDs werden daher auch als „Un-CDs“ (Unknown CD) bezeichnet. Einige CD-Abspielgeräte geben Unknown CD (bzw. Un-CD) als Fehlermeldung im Display aus, wenn eine eingelegte CD nicht erkannt wird.
Wer solche Scheiben kauft ist selbst Schuld. Ich kaufe und höre nur echte CDs. Wenn man nicht gerade Mainstream hört ist das kein Problem.
 
Wenn ich mich nicht völlig vertue wäre es sogar legal Musik über eine tauschbörse herunter zu laden wenn es a) Das Werk käuflich schon gibt
und b) man es für den eigengebrauch : sprich anhören verwendet. Man darf halt nur keinen Upload zulassen dann wäre man praktisch straffrei. Verboten ist nur finanzielle Geschäfte mit Kopien und umgehen eines Kopierschutzes. Soweit habe ich mal woanders eine rechtliche Meinung dazu gelesen.

Ganz davon ab, die breite Masse sprich 90 % der Internetbenutzer haben schonmal ein Musikstück nicht "legal" geladen und ich halte
es für sehr fraglich diese alle zu verklagen bzw. ob die Grünen überhaupt Interesse daran haben 16 jährige wegen so einem Nonsens
drannzukriegen. Dahinter steckt eher BMG und Co. die tierisch am kotzen sind das in Deutschland noch keine Gesetze veranlasst worden
sind um auch den kleinen Mann zu geiseln. Dann wird lieber á la GVU zu fragwürdigen Mitteln gegriffen um den Leuten das Leben schwer
zu machen. Ganz davon ab, die Panikmache mit "dich kriegen wir auch noch" ist absoluter Blödsinn.

Allerdings halte ich das dingfestmachen von ebay Raubkopierverkäufern und den Releasergroups brandneuer Kinofilme für richtig.
 
@9: Wer Mainstream hört braucht sich keine CDs kaufen. Der machts Radio oder MTV etc. an, drückt auf Record und feddich is....

Topic is bisl heftig! Hört sich so an, als obs gesetzmäßig legal wäre. Dabei hat nur irgendein Anwalt seinen Senf zugegeben und seine Meinung kuntgetan.

Fakt ist: Es ist illigal DVD-Kopien zu machen. Egal in welchen Umfang. Und das ist nicht so, weil das Gesetz das sagt, sondern weil die Industrie sich ne Horde §-Verdreher packt und du als einzelne Person n billigen Pflichtverteidiger hast...
 
Ach, da heuzutage ao ziemlich alle CDs und DVDs kopiergeschützt sind, ist das mit der Privatkopie und weiterreichen an Freunde und Bekannte eh hinfällig.

Das theoretische Recht auf Privatkopie wird doch nur am Leben erhalten, damit die Musikindustrie schön weiter ihre Leerdatenträgerabgabe kassieren kann.
 
"Fakt ist: Es ist illigal DVD-Kopien zu machen. Egal in welchen Umfang. Und das ist nicht so, weil das Gesetz das sagt, sondern weil die Industrie sich ne Horde §-Verdreher packt und du als einzelne Person n billigen Pflichtverteidiger hast..."

1. Du wirst nicht wegen ein paar kopierten DVDs oder heruntergeladenen Mp3s verklagt. Von den Fällen, in denen die Contenmafia deswegen trotzdem verklagt hat, hört man so gut wie nichts, und das hat sicher einen guten Grund. Hätten diese Klagen Erfolg, dann würde die es doch stolz herausposaunen. Ist aber nicht so, also muss man davon ausgehen, dass die Prozesse nicht sehr erfolgreich für die Contentmafia verlaufen sind. Das dient nur der Abschreckung, weil jeder Trottel glaubt, dass alleine das verklagen schon zeigt, dass die Contentmafia Recht hat.
2. Wenn ganz klar im Gesetz steht, dass Privatkopien erlaubt sind und es bereits Urteile dazu gegeben hat, dann wird es schwer sein, einen Richter vom Gegenteil zu überzeugen, auch mit 100 Anwälten.
3. Eine Rechtschutzversicherung kostet nur ein paar Euro im Monat. Wer keine hat, tja, da kann ich nur sagen "selber Schuld".
 
@13:
1. wenn Du verklagt wirst , hast Du den Ärger und den Aufwand trotzdem am Hals.

2. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Erfolgsaussicht. Das ist schon nicht mehr unbedingt gegeben, wenn Du nachweislich CD/DVDs kopiert hast oder fragwürdige Inhalte heruntergeladen hast. Zudem wird im Allgemeinen nur die erste Instanz gezahlt, von daher stehst Du bei der Berufung im Nebel da.
Ich kenne inzwischen mehrere Leute, die Ihre Rechtsschutzversicherung auf Deckung von Gerichtskosten verklagen, weil die Versicherung trotz Erfolgsaussichten den Fall abgelehnt hat.
 
hibernator schrieb:
@13:

2. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Erfolgsaussicht.

Nein, die muessen immer zahlen, ausser wenn offensichtlich gar keine Erfolgsaussicht besteht. Die Erfolgsaussicht kann naemlich die Versicherung gar nicht abschaetzen (ausser in ganz wenigen Faellen).
 
Dieser nicht genannte Fach-Jurist ist ab sofort mein bester Freund und Rechtsbeistand für die legalisierte Massenverbreitung von CDs und DVDs. In meiner kleinen "Brennerei" kann ich jetzt unbekümmert tausende von Kopien herstellen, in 7er Bündel abpacken und an Freunde und Nachbarn verschicken. Warum?
Nun, niemand schreibt vor, wer die Kopien anfertigt und daß die Kopie von dem Weitergebenden erstellt sein muß. Und da niemand den Nachweis erbringen muß, dass die Kopie von jemandem stammt, der das Original besitzt, braucht man eben nur ganz viele Freunde, um nie wieder einen CD-Laden von innen zu sehen.

Die Einschränkung des Juristen, mit einer Tauschbörse "verlasse man das persönliche Umfeld" ist eine Spitzfindigkeit, die darauf schließen läßt, dass dem guten Mann zu viele schwere Kommentar-Bücher an den Kopf geflogen sind. Aber auch hier läßt sich durch ein geschickt erstelltes Programm Abhilfe schaffen: Man trifft sich im Internet in einer Community, muß sich dort einschreiben, wird einer 7er Gruppe zugeteilt, die einen "Hauptfreund" hat, und ist selber Hauptfreund einer untergeordneten 7er Gruppe. Schneeballsystem erkannt?
Die Software verhindert, dass sich die 7er Gruppen untereinander sehen können, sodaß man von einer "Tauschbörse ohne persönliches Umfeld" nicht mehr sprechen kann.

Wieso eigentlich 7? Darf man in Deutschland nicht mehr als 7 Nachbarn und Freunde haben? Oder ist das an die 7, im Untergrund arbeitenden Zwerge angelehnt :p

Vielleicht wäre die Überschrift mit einem Fragezeichen am Ende ein wenig passender gewesen, um auch Menschen, die nur Überschriften lesen, die Problematik ein wenig näher zu bringen, denn

Bis zu sieben Kopien von DVDs oder Audio-CDs für Nachbarn und Freunde sieht ein Fach-Jurist für IT-Recht aus Schleswig-Holstein weiterhin als legal an
bleibt eben die Meinung eines Einzelnen und bildet keine Gesetzesgrundlage.

Im Übrigen sollte man das Recht auf freie Kopien nur dann als Forumsleser und -poster propagieren, wenn man bereit ist, seine tägliche Arbeit im Beruf ebenfalls ohne Aufwandsentschädigung zu leisten!

@ichmich2000, hibernator, kisser:
Wann habt ihr das letzte Mal mit eurem Versicherungsvertreter gesprochen?
- Eine allgemeingültige Rechtsschutzversicherung gibt es nicht, sondern nur abgesicherte Rechtsfelder, die man einzeln oder im Paket abschließen muß.
- Eine Rechtsschutzversicherung ist auch nur eine Versicherung wie z.B. Vollkasko für das Auto oder eine Hausratversicherung. Bei vorsätzlichem Tatbestand wird grundsätzlich nicht gezahlt (betrunken Auto fahren, Haus selbst anzünden etc.) - Ausnahmen sind natürlich möglich.
die hier nötige Versicherung wäre die für Strafrechtsschutz. Da "Raubkopie" unter Diebstahl fällt, ist man nicht versichert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze ist nicht neu, sondern steht seit der letzten Gesetzänderung, sdie schon eine Weile her ist, genau so fest, du brauchst es nicht auf diesen einen Fachjuristen schieben, diese nachricht hier ist schlicht nur eine Erinnerung an die Sachlage, 3Dcenter schrieb einen entsprechenden Artikel bereits kurz nach der Gesetzänderung.

Was dein Schneeballsystem unwirksam macht ist der Einsatz von Kopierschutz auf jeder Hiollywood-DVD, jede Hollywood-DVD ist mit CSS verschlüsselt, umgesht du den Kopierschutz begehst du eine Straftat, basta.
 
solange nicht absichtlich ein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.
Ich finde diese Formulierung sowieso etwas komisch, denn wenn ein Kopierschutz umgangen werden kann ist er rein von der Logik her auch nicht wirksam ;)
 
Ich denke mal bei diesem Thema werden wir uns hier eh nicht einig werden. Es gibt nun mal die § die das Kopieren von CD's und DVD's erlauben. Doch die Formulierungen befinden sich in einer Grauzone, da sie nicht genau definiert sind.

Es ist z.b. nicht geregelt, wie das mit dem "kopierschutz umgehen" gemeint ist. Es gibt Programme oder Systeme, die einer kopierten CD den Kopierschutz vortäuschen und somit der kopierschutz nicht eindeutig umgangen ist. (z.b. gamejack).

In der aktuellen Computer Bild steht auch ein ganz netter Bericht dazu drin (keine angst, ich lese auch niveauvollere sachen ;) )

Solange es nicht eindeutig geregelt ist, werden sich immer Leute darüber streiten, was nun legal ist oder nicht. Fakt ist: CD's und DVD's ohne Kopierschutz dürfen auf jeden fall für den Eigengebrauch als Sicherheitskopie kopiert werden. Aber wie das mit den Kopierschutzmaßnahmen und dem "Umgehen" aussieht ist nicht fest geregelt. Da sollen die sich mal was besseres einfallen lassen!

Greets Marty
 
Zuletzt bearbeitet:
Vorweg: Ich bin kein Jurist, daher ist das hier keine Rechtsberatung (die hier im Übrigen verboten wäre). Ich informiere mich nur etwas sorgfältiger, z.B. in den sehr guten Kolumnen der c't zum Thema.

Ich kann Tunguska, Marty83 und einigen anderen nur mehr oder minder voll zustimmen.
1. Die Sachlage ist seit vielen Monaten unverändert.
2. Es gibt kein "Recht auf Privatkopie"!
3. Die Zahl 7 ist zu Teilen gesprochenes Recht, aber nirgends geschriebenes.
4. Muss ich vielen anderen hier widersprechen:

Nein, es ist nicht auf jeden Fall verboten eine Kopie einer CSS-geschützten DVD anzufertigen. Gibt man das Signal z.B. über den TV-Out aus und nimmt ihn per Video-In wieder auf, hat man keinen Kopierschutz "ausgehebelt", das Kopieren ist somit genauso legal wie das Überspielen auf einen DVD-Recorder, der direkt an den Fernseher angeschlossen ist (vom PC wird wieder abgespielt). Genauso verhält es sich natürlich mit CDs.
Wie einige schon sagten, ist nicht eindeutig geregelt, was es heißt einen Kopierschutz zu umgehen. Es gibt z.B. einen Kopierschutz, den man mithilfe eines Filzstiftstriches außer Kraft setzt. Ist das strafbar? Ich habe aber ein Recht darauf, alles was ich gekauft habe und besitze so zu verändern und zu malträtieren, wie ich lustig bin, wenn niemand anderes dadurch zu Schaden kommt. Und jetzt?.... Ich habe dann auch noch einen sehr alten CD-Recorder/-Kopiergerät in meiner Hifi-Anlage, der alles an CDs und Un-CDs abspielt und auch mithilfe der eigenen Kopierfunktion problemlos kopiert. Muss ich das Gerät verschrotten? Wohl kaum.

Und nochmal zur Zahl "7": Das BGH hat lediglich vor vielen Jahren festgestellt, dass erstmal nichts dagegen spricht seinen Freunden oder Verwandten eine "geringe Zahl" an Kopien anzufertigen. (Das war zu einer Zeit, zu der noch niemand an mp3s auch nur gedacht hat.) Aus diesem Ausdruck wurde schnell "einstellig" gefolgert, und irgendein Gericht hat dann mal die Zahl sieben gesprochen, und seitdem glauben alle, dass diese sieben in Stein gemeißelt wären. Dem ist nicht so, es ist und bleibt Auslegungssache.

Man kann hier also keine definitiven Aussagen treffen. Man muss abwarten, was verschiedene Gerichte urteilen. Und wenn mal wieder irgendein Herr Jurist XY irgendwelche Hypothesen aufstellt und damit in die einschlägige Presse kommt, dann ist das aufgrund der Kundenwerbung schön für ihn, aber einfach komplett irrelevant.
 
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