habe ein samsung 930bf ist jetzt ein halbes jahr alt und ging mir das 2 mal fratze.Hatte erst ein senkrechten gelben strich.bekam in nach 5 wochen wieder.Mit einem pixelfehler habe in jetzt 3 wochen und habe jetzt einen senkrechten blauen strich. meine frage wann bekomm ich mein geld wieder wie oft muss ich ihn reparieren lassen danke alf
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umtausch tft samsung 930bf
- Ersteller alfbirne
- Erstellt am
mythbuster21
Ensign
- Registriert
- Mai 2006
- Beiträge
- 159
Dein Geld bekommst du nur wieder, wenn du ihn 2 Wochen nach Kauf zurückgibst!
Er hat aber 2 Jahre Garantie, also kannst du ihn Umtauschen.
Ich habe auch einen 930BF und bin eigentlich sehr zufrieden!
Er hat aber 2 Jahre Garantie, also kannst du ihn Umtauschen.
Ich habe auch einen 930BF und bin eigentlich sehr zufrieden!
blackboard
Lieutenant
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 808
Laut § 434 hast du das Recht, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit (2 Jahre) , nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen (z.B. Reparatur) vom Kaufvertrag zurückzutreten. Kann der Händler machen was er will....
H
h3@d1355_h0r53
Gast
kenn mich mit den fahcbegriffen garantie/gewährleistung etc nicht 100%ig aus.
ABER der händler/hersteller hat die möglichkeit dir das gerät zu reparieren oder auszutauschen. sollte dies 2 mal fehlschlagen kannst du beim 3. mal den VOLLEN KAUFPREIS einforden, sollte der händler daraufhin nicht eingehen oder auf anderslautende AGB hinweisen, is das wurst. die GESETZLICHE vorschrift gilt hierbei vor den AGB. leider muss man in der heutigen zeit immer öfter mit dem anwalt drohen.
sollte also dein tft das nächste mal kaputt gehen, schick ihn ein bzw geb ihn zurück und fordere den kaufpreis und füge bei jeglicher weigerung sofort hinzu, dass das ganze an den anwalt geht.
EDIT: blackboard hats auf den punkt gebracht.
wie gesagt aus eigener erfahrung musst du trotzdem öfters mit dem anwalt drohen, jedenfalls wenn du bei k&m einkaufst.
ABER der händler/hersteller hat die möglichkeit dir das gerät zu reparieren oder auszutauschen. sollte dies 2 mal fehlschlagen kannst du beim 3. mal den VOLLEN KAUFPREIS einforden, sollte der händler daraufhin nicht eingehen oder auf anderslautende AGB hinweisen, is das wurst. die GESETZLICHE vorschrift gilt hierbei vor den AGB. leider muss man in der heutigen zeit immer öfter mit dem anwalt drohen.
sollte also dein tft das nächste mal kaputt gehen, schick ihn ein bzw geb ihn zurück und fordere den kaufpreis und füge bei jeglicher weigerung sofort hinzu, dass das ganze an den anwalt geht.
EDIT: blackboard hats auf den punkt gebracht.
wie gesagt aus eigener erfahrung musst du trotzdem öfters mit dem anwalt drohen, jedenfalls wenn du bei k&m einkaufst.
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"?"
Gast
Hi Mitleidender
Ich habe auch den 930BF. Und auch Probleme. Nur das meiner mich mit einen Summton nervt, wenn ich die Helligkeit ganz runterregel.
Und ich habe ihn auch schon mehrmals zur Reperatur geschickt.
Den 1. Tausch nahm ich direkt beim Händler vor.
Den 2ten Versuch war Samsung. (15" Austausch TFT Nie wieder)
Den 3ten Versuch wieder Samsung (diesesmal ein 17")
Den 4ten Versuch wieder beim Händler.
Ich denke das sind genug Versuche um einen mich nicht nerventend TFT zu haben.
[Summt nebenbei immer noch]
Wie sieht das nun aus? Mit Rückgabe?
Beim 1ten Versuch(wo ich den 15" bekommen habe) musste ich ja die Packung mitschicken. Und bekamm sie nicht wieder!!
Und das ganze ist ca seit den 08/2005.
Bekomme ich da das GANZE Geld wieder?!
Ich habe auch den 930BF. Und auch Probleme. Nur das meiner mich mit einen Summton nervt, wenn ich die Helligkeit ganz runterregel.
Und ich habe ihn auch schon mehrmals zur Reperatur geschickt.
Den 1. Tausch nahm ich direkt beim Händler vor.
Den 2ten Versuch war Samsung. (15" Austausch TFT Nie wieder)
Den 3ten Versuch wieder Samsung (diesesmal ein 17")
Den 4ten Versuch wieder beim Händler.
Ich denke das sind genug Versuche um einen mich nicht nerventend TFT zu haben.
[Summt nebenbei immer noch]
Wie sieht das nun aus? Mit Rückgabe?
Beim 1ten Versuch(wo ich den 15" bekommen habe) musste ich ja die Packung mitschicken. Und bekamm sie nicht wieder!!
Und das ganze ist ca seit den 08/2005.
Bekomme ich da das GANZE Geld wieder?!
BAD
Commodore
- Registriert
- Aug. 2004
- Beiträge
- 4.354
BENQ kommt die Monitore einfach innert 24h abhollen. Dabei haben sie mir gleich einen neuen mitgebracht. Das dürfte bei Samsung denk ich nicht anders sein.
Ich habe jetzt mein zweiten Benq TFT und muss sagen einfach klasse die dinger! Super Preis Leitungs verhältnis und 3 Jahre Top Service was will man mehr?
Ich habe jetzt mein zweiten Benq TFT und muss sagen einfach klasse die dinger! Super Preis Leitungs verhältnis und 3 Jahre Top Service was will man mehr?
Zuletzt bearbeitet:
Wintermute
Fleet Admiral
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- Feb. 2003
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- 14.326
blackboard schrieb:Laut § 434 hast du das Recht, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit (2 Jahre)
1 Jahr, Beweislastumkehr.
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Gast
Darüber hinaus kann der Verkäufer von Ihm Wertersatz für die durch die Nutzung eingetretene Verschlechterung der Kaufsache und die gezogenen Nutzungen verlangen.
soviel zum Thema voller Kaufpreis!
Samsung tauscht nicht, samsung repariert. Und schickt ihn dir dann wieder zu!
genau wollte immer ein neuen haben kommen mir immer mit reparierenund der vor ort service ist auch schlecht kommen mir an mit fax schicken uns solch ein mist.Umständlicher gehts nicht warum nicht einfach hier vorbei kommen defekten mitnehmen austauschmodel bleibt hier. das ganze dann wieder retur soch ein scheiss mit samsung nie wieder
Wintermute
Fleet Admiral
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- Feb. 2003
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- 14.326
Herrmann schrieb:Samsung tauscht nicht, samsung repariert. Und schickt ihn dir dann wieder zu!
Dürfen sie nicht. Nach 2x reparieren war´s das und du bekommst einen neuen, ob Samsung will oder nicht. Samsung kann sich nicht über Landesrecht hinwegsetzen.
Allerdings musst du das dokumentieren. Beim gleichen Partner zu bleiben (nur Händler, nur Samsung) hätte da sicherlich geholfen. Das die Verpackung nicht wieder mitkam, ist ein hartes Stück. (für den Fall das man das Ding auf Ebay wieder verticken möchte z.B.).
@alfbirne:
wenndunichtohnepunktkommaundanderensatzzeichen schreiben würdest, könnte man dir evtl. besser helfen.
Zuletzt bearbeitet:
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Gast
Und wieviel von meinen Geld seh ich jetzt wieder?
Wintermute
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2003
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- 14.326
Ich bin kein Jurist. Alles was über diese Angaben herausgeht, würde wahrscheinlich nicht stimmen. Von daher solltest du dich wohl an den Verbraucherschutz o.Ä. wenden, die informieren meist kostenlos und recht qualifiziert.
Hawk0178
Captain
- Registriert
- Okt. 2005
- Beiträge
- 3.102
Ähm klärt mich mal bitte jemand auf?
Guckt mal hier:
http://www.n-oreal.de//pd-959483575.htm
... oder hier:
http://www.notebooksbilliger.de/pro...fcampaign_id=45c48cce2e2d7fbdea1afc51c7c6ad26
- und zwar jeweils unter "GARANTIE"
Samsung gewährt doch 3 Jahre Garantie mit Vor-Ort-Austausch und Leihgerät. Also was geht da bei Euch ab????
Guckt mal hier:
http://www.n-oreal.de//pd-959483575.htm
... oder hier:
http://www.notebooksbilliger.de/pro...fcampaign_id=45c48cce2e2d7fbdea1afc51c7c6ad26
- und zwar jeweils unter "GARANTIE"
Samsung gewährt doch 3 Jahre Garantie mit Vor-Ort-Austausch und Leihgerät. Also was geht da bei Euch ab????
F_GXdx
Captain
- Registriert
- März 2006
- Beiträge
- 4.028
@Herrmann: Natürlich alles! Es ist gesetzlich festgelegt, dass zum problemlosen Umtausch nach Fernabs.Ges. die Verpackung und das vollständige Zubehör vorliegen muss, nicht jedoch für Gewährleistungsfälle, dazu ist praktisch nur das nackte Gerät notwendig.
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Gast
Quellen??? muss ich ja dem Händler auch beweisen können.F_GXdx schrieb:@Herrmann: Natürlich alles! nur nackte Gerät notwendig.
Und das kein Händler verlangen kann das man JEDE Umverpackung Jahrelang aufhebt, hat Samsung mir auch gesagt.
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Gast
Das geht ab: 3 Jahre inkl. 3 Jahre vor-Ort-Austauschservice mit Leihgerät
Nur das es dannach wieder nicht so ist wie es sein soll.
EDIT
weis jemand inzwischen näheres bei Rückgabe wegen defekten Geräten?
Voller Kaufpreis oder mit Abzügen?
Nur das es dannach wieder nicht so ist wie es sein soll.
EDIT
weis jemand inzwischen näheres bei Rückgabe wegen defekten Geräten?
Voller Kaufpreis oder mit Abzügen?
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