Sicherungskopien

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Lt. Junior Grade
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Juli 2006
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Hallo zusammen,


bei uns hat es gerade in der kaffepause eine hizige Diskusion über Sicherungskopien gegeben und zwar in wie weit diese vom gesetz her erlaubt werden.

Jetzt wolte ich mich im Internet über die entsprechenden passagen im ABGB invormieren bin nur leider nicht fündig geworden. Wer kann mir einen Link nenen wo klar angegeben ist was unter welchen Bedingungen vom Gesetz her erlaubt ist.

Danke
MIM
 
also kopien von medien stehen unter dem urheber/copyright - gesetz. kannst ja einfach mal danach suchen. bei google findeste eine ganze menge.
desweiteren müsste man noch wissen, was diese sicherheitskopie eigentlich enthält...;)
 
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