[Un-CD] Was ist (il)legal?

pho3niX

Lt. Commander
Registriert
Juli 2003
Beiträge
1.750
Hi zusammen!

Hab zum Geburtstag 'ne CD von "We Are Scientists" bekommen und wie ich eben feststellen musste, ist dies eine Un-CD, d.h. ich hab keine Möglichkeit die CD für meinen iPod zu rippen; es sind nur WMA (DRM) Kopien mit dem auf der CD enthaltenen Tool möglich.

Ich würde nun gerne wissen, was ich machen kann, um legal an meine MP3s ranzukommen. Hat jemand eine Idee? UnCDcopy von heise.de sagt mir nicht wirklich zu, da ich einen Qualitätsverlust fürchte.
Deswegen habe ich mich schon gefragt, ob es legal wäre, wenn ich mir die MP3s über eine Tauschbörse besorge, weil die Lizenz für die Lieder besitze ich ja.

Kann mir da jemand Näheres dazu sagen?

MfG
 
Da bleibt wohl nur eine "analoge" Kopie. Deine Lizenz ist definitiv nicht auf MP3s aus Tauschbörsen übertragbar und somit wäre das illegal.
 
Saugen aus dem I-Net ist nicht erlaubt, ebenso das Anfertigen einer digitalen Kopie wenn sich auf deiner CD ein Kopierschutz befindet. Noch nichtmal um daraus MP3s für deinen iPod zu machen -> klick

4. Darf ich zukünftig einen Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?

Eindeutige Antwort: nein!

§§ 95 a ff. UrhG sieht einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig auch zum Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden.



Bye,
 
Okay danke... also legal nur mit 'ner Analog-Kopie. Mal schaun, vielleicht versuch ich mal die CD zurückzugeben.

Gruß
 
QUEEN schrieb:
Saugen aus dem I-Net ist nicht erlaubt, ebenso das Anfertigen einer digitalen Kopie wenn sich auf deiner CD ein Kopierschutz befindet. Noch nichtmal um daraus MP3s für deinen iPod zu machen -> klick,

richtig zitieren will auch von einem Mod gelernt sein:


"15. Macht sich jeder, der einen Kopierschutz knackt und etwas kopiert somit strafbar?

Nein!

Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.

Voraussetzung für eine Straffreiheit ist somit, dass der Täter ausschließlich privat gehandelt hat. Der Begriff der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen entspricht den Grundlagen der Privatkopie des § 53 UrhG.

Gleiches gilt für die Bußgeldvorschriften des § 111 a UrhG. Eine Ordnungswidrigkeit ist dann gegeben, wenn eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder ein Bestandteil verkauft oder vermietet oder über den Kreis der mit dem Täter verbundenen Personen heraus verbreitet wird.

Persönlich verbunden sind nach bisheriger Rechtslage Familie, Haushaltsangehörige und Freunde. Im Zweifel wird man diesen Begriff eher restriktiv auslegen müssen.

16. Dann habe ich bei Umgehung eines Kopierschutzes im privaten Bereich nichts zu befürchten?

Zumindestens kein Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Dem Rechteinhaber bleibt es jedoch unbenommen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Verfolgung bleibt somit eröffnet. Ob dies für Einzelfälle tatsächlich passieren wird, ist zweifelhaft."

also, interessiert keinen staatsanalt und keinen cd hersteller, wenn du deine original cd in ein mp3 format umwandelst und ausschliesslich in deinem mp3 player verwendest, ohne die mp3s an dritte weiterzugeben oder sonst dritten zugaenglich zu machen.
 
die wma erstellen, damit eine audio-cd (oder image) erstellen, diese rippen und mp3 draus machen.
der verlust sollte sich in grenzen halten und der kopierschutz wird nicht angetastet.
 
Der No23 recorder würde dann eine "analoge" Kopie fertigen und das ist ja rechtens;)
 
zzz wenn ich sowas scho wieder lese und da wundert sich die Musik industrie, dass se immer weniger verkaufen ... Da Lob ich mir doch meine schöne alte CD Sammlung, damit hab ich kein Problem. Das ganzen neue Zeug kann mich mal und wird sicher nicht mehr gekauft... ich unterstüz deren vorhaben doch nicht auch noch.
 
Also ich war gestern bei nem Freund und der hat nen PowerMac G5 und das Teil hat die CD einmal als Daten-CD und als Audio-CD gemountet. Die Audio-CD konnte man dann ganz gemütlich per iTunes rippen.

War das jetzt illegal? Aber wenn ja, sind sie ja wohl selbst schuld...

MfG
 
Zurück
Oben