umtausch tft samsung 930bf

alfbirne

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habe ein samsung 930bf ist jetzt ein halbes jahr alt und ging mir das 2 mal fratze.Hatte erst ein senkrechten gelben strich.bekam in nach 5 wochen wieder.Mit einem pixelfehler habe in jetzt 3 wochen und habe jetzt einen senkrechten blauen strich. meine frage wann bekomm ich mein geld wieder wie oft muss ich ihn reparieren lassen danke alf
 
Dein Geld bekommst du nur wieder, wenn du ihn 2 Wochen nach Kauf zurückgibst!
Er hat aber 2 Jahre Garantie, also kannst du ihn Umtauschen.
Ich habe auch einen 930BF und bin eigentlich sehr zufrieden!
 
mit umtauschen ist solche sachen der händler und samsung meinen immer wird repariert keinen neuen hab schon voll den hals. Die erste reperatur war super hat 5 wochen gehalten jetzt sie selbe cacke
 
Laut § 434 hast du das Recht, innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit (2 Jahre) , nach 2 fehlgeschlagenen Nachbesserungen (z.B. Reparatur) vom Kaufvertrag zurückzutreten. Kann der Händler machen was er will....
 
kenn mich mit den fahcbegriffen garantie/gewährleistung etc nicht 100%ig aus.

ABER der händler/hersteller hat die möglichkeit dir das gerät zu reparieren oder auszutauschen. sollte dies 2 mal fehlschlagen kannst du beim 3. mal den VOLLEN KAUFPREIS einforden, sollte der händler daraufhin nicht eingehen oder auf anderslautende AGB hinweisen, is das wurst. die GESETZLICHE vorschrift gilt hierbei vor den AGB. leider muss man in der heutigen zeit immer öfter mit dem anwalt drohen.

sollte also dein tft das nächste mal kaputt gehen, schick ihn ein bzw geb ihn zurück und fordere den kaufpreis und füge bei jeglicher weigerung sofort hinzu, dass das ganze an den anwalt geht.

EDIT: blackboard hats auf den punkt gebracht.

wie gesagt aus eigener erfahrung musst du trotzdem öfters mit dem anwalt drohen, jedenfalls wenn du bei k&m einkaufst.
 
Hi Mitleidender

Ich habe auch den 930BF. Und auch Probleme. Nur das meiner mich mit einen Summton nervt, wenn ich die Helligkeit ganz runterregel.

Und ich habe ihn auch schon mehrmals zur Reperatur geschickt.

Den 1. Tausch nahm ich direkt beim Händler vor.
Den 2ten Versuch war Samsung. (15" Austausch TFT Nie wieder)
Den 3ten Versuch wieder Samsung (diesesmal ein 17";))
Den 4ten Versuch wieder beim Händler.

Ich denke das sind genug Versuche um einen mich nicht nerventend TFT zu haben.

[Summt nebenbei immer noch]

Wie sieht das nun aus? Mit Rückgabe?

Beim 1ten Versuch(wo ich den 15" bekommen habe) musste ich ja die Packung mitschicken. Und bekamm sie nicht wieder!!

Und das ganze ist ca seit den 08/2005.

Bekomme ich da das GANZE Geld wieder?!
 
BENQ kommt die Monitore einfach innert 24h abhollen. Dabei haben sie mir gleich einen neuen mitgebracht. Das dürfte bei Samsung denk ich nicht anders sein.

Ich habe jetzt mein zweiten Benq TFT und muss sagen einfach klasse die dinger! Super Preis Leitungs verhältnis und 3 Jahre Top Service was will man mehr? :)
 
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Darüber hinaus kann der Verkäufer von Ihm Wertersatz für die durch die Nutzung eingetretene Verschlechterung der Kaufsache und die gezogenen Nutzungen verlangen.

soviel zum Thema voller Kaufpreis!

Samsung tauscht nicht, samsung repariert. Und schickt ihn dir dann wieder zu!
 
genau wollte immer ein neuen haben kommen mir immer mit reparierenund der vor ort service ist auch schlecht kommen mir an mit fax schicken uns solch ein mist.Umständlicher gehts nicht warum nicht einfach hier vorbei kommen defekten mitnehmen austauschmodel bleibt hier. das ganze dann wieder retur soch ein scheiss mit samsung nie wieder
 
Herrmann schrieb:
Samsung tauscht nicht, samsung repariert. Und schickt ihn dir dann wieder zu!

Dürfen sie nicht. Nach 2x reparieren war´s das und du bekommst einen neuen, ob Samsung will oder nicht. Samsung kann sich nicht über Landesrecht hinwegsetzen.
Allerdings musst du das dokumentieren. Beim gleichen Partner zu bleiben (nur Händler, nur Samsung) hätte da sicherlich geholfen. Das die Verpackung nicht wieder mitkam, ist ein hartes Stück. (für den Fall das man das Ding auf Ebay wieder verticken möchte z.B.).

@alfbirne:
wenndunichtohnepunktkommaundanderensatzzeichen schreiben würdest, könnte man dir evtl. besser helfen.
 
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Ich bin kein Jurist. Alles was über diese Angaben herausgeht, würde wahrscheinlich nicht stimmen. Von daher solltest du dich wohl an den Verbraucherschutz o.Ä. wenden, die informieren meist kostenlos und recht qualifiziert.
 
@Herrmann: Natürlich alles! Es ist gesetzlich festgelegt, dass zum problemlosen Umtausch nach Fernabs.Ges. die Verpackung und das vollständige Zubehör vorliegen muss, nicht jedoch für Gewährleistungsfälle, dazu ist praktisch nur das nackte Gerät notwendig.
 
F_GXdx schrieb:
@Herrmann: Natürlich alles! nur nackte Gerät notwendig.
Quellen??? muss ich ja dem Händler auch beweisen können.
Und das kein Händler verlangen kann das man JEDE Umverpackung Jahrelang aufhebt, hat Samsung mir auch gesagt.
 
Könnte bitte jemand meine Frage beantworten? Danke!
 
Das geht ab: 3 Jahre inkl. 3 Jahre vor-Ort-Austauschservice mit Leihgerät ;)

Nur das es dannach wieder nicht so ist wie es sein soll.

EDIT
weis jemand inzwischen näheres bei Rückgabe wegen defekten Geräten?
Voller Kaufpreis oder mit Abzügen?
 
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