News Eisverkauf samt Raubkopien in Großbritannien

Frank

Chefredakteur
Teammitglied
Registriert
März 2001
Beiträge
8.776
Frei nach dem Motto „Darfs ein bisschen mehr sein“ verkaufte ein Eisverkäufer aus Großbritannien zum Eis am Stiel Raubkopien von Spielen und DVD-Filmen. Dass so ein Handel nicht lange unentdeckt bleiben würde, war ihm dabei wohl nicht bewusst.

Zur News: Eisverkauf samt Raubkopien in Großbritannien
 
aso, er darf nur 200 stunden abackern. und andere privatleute werden in den knast gesteckt nur weil die sich das für den privatgebrauch geladen haben oder werden zu geldstrafen verknackt, dass die da nie wieder rauskommen
 
Naja, er wohnt auch nicht in den USA ...

Auch in Deutschland, gibt keine großen Strafen, meist geben sich die Anwälte damit zu frieden, das du jegliche Aktivitäten einstellst - und wenn nicht dann wirst du verknackt.
 
Hmm, sehe ich das falsch:

146.000€ / 200h = 730€/h

Das is ja mal nicht schlecht, würd ich auch gern haben...
 
dort gibts wohl nichts von wegen 2 mp3 aus dem netz gesogen und gleich 5 jahre haft ^^
 
So ein stundenlohn ham noch nicht mal die Politiker xD
Aber naja den kerl freuts bestimmt das er mit so einer geringen strafe davon gekommen ist.
 
Das gibts bei uns auch nicht.

Höchstens für "gewerbliche" Verteiber und die machen mehr als 2 mp3s.

:-)
 
hmm und sagt man noch verbrechen lohnt sich nicht... anscheinend trifft dies nicht in jedem land zu ;)
 
ZX-6R schrieb:
Hmm, sehe ich das falsch:

146.000€ / 200h = 730€/h

siehst du schon falsch...is ja nich so als dürfte der das Geld behalten. Das muß der schön abgeben.
Und die 200Std werden auch wohl nur das strafrechtliche Urteil sein. Du kannst davon ausgehen das die Musikindustrie den noch zivilrechtlich angeht und der noch einiges mehr an Kohle abdrücken darf.
 
Tja, da haben wir Europäer es viel besser als die Amis. :D
USA, das Land der unbegrenzten Klagemöglichkeiten.
Europa, der Kontinent der unbegrenzten Downloadmöglichkeiten. XD
 
Nur muss man sehen das jetzt auch die Rechteinhaber kommen können und abkassieren..so gelohnt hat sich das glaub ich nicht..eher nen serh teurer Kredit bei der Musikindustrie
 
Wie wird eigentlich der "Enstandene Schaden" berechnet?

Hätte jeder den Film gekauft? Wohl eher ein Bruchteil...
 
ZX-6R schrieb:
Hmm, sehe ich das falsch:

146.000€ / 200h = 730€/h

Das is ja mal nicht schlecht, würd ich auch gern haben...
Die 146.000€ sind weder sein Gewinn noch sein Umsatz, sondern der entstandene Schaden.
Du magst ja zu den Menschen gehören, die für eine "Raubkopie" beim Eishändler den selben Preis wie im Fachhandel bezahlen, dennoch ist wohl davon auszugehen, dass er die heiße Ware zu einem Bruchteil des handelsüblichen Preises verkauft hat (ein DVD-Film statt für ca. 20€ für 1€ oder 50 Cent). Die relativ milde Strafe läßt auf einen so geringen Preis schließen - man konnte ihm wohl keine maßlose Bereicherung vorwerfen.

Und wie schon erwähnt, ist über zivilrechtliche Klagen noch nichts erwähnt worden.
 
Es ist lächerlich, dass hier von 146.000 € Schaden bei den 4000 Kopien gesprochen wird. Das wäre ja über 30 EUR pro Kopie.

Die Musikindustrie ist da wiedermal absolut maßlos.

Ich bin gespannt, wie die Ar****er ihn zivilrechtlich wieder belangen. Vielleicht mit 500.000 EUR Strafe?

Bestraft gehört er auf jeden Fall. Hoffe halt nur, dass die Musikindustrie sich da raushält und dem Kerl nicht sein Leben komplett ruiniert, wie sie es ja sonst immer machen mit exorbitanten und lächerlichen Geldforderungen.
 
...verkaufte ein Eisverkäufer aus Großbritannien zum Eis am Stil Raubkopien von Spielen und DVD-Filmen.
Was hat die Musikindustrie damit zu tun? Bei solchem Material sind 30€ wohl angemessen, oder?
 
Bin ich mir auch nicht sicher. Ich dachte, dass noch Musik dabei war. Hab ich irgendwie dazugelesen ;) Aber DVDs kosten nur 15 EUR. Wie teuer sind denn Spiele oder wie hoch muss der Anteil sein, dass ein Durchschnitt rauskommt, dass man auf über 30 kommt?

Bei 4000 und 146.000 wären es exakt 36,50. Sollen ja mehr als 4000 sein.
 
30€ wären angemessen, wenn auch alle Kopien tatsächlich im Handel verkauft worden wären. Da das aber nur selten der Fall ist und man eher von 20% ausgehen kann, hielte ich höchstens 10€ für durchsetzbar.
Aber die Spiele-, Film- und Musikindustrie meint ja, deren Produkte wären so begehrenswert, dass sie auch für 30€ statt für ein paar Euro (Eisladen) locker über die Ladentheke gehen.
 
Mir ist durchaus bewußt, dass eben die 730€/h kein Lohn sind, dennoch ist es eben der juristisch verwertbare und beklagte Schaden! Ich halte das Strafmaß für zu gering, da er die Sachen ja verkauft hat! Bei einem User der für private Zwecke illegal downloadet sehe ich das auf alle Fälle anders!
 
omg wie kann man nur so doof sein ?
finde auch, das die 200h "Sozialarbeit" zu milde sind, obwohl die unterbringung in einem gefängniss hätte doch dann die staatskasse angetastet, und so ätten die bürger (wie in deutschland) den gefängnissaufenthalt "bezahlt".
 
Zurück
Oben