Darf in den AGBs die Ticketweitergabe untersagt werden?

uboot

Captain
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Ich habe so das Gefühl, dass diese Passage in den Ticket AGBs von Alemannia Aachen nicht ganz korrekt ist und so in der Art nicht erlaubt bzw. einer Klage gegenüber nicht hieb und stichfest wäre.

Dürfen die es mir verbieten ein nicht verwendetes (wegen z.B. Krankheit - aber bereits gekauftes) Ticket - ich rede von einem nicht mehreren - über eBay zu verkaufen? Immerhin trat der Zustand unvorhergesehen ein, es geht also nicht um Bereicherung oder Schwarzmarkt.

Gar mit Stadionverbot zu drohen ist doch ein bisschen extrem und nicht haltbar.

Was denkt ihr dazu?
 
Also dass man den Weiterverkauf bei Ebay verbietet...o.k. Das hasse ich bei Tickets jeglicher Art auch, dass die normalen Fans die Dummen sind, während organsierte Banden ganze Bestände aufkaufen, um sie bei Ebay für das Dreifache wiederzuverkaufen.

Aber der Rest ist ja echt lächerlich. "Darf nicht an einen Fan der Gastmannschaft verkauft werden". :lol:

Wie wollen die sowas im übrigen prüfen? Sind die Tickets namensgebunden?
 
Nein, die Tickets sind nicht namengebunden. Und wie wollen die Stadionverbot erteilen? Kaufen die dann selbst die Tickets von eBay nur um herauszufinden, wer der Verkäufer ist?

Mir scheint die Klausel nicht rechtens.
 
stimmt klingt seltsam. Vor allem wie oben schon erwähnt, wie soll das denn bitte geprüft werden??
 
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