Lohnsteuerjahresausgleich, soll ich ihn machen?

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televon

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bei mir stellt sich jetzt die Frage ob ich einen Lohnsteuerjahresausgleich machen soll oder eben nicht.

Der Vorteil wäre natürlich der zu erwartende Ausgleich (mal abgesehen von der Höhe).

Der Nachteil ist dass ich dann jedes Jahr abgeben muss.
Der Aufwand ist egal, aber wenns beruflich mal eben nicht läuft besteht ja die Gefahr dass ich dazuzahlen muss.

Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Da mein Ausgleich ohne Vermietungen, Verpachtungen und all dem "großen" Zeug abläuft dürfte wohl eine Steuersoftware ausreichen.
Welche sind da zu empfehlen?

Besteht die Gefahr nachzahlen zu müssen wenn ich ein ganz normales Angestelltenverhältnis habe?
Laut einem Verwandten (Steuerberater) nämlich nicht.
Er meint dass ich auf jeden Fall etwas bekomme, auch wenns nicht viel ist.

ciao
tele
 
Ich weiß nicht was du beruflich machst aber ich hab meine Steuer vor ner Woche gemacht...hat mit der Elster Software 5 Minuten gedauert.
aber da ich Student bin und nur in den Ferien mal ab und zu arbeite muss ich auch nicht viel ausfüllen...hab ja auch außer n bisschen Lohnsteuer nix bezahlt...und die bekomme ich jetzt halt zurück.
 
Lohnsteuerjahresausgleich gibt es nicht mehr, es heißt Einkommenssteuererklärung.
Diese muß jeder machen, der ein Einkommen erhält, egal in welcher Höhe auch immer.
 
Ich mach ihn auch erst seit kurzer Zeit.
Beim ersten mal hatte ich gleich 2 Jahre auf einmal abgegeben.
Schöner Batzen Geld kam dabei rüber.
Wurde zum Teil ins Laptop investiert. :D

Kann sagen, dass es sich lohnt. Für mich jedenfalls.
Habe viele Jahre Geld an den Staat verschenkt. Das muss nicht sein.


Wer in Lohn und Brot steht, sollte es machen.


@phil:
Müssen muss man gar nichts, doch wenn man mal damit angefangen hat, dann muss man.
 
Eine Einkommensteuererklärung muß abgeben werden, wenn die Gesamtbeträge der
Einkünfte über 7664€ pro Jahr übersteigen.
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Aus diesem Grund erfolgt für jedes Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) eine Veranlagung zur Einkommensteuer, unabhängig von anderen Jahren. Die Einkommensteuererklärung ist daher ungeachtet des Bearbeitungsstandes der Einkommensteuererklärungen anderer Veranlagungszeiträume fristgerecht (grundsätzlich bis zum 31. Mai des auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres) einzureichen.
Wenn für Sie kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde und das Arbeitslosengeld nicht höher war als 410 € im Kalenderjahr und sie keinen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hatten, sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn Sie dennoch einen Erklärungsvordruck zugesandt bekommen haben, sollten Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen, um eventuell nachfolgende Aufforderungen zur Abgabe der Erklärung zu vermeiden.
 
Bist du so nett und nennst uns die Quelle ?

Danke

Ich korrigieren meine erste Aussage zu deiner mal.
Wie seine aktuellen Verhältnisse anscheinend gerade aussehen, muss er keine machen.
Da diese aber nicht genau zu spezifizieren sind, kann ich mich natürlich irren.

Als Software ist die von WISO ganz gut.
Gibt aber nich mehr auf dem Markt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Google Einkommenssteuererklärung Oberfinanzdirektion Hannover
 
Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Als lediger Angestellter in Steuerklasse A ohne zusätzliche zu versteuernde Einkünfte z.B. kann man sich die Erklärung sparen wenn man nicht davon ausgeht, was rauszubekommen.

@phil.
Was Du da nennst ist der Steuerfreibetrag. Wenn man unterhalb von dem liegt, dann muss man keine Steuern zahlen. Das ist also eher für jobbende Studis interessant um sich die Lohnsteuer zu sparen. Das hat aber nichts mit der Pflichtveranlagung zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du 2 Einkommen hast oder so wie ich eine Steuerbefreiung aufgrund meines Gesundheitszustandes (Bescheinigung vom Versorgungsamt) besitzt, bist du gezwungen, eine Einkommensteuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben.
 
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