Dokumentvorlage für Geldleih an Freunde/-in

EF_David007

Cadet 2nd Year
Registriert
Sep. 2006
Beiträge
19
Habe es hier rein geschrieben, da ich denke das es ja auch mit Privatsphäre zu tun hat.

Ich suche ein Dokument welches ich mit einem Freund/-in nutzen kann, wenn man sich Geld gegenseitig leiht.
Dies soll als Nachweis gelten und nur in Notfällen als rechtlicher Nachweis dienen. Das man einem Freund Geld geliehen hat, ob nun 50€ oder 200€ ist dahingestellt.

Gibt man es einfach so heraus, so hat man im Notfall keinerlei Nachweismöglichkeit, dass man dies ihm tatsächlich als Leihgabe gegeben hat.


Notfall wäre halt, wenn die entsprechende Person in keinsterweise Versuche startet es zurückzuzahlen obwohl es voll oder teilweise (in Raten) möglich wäre.

Muss hierbei eine dritte Person unterschreiben und als Zeuge der Übergabe fungieren, oder reichen beide Parteien (Geber und Leiher, muss diese Person für beide Unbekannt sein oder reicht jemand der einen oder beide betreffende Parteien kennt)?
Es ist klar das solch ein Dokument nicht hilft, wenn bei der Leihperson nix zu holen ist (ob 1 oder 3 Jahren). Wiegesagt als Nachweis.

Hoffe Ihr könnt mir helfen, danke

dave
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche schuldrechtlichen Verträge sind nur wirksam, wenn beide Parteien voll geschäftsfähig sind, d.h. ihr müßt beide 18 Jahre alt sein. Bist du schon 18?

Es gibt zwar den sogenannten Taschengeldparagraphen, der für bestimmte Geschäfte im Rahmen der Verfügung über das Taschengeld die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Personen unter 18 Jahren aufhebt. Darlehensvertäge dürften darunter jedoch nicht fallen.

Ich empfehle dir, die Dokumentenvorlage selbst zu erstellen. Um die inhaltlichen Fragen zu klären, konntest du ja einmal ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hineinschauen.
 
MacII schrieb:
Solche schuldrechtlichen Verträge sind nur wirksam, wenn beide Parteien voll geschäftsfähig sind, d.h. ihr müßt beide 18 Jahre alt sein. Bist du schon 18?

Es gibt zwar den sogenannten Taschengeldparagraphen, der für bestimmte Geschäfte im Rahmen der Verfügung über das Taschengeld die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Personen unter 18 Jahren aufhebt. Darlehensvertäge dürften darunter jedoch nicht fallen.

Ich empfehle dir, die Dokumentenvorlage selbst zu erstellen. Um die inhaltlichen Fragen zu klären, konntest du ja einmal ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hineinschauen.

Wir sind beide Volljährig.
Ich: 23
Er/Sie: 18

Was muss allerdings alles da rein, man muss ja immer bestimmte Punkte drin haben, welche notwendig sind, damit es auch abgesichert ist.

Sozusagen ist es ein Zinsfreies Darlehen unter Freunden/Bekannten ohne genauen Rückzahlungszeitraum.

dave
 
gucks du hier mal:

wenn der text zu umfangreich ist kann man ja kürzen......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also wenn du bei "freunden" sowas brauchst/willst würd ich meine behalt dass geld oder such dir neue freunde.
Mein Gott ist dass lächerlich
 
Geld kann freundschaften zerstören.. also ich habe die erfahrung gemacht ein freund nie mehr wie 10-20€ zu leihen.. ist leider so.. schlechte erfahrungen..
also wenn ihr sowas echt braucht.. dann lass es mit dem geld..
sowas hilft dir nicht weiter.. da bringt nur anzeige wegen betrug die dann eh eingestellt wird /(sofern unbestraft) oder ein anwalt. aber wenn nichts zu holen ist bekommst du dein geld nie wieder...
kannst so ein vertrag auch mit ihm zusammen bei einem notar beglaubigen lassen... aber obs das wert ist?
 
schamsen schrieb:
Also wenn du bei "freunden" sowas brauchst/willst würd ich meine behalt dass geld oder such dir neue freunde.
Mein Gott ist dass lächerlich

Auch unter Freunden kann es nach Jahren zu Problemen kommen, welche bedeuten man hat kaum eine Chance etwas wieder zu erhalten.
Wenn einer Person nun Geld leiht, mit der man gut befreundet ist und nicht verlangt dieses dann und dann zurück zu zahlen. Sondern dann, wenn es finanziell geht oder einfacher ist.

Dann kann dies ein langer Zeitraum sein. Wer Unterstützung dringend braucht und auch bemüht ist dies später zurück zahlen zu wollen und es damit auch ernst meint. Dem ist dieses Dokument egal und akzeptiert eine solche Sicherheit und man freut sich ueber die Unterstützung.

Niemand gibt einem Geld ohne eine Sicherheit ausser derjenige gewinnt im Lotto oder dergleichen. Wer sich gegen solche eine Sicherheit wehrt geht davon aus nie jemanden etwas auch nur zurückgeben zu wollen und wenns nur ne kleine Mark ist.

dave
 
Egal ob Freund, Familie oder die Oma, bei Geld ab gewissen Beträgen hört alles auf. Das ist nicht lächerlich.

Meine zweite Schwester schuldet mir heute noch nach Jahren 1800 Euro -ich wünschte, ich hätte so einen Schrieb damals aufgesetzt.

Ich habe mal gehört, das sowas mit Hilfe eines Notars richtig wasserdicht sein kann. ist halt die Frage, ob man die Notargebühr investiert. Sobald das dann durch ist im Beisein eines solchen Notars, hat man den 30jährigen Titel fest in der Hand. Lohnt sich ab dem vierstelligen Bereich wohl immer denk ich.
 
enemykillerz schrieb:
also wenn ihr sowas echt braucht.. dann lass es mit dem geld..
sowas hilft dir nicht weiter.. da bringt nur anzeige wegen betrug die dann eh eingestellt wird /(sofern unbestraft) oder ein anwalt.
kannst so ein vertrag auch mit ihm zusammen bei einem notar beglaubigen lassen... aber obs das wert ist?

Notar ist nicht notwendig, so ernst mein ichs nun auch nicht damit.


enemykillerz schrieb:
aber wenn nichts zu holen ist bekommst du dein geld nie wieder...
kann ich mit leben, ich spreche ja auch nur davon, wenn jemand könnte aber nicht will, weil es früher als ausnutzung genommen wurde oder dergleichen
echten schutz gibts nicht, aber wenn man geld verleiht auf welches man verzichten kann und jemanden dabei hilft

Ist dann eine Sicherheit haben zu wollen so schlimm? Ist es sogar lächerlich?
Wenn es lächerlich ist, gehe ich davon aus das derjenige nicht mal Geld verleihen würde/könnte wenn er es ueber hatte und damit was gutes tun würde.

Kann geclosed werden.
Danke

Weitere Sinnlospostings sind unerwünscht. An Leute welche meine Frage ernst nehmen, können gern Ihre Gedanken mir mitteilen und danke ich dafür. Aller anderen sollen es doch getrost ignorieren und nicht in den Dreck ziehen. Sorry. Danke
 
Die beiden Vertragsparteien setzen sich zusammen und legen die Höhe des Darlehens fest, die Höhe der Tilgungsrate und falls Zinsen genommen werden, die Höhe der Zinsen. Und was ganz wichtig ist: Wenn Sicherheiten da sind, dingliche Sicherheiten wie zum Beispiel ein KFZ, dass das eventuell an den Kreditgeber abgetreten wird oder auch eine Gehaltsabtretung könnte durchaus Sinn machen.

Wenn diese Dinge beschrieben sind, dann kann man ohne einen Dritten diesen Vertrag schließen und der ist auch rechtlich wirksam.

Wichtig ist, dass im Vertrag eine Kündigungsklausel enthalten ist. Sie räumt dem Kreditgeber das Recht ein, den Vertrag zu kündigen, wenn der Freund zahlungsunfähig ist oder sich weigert, die Raten wie vereinbart zurückzuzahlen. Im Extremfall kann er den Freund dann wie einen Schuldner behandeln und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn einleiten.
Wer sich mit einer Formulierung begnügt wie: "Du zahlst mir das Geld irgendwann zurück, wenn du wieder bei Kasse bist" - das reicht nicht aus. Denn:

Dann ist derjenige auch nicht verpflichtet, mir das zurückzuzahlen, wenn er nicht flüssig ist. Das heißt: Wenn derjenige nicht zu Geld kommt und nicht flüssig ist, dann existieren diese Schulden gar nicht und ich kann sie im Zweifelsfall auch gar nicht gerichtlich geltend machen.

diverse quellen im www
 
h3@d1355_h0r53 schrieb:
Wer sich mit einer Formulierung begnügt wie: "Du zahlst mir das Geld irgendwann zurück, wenn du wieder bei Kasse bist" - das reicht nicht aus. Denn:

Dann ist derjenige auch nicht verpflichtet, mir das zurückzuzahlen, wenn er nicht flüssig ist. Das heißt: Wenn derjenige nicht zu Geld kommt und nicht flüssig ist, dann existieren diese Schulden gar nicht und ich kann sie im Zweifelsfall auch gar nicht gerichtlich geltend machen.

Das geliehen Geld ist innerhalb von 5 Jahren entweder vollständig oder in selbstständig definierten Raten bis Ende der 5 Jahre beim Geldverleiher zu tilgen.


So habe ich mir das als Beispiel gedacht. Ggf. größerer oder kleinerer Zeitraum. Aber so ungefaehr dachte ich an die Tilgungsklausel.

Da ich weis das hier nette Personen auch schnell helfen mit Ihrem Gedankengut habe ich dies bevorzugt :).
Werde die Vorlage halt kürzen und versuchen auf eine Seite zu bekommen.

- keine Zinsen
- Tilgung 5 Jahre
 
Zurück
Oben