GEZ-Gebühren --> Wichtige Frage(n) !

Ben-1512

Cadet 3rd Year
Registriert
Mai 2006
Beiträge
54
Salut...

Folgender Fall sollte zu Beginn geschildert werden:

Meine Freundin ist Studentin, wohnt zuhause bei Ihren Eltern und hat an der Uni einen Nebenjob, der momentan ca. 250 Euro abwirft. Im Januar soll der Vertrag wieder ausgedehnt werden, da Ihr Praktikum endet und Sie wieder voll in den Uni-Betrieb eingespannt wird. Dementsprechend wird Ihr Einkommen um ca. 320 Euro liegen.
Am Samstag erhielt Sie von der GEZ ein Schreiben, dass Sie ein eigenes Einkommen besitzt und die monatlichen Gebühren entrichten soll, obwohl sie bei Ihren Eltern lebt.

Meine Frage: Ist das rechtens ? Kann es sein, dass von einer Person, die vom Status her definitiv noch nicht zahlungsfähig sein kann (das "Einkommen" ist 1. sehr gering und 2. geht es beinahe komplett für Literatur drauf), diese Gebühren einverlangt werden ? Kann man dagegen vorgehen ? Welchen Rat würdet Ihr mir geben ? Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht ?

Wir sind über jeden Tipp und Hinweis dankbar, da die augenscheinlich "nur" 17,03 Euro/Monat durchaus eine Belastung darstellen.

Vielen Dank für Eure Mühe

Bestes,

Ben.
 
Als Studentin kann sie sich davon doch befreien lassen, oder?
Und wenn net, muss sie zahlen...
Es sei denn: Sie macht die Glotze empfangsuntauglich :freak: oder stellt die Glotze ausserhalb ihres Raumes auf, zb im Flur.
Dieser Bereich gehört zur Elterlichen Wohnung und somit steht die Glotze nicht in ihren Raum.
Dann muss sie nix bezahlen... klingt total bekloppt, aber beim Kollegen haben die das auch erzählt :rolleyes:
 
Nein wenn Hauptwohnsitz bei ihren Eltern ist, braucht sie nix zu zahlen, da ihre Eltern ja sicher schon für die Wohnung GEZ zahlen, oder etwa nicht? Egal wieviel sie verdient oder welcher Job.
Sie soll das Schreiben bzw. mitgelieferte Formular zurückschicken und darin angeben, dass sie bei ihren Eltern lebt und daher keine eigenen Geräte besitzt bzw. die der Eltern mitnutzt oder so ähnlich. evt. noch die GEZ Zahlung der Eltern angeben.

Hatte der Sohn einer Bekannten auch letztens bekommen, der noch bei seinen Eltern lebt.
Wie beschrieben ausgefüllt, zurückgeschickt, alles paletti.
Nur keine Angst, die können da garnix machen. :)
 
soweit ich das weis muss man, wenn man ein eigenes einkommen hat, den eigenen TV und Radio anmelden auch wenn man noch bei den eltern lebt!

die befreiung gibts nur wenn man baför erhält.

(soweit ich weis, kann auch anders sein)

die genaue lage ist auf vielen seiten und foren im i-net erläutert, ein bißchen googlen bringt da sicher klarheit!
 
Relict schrieb:
Nein wenn Hauptwohnsitz bei ihren Eltern ist, braucht sie nix zu zahlen, da ihre Eltern ja sicher schon für die Wohnung GEZ zahlen, oder etwa nicht? Egal wieviel sie verdient oder welcher Job.

Leider nicht ganz zutreffend: Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt € 276.

PS: Die Gebührenpflicht besteht natürlich nur dann, wenn sie ein eigenes TV-Gerät in ihrem Zimmer hat.
 
Zuletzt bearbeitet: (Beitrag ergänzt.)
Hab ich zwar noch nix von gehört, ist das neu? Aber bei der GEZ erstaunts michs wiederum auch nicht. Doch wenn sie eh nur die elterlichen Geräte nutzt?
Wie gesagt der Bekannte (26) hat weit mehr als 276 Eus Einkommen und brauchte im Endeffekt nix zahlen.
Die versuchens halt nur immerwieder penetrant bei allen die eben bisher noch nicht zahlen, vllt. klappts ja doch bei dem ein oder anderen. Wahrscheinlich klappern die die Einwohnermeldeämter ab oder so und verschicken dann reisserische Serienbriefe. ;)

PS:
Ausserdem gibts doch auch ne GEZ Befreiung, zb für Hartz IV-Empfänger und die haben ja auch schon nen Regelsatz von 345, also darüber. Wenn die keine weiteren Zuschläge oder zb. Übergangsgeld bekommen brauchen die nix zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Von der GEZ-Seite in den FAQs:

11. Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?

Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.

Die Rundfunkgeräte von Haushaltsangehörigen sind nicht anmelde- und gebührenpflichtig, wenn ihr Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt. Voraussetzung ist, dass im Haushalt bereits Rundfunkgeräte angemeldet sind.

13. Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen?

Ja. Rundfunkgeräte (Radio/Fernseher), die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Die Höhe des Sozialhilfesatzes hat MacII schon genannt...
 
Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen? :D
 
Wenn deine Oma bei dir einzieht und sie bringt außer ihren Kater Friedolin nichts weiter mit und sitzt mit dir vor deinem PC, um in einem kleinen Fenster TV zu gucken, muß sie keine GEZ-Gebühren zahlen. Bringt sie außer Friedolin aber auch ihre Stereoanlage und ein TV-Gerät mit, werden die Gebühren fällig. Sogar wenn sie nur an deinem PC TV guckt.:)
 
@MacII
Jenau.
Nur weiss die GEZ nicht, ob die Anlage der Oma auch ihr Eigentum ist bzw. ob sie überhaupt eine mitgebracht hat bzw. ein Gerät in ihrem Zimmer steht. ^^
Ich sage mal so. Wer unbedingt als Haushaltsangehöriger zahlen will, soll aufrichtig und ehrlich auch zahlen. Alles kann, nichts muss. Liegt doch an jedem selbst.
Wo ist das Problem?
 
@Relict
vollkommen einverstanden.
Ich habe schon einige "Tänze" mit der GEZ diesbezüglich hinter mir: Als meine damalige Freundin zu mir zog (ohne TV-Gerät !), war ein an Unfreundlichkeiten kaum zu überbietender Schriftverkehr nötig, um die GEZ davon zu überzeugen, daß die Gebührenpflicht meiner Freundin mit dem Umzug endete.
Ich vermute, daß es einfacher ist, die Mitgliedschaft beim Finanzamt zu beenden, als in diesem Verein.
 
MacII schrieb:
Ich vermute, daß es einfacher ist, die Mitgliedschaft beim Finanzamt zu beenden, als in diesem Verein.

... ahhh, kannst du mir verraten, wie ich aus diesem Verein austreten kann ? :evillol: :evillol:

Zum Thema:
Einkommen hin oder her, entscheidend ist doch Satz ... mit eigenen Geräten ...
Nun, dann gehört der ekannteneben kein Gerät, und die Eltern können soch wohl in ihrer eigenen Wohnung den/die Fernseher hinstellen wo sie wollen, oder :o
 
Rechtlich müsste Deine Freundin zahlen. Das wurde ja schon erläutert.
Ich lasse alle Briefe der GEZ immer unbeantwortet. Man ist nur auskunftspflichtig, wenn man ein Radio oder Fernseher besitzt.
Natürlich hat man, wenn man in eine WG oder zur Freundin zieht maximal, jeweils ein Gerät im Haushalt.;)

Auf die Tricks der GEZ sollte man auch nicht reinfallen. "Umgfragen" zur Beliebtheit von Radio- und Fernsehprogrammen sollte man lieber lassen. Die Mitarbeiter der GEZ brauchst Du auch nicht in die Wohnung zu lassen.

Eine Befreiung würde ich nicht beantragen, da die GEZ dann definitiv darüber informiert ist, dass Du nen Fernseher etc. im Haus hast.


MFG
 
@e-ding
Jupp. Die Befreiung sollten am unkompliziertesten nur Leute beantragen, die bereits zahlen und sich nun die Situation geändert hat. Keine schlafenden Hunde wecken.
Allerdings beweist der Antrag auf Befreiung eigentlich auch nix. Denn ich könnte mir ja zb. auch nur nach positivem Ergebnis aufgrunddessen erst Geräte zulegen und dann ist auch noch nicht gesagt, wielange ich diese besitzen werde. ;)

Immernoch müssen DIE Dir was nachweisen, nicht umgekehrt. Mit Spekulationen kommen die rechtlich nicht durch, dass wissen die auch.

@all
Nie vergessen die GEZ ist in dem Sinne keine staatliche Behörde. Sie ist eher in die Sparte "Inkasso-Firma" für die öffentlich-rechtlichen einzuordnen. Leider hat die GEZ aber aufgrund des Rundfunkstaatsvertrages ein paar Rechte mehr als jede x-beliebige Firma. Die Rechte gehen aber nicht soweit, deine Wohnung betreten zu dürfen. Das darf ja nichtmal die Polizei ohne richterlichen Beschluss und wenn dann auch nur bei "Gefahr in Verzug", was ja nun für die GEZ nicht gegeben sein dürfte. :evillol:

Die GEZ kann allerdings soweit ich weiss auf Daten zb. der Einwohnermeldämter zugreifen und so Anschriften ermitteln und dann lustige "Geburtstagskärtchen" an ihre Nichtzahler verschicken.

Eventuell kann sie ab nächstem Jahr durch die Erweiterung fürn Internet-PC den Eigentümer des Providervertrages ermitteln und kommt somit nun doch noch an viele derjenigen ran, die bisher garnix bezahlt haben. Gef..t eingeschädelt. Doch auch hier gib es Möglichkeiten. ;)

Aber wer mit jemandem zusammen in einer Wohnung wohnt, da sollte es doch reichen, wenn wenigstens schonmal einer zahlt, besser als garnix für die GEZ allemal.
Gier strafe ich prinzipiell ab. Ansonsten bin ich ja garnicht so. ^^ Aber die Grenzen muss jeder selber mit sich ausmachen.
 
Bisher habn die Leutchen mitm GEZ Käppchen sicher schon 20x hier geklingelt (immer abends um 6-8, Frechheit).

Immer nicht aufgemacht, immer noch nix schriftliches gekommen ...

Ich denke viele haben letztens diesen TV Bericht gesehen, in denen auch ihr Handbuch etwas erläutert wurde. Die Leute sind Betrüger. Man muss ihnen nicht aufmachen, sie dürfen und können auch nicht drohen und man muss sie auch nicht mal ins Haus lassen wenn sie da sind. Da gabs nen haufen Tricks - für mich uninteressant ... Den Kasperlverein lass ich sowieso ned rein, auch wenn ich versehentlich doch mal aufmach'. :evillol:
 
Wer sich mal informieren will was passieren kann, wenn man die GEZ Briefe grundsätzlich unbeantwortet lässt oder noch schlimmer gleich ungeöffnet in den Papierkorb schmeisst, der kann sich hier mal etwas genauer informieren.

Wie schon oben erwähnt, muss man keine Gebühren bezahlen, wenn man unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Ob ich das der GEZ aber mitteilen möchte, oder ob ich gleich sage, ich habe kein Empfangsgerät, das würde ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen. Wenn die erst einmal wissen, dass du ein Empfangsgerät besitzt, dann wirst du die auch nicht mehr los. Also vielleicht doch der Mama den Fernseher schenken und dann leihweise wieder ins eigene Zimmer holen.
 
Also ich hab (merkwürdiger Weise) keine Last mit dem Volk...
als ich vor gut 4 Jahren zuhause ausgezogen bin und in ein Studentenwohnheim in Münster gezogen bin hab ich einmal n Brief von denen bekommen. Hab wahrheitsgemäß angekreuzt das ich keine Rundfunkgeräte besitze und das zurück geschickt, seitdem is Ruhe...
Hier in Aachen wohn ich nun auch schon wieder 2 Jahre und bisher nix von denen gehört.
Vielleicht gibt die Stadt Aachen ja die Adressen der Zugezogenen nicht an die GEZ weiter wie es wohl woanders üblich ist (war?).
 
Da ich mittlerweile in Frankreich bin, muss ich mal die GEZ abmelden. Wird sicher ein Spaß. Die Briefe zu Studentenzeiten habe ich immer brav geöffnet und dann ordnungsgemäß entsorgt. Ich zahle doch kein Porto für etwas, was die nix angeht...

@relict
Es wäre ja noch schöner, wenn der GEZ-Mensch meine Wohnung/Haus betreten dürfte.

Als mal einer da war, habe ich ihm darauf hingewiesen, dass die Türschwelle zur Wohnung gehört. Sobald er draufsteht und ich dass nicht erlaube, dann riecht das nach Hausfriedensbruch. Danach habe ich ihm gleich seinen Ausweis mitsamt Nummer aus der Nase gezogen. Darauf fragte er, ob ich Jura studieren würde, als ich sagte "Physik - jedoch ist mein Vater Jurist" war er gleich viel freundlicher...
 
Zurück
Oben