T-Online darf Internet-Verbindungsdaten nicht speichern

Fu Manchu

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Ob das Auswirkungen hat auf die Klagen der Musikindustrie bezüglich der Urheberrechtsverletzungen?

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,446838,00.html

Denn deren Klagen beruhen auf Beweise, die es ja laut BGH nicht geben darf. Eine Speicherung der Verbindungs- und Volumendaten ist unzulässig.

Es wird aber wohl keinen Einfluss auf die spätere Gesetzgebung haben, die Umsetzung der EU-Richtlinien wird davon nicht beeinflusst.
 
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