Eben seltsame Abmahnung erhalten

Nein, suche doch beim Patentamt. Den Link hast du ja schon gegeben.
Unter Marke einfach mal Virtualdub eingeben.
 
Na, Brigitta hat das ja schon gesehen.

Auf VirtualDubMod zu verlinken oder es zum Download anzubieten ist absolut vollkommen legal. Da braucht man keinen Anwalt zu, um das rauszukriegen.
160 € sind mal wieder so wenig, daß der eigene Anwalt ja schon fast mehr kostet. Darauf reitet er ja.
Ihr müßt auf jeden fall Betrugsanzeige stellen.

Edit:
Am 30.06.2006 registriert, sehe ich gerade. Na dann wirds komplizierter und dauert länger. Und Betrug ist es dann nicht mehr. Aber durchsetzen wird er sich nicht damit.
Aber nun wirds Zeit das man sich zusammenschließt, denke ich mal.
 
Zuletzt bearbeitet: (Edit)
Toll im Markenregister ist sogar "Herrmann" patentiert.

In meinen Augen sollten die Patentrechte auch mit Pflichten verbunden werden. Die Pflicht der friedlichen kostenlosen Einigung!

Also wenn man so ein Brief erhält:

Was soll man tun, wenn man sich keinen Anwaltleisten kann?

Verbraucherzentrale als erste Stelle?
 
Versteh aber trotzdem nicht, was daran illegal sein soll.

1. VirtualDub und VirtualDub Mod sind doch beide OpenSource (GPL)? Kann mir dann kaum vorstellen, dass einer der beiden Autoren diese Marke dann schützen, aber noch viel weniger, dass er dann so vorgehen sollte.

2. Vermutlich handelt es sich hierbei um ein "anderes" VirtualDub.

3. Versteh ich jetzt trotzdem nicht, was daran illegal sein sollte: Ihr verlinkt doch nur auf diese Seite - ihr habt doch überhaupt nichts mit der Marke zu tun. Wenn man auf keine geschützte Marke mehr verlinken dürfte, wär dann nicht sowieso das ganze Verlinken im Internet illegal?

4. Vllt. solltet ihr einen Hinweis wie "Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind deren Autoren verantwortlich" auf eure HP unterbringen, falls ihr das bisher noch nicht gemacht habt, kann ja prinzipiell nie schaden.

Klärt mich bitte auf, sollte ich mit meinen Theorien danebenliegen.
 
Der Name Virtualdub wurde geschützt. Lese dir die Erklärung durch. Dort wird behauptet,
daß durch die Nennung von Virtualdub (und deren Verlinkung) ein Schaden entsteht.
Es wird behauptet Werbung für ein "Konkurenzprodukt" zu machen, der eigene Markenanme
bzw. Produkt wird nicht beworben und hat dadurch Wettbewerbsnachteile
Inwiefern das Ganze nachvollziehbar und vor Gericht stand halten würde sei einmal dahin
gestellt. Es wird nur die Namensnennung gemahnt. Gegen den Programmierer geht der
Abmahner nicht vor. Ausland, geringer Erfolg usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ganze ist für mich ein absolutes Kuriosum, da lass ich mir nen "Begriff" schützen und renne dann rum und verlange für das nutzen dieses Wortes dann Geld.

Was ich noch nicht finden konnte, was kostet so ein Eintrag? Dann wüßte ich auch auf der Stelle nen paar gute Begriffe.
 
So ein Eintrag kostet nicht viel. Ich habe früher häufiger Gebrauchsmuster angemeldet.
Es ging um elektromechanische Entwicklungen. Das ganze hat incl. Prüfung durch ein
Patentanwalt zwischen 500 und 1000 € gekostet. (Patent für arme Ingenieure)
Die Eigenleistung in Form von Entwicklung, Konstruktion und Musterbau natürlich nicht
mit gerechnet.
Einen "Markennamen" anzumelden dürfte höchstens ein paar hundert Euro kosten.
 
Kamikatze schrieb:
Klärt mich bitte auf, sollte ich mit meinen Theorien danebenliegen.

Es ist noch viel wirrer ...

Auszug:

"... weil somit die Konkurrenz-Firma bzw. deren Produkt beworben und bekannt gemacht wird, auch wenn Sie kein Endgeld dafür nehmen. Im vorliegenden Fall wird durch den Hinweis auf VIRTUALDUB fremder Wettbewerb gefördert und mir und meiner Firma ein Schaden zugefügt ..."

Ich habe mit Absicht alle Rechtschreibfehler aus dem Schreiben übernommen. Beispiel: Endgeld (richtig -> Entgelt -> vergolten oder entgolten)

Nach dieser Auffassung könnte Doca-Dola jemanden verklagen, wenn der Betroffene öffentlich auf Gepsi hinweist. Komisches Recht, welches nicht richtig sein kann.

Gruß
Lucike
 
Ob diese Art der Abmahnung rechtens ist, muß noch geklärt werden.
 
Gut, ich vergaß zu sagen, dass die beiden letzten Absätze meine Meinung wiederspiegeln. ;)

Gruß
Lucike
 
Da wir an einer gütigen Einigung sowie Kostenminimierung in Ihrem Interesse interessiert sind, haben wir auf Einschaltung eines Anwalts verzichtetm da Ihnen hier noch erhebliche Kosten bei einem Streitwert von Euro 50000 entstanden wären. Ein Anwalt rechnet nach §118Abs.1Satz1 BRAGO ab und die Gebühren setzt er Ihnen in Rechnung. Somit haben wir auf eine "unnötige" Anwaltsbeauftragung in Ihrem Sinne verzichtet. Auch werden duch diese Abmahnng die weit höheren Kosten einer Gerichtsverhandlung in Ihrem Sinne vermieden. Wir werden unsere Marke schützen und gegen jeden Missbrauch "Markenpiraterie" vorgehen.

Aufgrund dieses Absatzes bezweifele ich ganz stark, dass hier überhaupt Schadensersatz/Lizenzgebühr fällig werden würden.

Wer sich rechtfertigen muss, warum kein Anwalt eingeschaltet wurde... dann ist das alles schon zu schwammig bzw. es gibt keine Erfolgschancen bei Klage - also probiert diese Firma es einfach so, ein paar Leute werden eingeschüchtert und werden zahlen. Es gibt Leute die sowas als "Abzocke" bezeichnen würden.


Und bitte, es sollten möglichst viel betroffene Personen www.heise.de informieren. Je mehr Öffentlichkeit dies erreicht, desto besser.

(Ich bin kein Rechtsanwalt, es handelt sich hier lediglich um meine persönliche Einschätzung)
 
Zuletzt bearbeitet:
siehe dazu auch --> http://www.hardtecs4u.com/?id=1155752011,15953,ht4u.php

Plötzlich aufgetauchter Abmahner beruft sich auf Marke "VirtualDub"

Eines der bekanntesten freien Programme für die Videobearbeitung ist VirtualDub von Avery Lee, welches er selbst als Beweis dafür anführt, daß er auf dem College nicht ausgelastet war. Davon wurden von dritten einige abgeänderte Versionen erstellt, die zum Beispiel um einige Funktionen erweitert wurden, darunter unter anderem VirtualDubMod, welches als wichtigste Funktion einige zusätzliche Audioformate verarbeitet und mehrere Audiostreams für AVI-Dateien unterstützt. VirtualDub ist freie Software und ausdrücklich für diese Art der Verwendung und Veränderung vorgesehen. ...
 
Der arme Kerl. Wie kann man sich ausgerechnet VirtualDub aussuchen.
hardtecs4u verlinkt schon garnicht mehr auf VirtualDubMod, sondern will wohl auch auf jeden Fall eine Abmahnung bekommen.
Sowas Blödes, wenn das erst richtig bekannt wird, werden Tausende den Link irgendwo hinschreiben. Der hat sie doch nicht alle.
 
die gleichen grammatikalischen unstimmigkeiten hat herr kliemen (vgl. seine gleichnamige deutsche homepage) auch in den agb für seine "internetdienstleistungen". mögliche erklärung: er ist aussiedler aus wurmloch (kein scherz!) im rumänischen siebenbürgen... ;) die lektüre der agb ist übrigens ein "genuss". zitat: "wenn das internet ein dorf ist, dann bauen wir die häuser." leider konnte ich nicht mal eine referenz für eine "hundehütte" finden ;) wundert nicht, denn auch seinen potentiellen kunden (!) droht er vertragsstrafen von 5000 euro, oder auch mal 5500 euro an. zitat kliemen zur "philosopie" seines unternehmens: "vertrauen verkoerpern"...

es gibt in berlin, grottenhässlich und bekannt, ein "europa-center". die haben sich nur anno 65 den namen nicht schützen lassen. demnächst baut eine "europa-center ag" ein europa-center nummer zwei, ebenfalls in berlin. die ag ist markeninhaber seit 1970 oder so. trotzdem darf natürlich das "bekannte" ec seinen namen behalten und weiter damit werben, weil einfach früher da und nun mit *bestandsschutz*. wer zu spät kommt... ;)

wollte sagen, dusslige bauernfängerei sowas... trotzdem oder gerade deswegen *publizieren*, heise, golem, andere foren? evtl. nach*sehen* auf zum beispiel (!) internetrecht-rostock. da liest du zum beispiel, dass markenrechtliche abmahnungen *nur im geschäftlichen verkehr* möglich sind (und du verkauft das proggi, was ohnehin os ist, ja nicht)....

NACHTRAG

weil ich auch grad die weiteren beiträge gelesen habe, nur in seinem *anschreiben* nennt er einen (zitat) "Streitwert" von Euro 50000" (i.w.: fünfzigtausend), in der "unterlassungserklärung" ist herr k. "gnädiger" und droht mit einer "vertragsstrafe" von *nur* (zitat) "EUR 5.000,00" - na bitte, wenn dass nicht 'n rabatt ist ;) wer abmahnungen schreibt sollte wenigstens seine eigenen forderungen klar im kopf haben :))
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
um mal gegen den Strom zu laufen:
ZAHL HALT WENN DU SCHISS HAST!:lol:

nee nur Spass - lass dich net einschüchtern.

MAIL doch mal an Avery Lee! der wirds besser wissen und schaden kanns nicht

iLL
 
Zuletzt bearbeitet: (je später desto leckerer)
Habe mal ein bisschen gegoogelt und in Tschechischen Telefonbüchern gesucht.
Also dort gibt es niemanden unter dem Namen Kliemen in Karlsbad (CZ).
Und die einzigste Firma die Google unter diesem Namen findet ist eine Firma in Deutschland.
Daher scheint es irgendsoeine Briefkastenfirma (Massenabmahnung) zu sein die wahllos Leute anschreibt und irgenwelche werden schon bezahlen.
Also ich an deiner Stelle würde nicht zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Turinger schrieb:
Der arme Kerl. Wie kann man sich ausgerechnet VirtualDub aussuchen.
hardtecs4u verlinkt schon garnicht mehr auf VirtualDubMod
Inzwischen sind Links drin ;)

MAIL doch mal an Avery Lee! der wirds besser wissen und schaden kanns nicht
Den habe ich gestern schon mal angemailt, etwa um 13 Uhr. Die Frage ist nur, ob er nicht grad im Urlaub ist :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nochmal... kann man so etwas überhaupt durchsetzen?

Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, hat hier jemand ein Produkt, das den gleichen Zweck erfüllen soll wie das "echte" VirtualDub (warum werden eigentlich die VirtualDub Mod-Links angegriffen???) - sonst wäre es doch keine Werbung für ein Konkurrenzprodukt (?!) und diesen Namen mal eben schnell schützen lassen, da ein anderer (Avery Lee) ihn ja schon mal bekannt gemacht hat?

Wär also so, als ob ich mir nun irgendein beliebtes OpenSource-Projekt suchen, schnell irgendwelche Schmuddel-Software produzieren und dann den Namen schützen lassen würde?! Gehts noch? :watt:

Was mir noch einfällt - ihr könnt den Fall auch ins BIZZ-Forum posten - das berühmte "Fass ohne Boden" kennt ja wohl jeder?
 
@alexnoe Ich meinte doch das Hardtecs4u nicht auf ...MOD sondern gleich auf VIRTUALDUB verlinken. Sie haben zwar als Journalisten noch einen besseren Schutz als normale Homepagemacher, aber immerhin.

Also noch mal überlegt: Ich würde zwar aktiv werden, aber auf keinen Fall jetzt schon Geld ausgeben. Soll heißen Anwalt einschalten. Er hat zwar rührende Erklärungen, warum er noch keinen Anwalt einschaltet, aber bevor das nicht gelaufen ist, würde man mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Ich spekuliere mal: Das Ganze erinnert mich an einen anderen Open Source Fall, der mir auf der Zunge liegt...aber ich komm nicht drauf.
Die relativ "sanfte" Vorgehensweise hat mich drauf gebracht. Er will garnicht klagen, sondern durch die immense Aufmerksamkeit letzten Endes mit Avery Lee selbst verhandeln. Vielleicht kauft ihm ja die Open Source Szene die Domän ab.

Erinnert sich nicht jemand an so einen ähnlichen Fall ?


Gruß
Turinger


Edit:

Vorbild ?

Mittwoch, den 16.08.06 11:37
Apple: "Pod" für uns allein
aus dem Bereich Wissenswertes
Vom Erfolg des MP3-Players iPod beflügelt ist der Hardwarehersteller Apple offensichtlich dazu übergegangen, das Word "Pod" exklusiv für sich zu beanspruchen. Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) berichtet, hat Apple in den vergangenen Tagen mindestens zwei Firmen angeschrieben, die für ihre Produkte die Begriffe Pod verwenden. Die Forderung: das Wort müsse aus den Produktbezeichnungen gestrichen werden.


Betroffen sind nach FTD-Angaben unter anderem der Hersteller des Infrarotscanners "Profit Pod" sowie der Produzent der Schutzhülle für elektronische Geräte "TightPod". Dave Ellison, Chef der Firma, die den Profit Pod herstellt, erklärte, er habe von Apple eine Unterlassungserklärung zugesandt bekommen, kurz nachdem sein Produktname als eingetragenes Warenzeichen zugelassen worden war.

Auch Google ärgert (sich)

Doch nicht nur Apple hat es auf die Rechtsschiene gezogen, auch zum Beispiel Google beansprucht die Kontrolle über den erfolgreichen Produktnahmen. Die Betreiber der weltgrößten Suchmaschine haben sich nach Informationen der Zeitung jüngst bei der "Washington Post" beschwert, dass das Blatt das Verb "googeln" verwendet habe.

red
 
Zuletzt bearbeitet: (Neues)
Zurück
Oben