News Neuer Richterspruch in Sachen „eBay-Hehlerei“

Sasan

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Gerade das Angebot in Online-Auktionshäusern à la eBay bietet eine ideale Plattform zur Versteigerung von geklauter Ware. Schuldig macht sich dabei nicht unbedingt nur der Verkäufer – auch der Meistbietende kann, sofern man ihm Wissen um die Herkunft des Artikels nachweisen kann, belangt werden.

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Warum kauft man denn bei eBay? Um ein Schnäppchen zu machen.
Für mich ganz klar unschuldig - der Mann.

Einzig eBay muss verantwortlich gemacht werden.
 
Für mich ebenfalls. Zumal es nicht unüblich ist, dass etwas hin und wieder zu einem Bruchteil des Verkaufspreises versteigert wird.
 
@2: eBay kann doch nichts dafür, wenn jemand geklaute Ware reinsetzt, der einzige der zu Rechenschaft gezogen werden sollte ist der Verkäufer.
 
War ja irgendwie auch ein komisches Urteil in der ersten Instanz. :freak:

Gerade wenn man bedenkt dass man das Höchstgebot ja nicht unbedingt beeinflussen kann. Es liegt ja immer nur z. B. 1 Euro über dem zweithöchsten Gebot.
Bietet ansonsten Niemand mit, ergibt sich zwangsläufig ein vergleichsweise niedriges Höchstgebot, für das der Höchstbietende/Käufer dann aber gar nichts kann.

MfG tuem
 
@Egnutz
...aber eBay muss für die Sicherheit der ehrlichen Käufer/Verkäufer sorgen. Verlangen ja immerhin Geld dafür.
Das eBay dass nicht Wissen kann ist mir auch klar. Aber bevor die Anwälte zum Käufer rennen, sollten Sie eher zu eBay rennen. Das meinte ich damit.

@Topic
Was mich wundert, wie das Navi-Gerät so billig weggehen konnte?! Eigentlich werden doch bei eBay Preise gezahlt, welche im Handel günstiger wären. :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Absolut richtig die Entscheidung der zweiten Instanz. Ein günstiger Preis heißt noch lange nicht, dass der Käufer hätte wissen können, dass die Ware aus einer Straftat stammt. Bleibt nur zu hoffen, dass andere Gerichte auf diese Entscheidung verweisen und es keine Einzelfallentscheidungen geben wird/muss.
 
unschuldig der Herr. Ebay kann nix machen gegen geklauter Ware. Woher sollen die bitteschön wissen? Selbst wenn einer deutlich unter dem Marktpreis verkauft. Lächerlich einfach da den Köufer noch schuldig zu machen
 
Was bestimmt denn den Wert einer Ware?

Der Wert einer Ware bestimmt sich doch durch die Bereitschaft eines anderen dafür einen Gegenwert zu bezahlen bzw zu tauschen!
Wenn niemand bereits ist für die Ware mehr zu bezahlen ist die Ware auch nicht mehr wert!?

Wie soll man dann anhand des Wertes auf die Herkunft der Ware schließen?

Und wenn der Kauf-Preis höher ist als der "Wert" macht man sich dann der Wertschöpfung schuldig oder muß der Verkäufer sich wegen "Ungerechtfertigte Bereicherung" vor Gericht verantworten?:rolleyes:
 
find ich ja ehrlich gesagt mal absolut daneben von ihhbay...
woher soll den der käufer bzw wissen obs geklaute ware ist oder nicht?

also bei gefälschten artikeln wo man es sich manchmal denken könnte das sie gefälscht sind (wenn auch gut bla bla blubb) da würde ich das einsehen

aber bei geklauten?
ich hab übrigens mal ne e-git (eine ibanez jem flower *freu freu*) für nicht mal ein 5tel des marktpreises bekommen... und das auch nur weil der verkäufer null anung hatte und "nur" ibanez mit schöner verzierung geschrieben hatte (erbstück... konnte nix mit anfangen etc pp)

ich denke nicht das sie geklaut is :D ich will auch lieber nicht bei ibanez nachfragen (mit der seriennummer) ob die git nicht als gestohlen gemelden worden ist...

sonst mach ich mich ja strafbar! D:
 
Zuletzt bearbeitet:
Es dürfte doch für ebay relativ einfach sein, ein Feld in das Verkaufsforumlar einzufügen, welches den Anbieter der Ware dazu verpflichtet, die Seriennummer seines Elektrogeräts anzugeben. Anhand dieser Listen könnte ebay dann doch sicherlich mit irgendeiner Datenbank der Polizei ihre Datensätze abgleichen und so kinderleicht gestohlene Ware und deren Verkäufer / Hehler ausfindig machen.

Hier in England ist das unter www.immobilise.com schon lange möglich. An der Uni raten sie einem in der Einführungswoche sogar dazu, seine IMEI oder sonst-was Nummer da einzutragen, und das Gerät genau zu beschreiben (Kratzer, Aufkleber, sonstige Erkennungsmerkmale). Seit es diese Möglichkeit gibt, werden hier viel mehr Handydiebstähle etc. aufgeklärt als vorher.

Ebay muss meiner Meinung nach mehr für die Sicherheit der Käufer tun, anstatt immer nur die Gebühren hochzusetzen. In zahlreichen anderen Artikeln zu dem Thema (die News dürfte eigentlich gar nicht als "NEWs" bezeichnet werden) wurde berichtet, dass ebay ein 100köpfiges Sicherheitsteam unterhält, die nichts anderes machen als sich Auktionen auf deren Legalität hin anzuschauen. Ob das bei der Fülle von Auktionen wirklich als ausreichend anzusehen ist, mag ich aber durchaus zu bezweifeln.

Und ja, ihr habt vollkommen recht, wenn ihr die erstinstanzliche Entscheidung als Witz bezeichnet!
 
@Joker23
Und was bringt das einem gewillten Käufer? Soll er zuerst bei der Polizei anrufen und nachfragen ob Gerät xyz mit Seriennummer abc geklaut ist....?

Man kann den Käufer nicht dafür verantwortlich machen das er einen Artikel zu z.B. 1/3 des offiziellen Marktpreises kauft.

Letztens hatte doch auch so ein Mitarbeiter aus einer Autofabrik mehrere Werkzeuge bei eBay verkauft.
Und da das Startgebot 1€ war, wurden die Käufer ja auch der Hehlerei bezichtigt. Sowas kann doch echt nicht wahr sein.... Da gibt es eine Platform um günstig Sachen zu kaufen, und wenn man etwas günstig kauft was dann leider gestohlen war soll der Käufer mitschuld haben.... Also echt, wo leben wir denn...

Achja, in unserem "schönen" Deutschland mit all seinen ach so tollen Richtern :(
 
na die erste Instanz hat es sich zu einfach gemacht, mit etwas Glück und Zufall kann es halt schon sein, dass man was billiger bekommt, ein Schnäpchen halt, vorallem bei den 1 Euro angeboten.
 
OT: Witzig dass gerade bei dieser News eine Anzeige von eBay darunter erscheint xD

Zum thema: Tja, eBay ist halt ideal um heisse Ware schnell los zu werden...
 
Aber mal ehrlich, ein polnischer Verkäufer, der ein Navi verkauft. Etwas Mißtrauen sollte das schon wecken. Bei ausländischen Käufer oder Verkäufer sollte man bei eBay wirklich vorsichtig sein. Soviel zu Klischees ;)
 
@srup

Ja, Klischees halt...

PS: Wäre fast auf deine Sig reingefallen. :D
 
Verstehen könnte man das Urteil der ersten Instanz nur, wenn es sich um eine Sofort-Kaufen Auktion gehandelt hat. Aber selbst dann kann es ein Tippfehler des Verkäufers sein. Man denke nur, wie ein paar 2900 XT für 230€ statt 330€ bei eBay weggegangen sind. Wenn der Verkäufer dann noch als Powerseller auftritt und viele gute Bewertungen hat, hätte ich auch ersteigert. Immerhin gilt ja gerade dies bei eBay als ein Zeichen der Seriosität.
Ich möchte mal wissen, was der Richter von mir als Käufer erwartet? Soll ich nach jeder Ersteigerung erst mal bei der Polizei vorbeigehen und den Verkäufer überprüfen lassen? Oder ist es neuerdings verboten ein Schnäppchen zu machen?
 
niemals artikel kaufen die in den 3stelligen bereich hineingehen.

bis 100,- ok alles darüber lieber im geschäft oder online schop's

damit fährt man sehr gut..
 
also wenn sich der Rechtsstaat so dafür interessiert sollte man aber im Gegenzug auch verdächtige Angebote diesem mitteilen dürfen müssen - und man sollte dann nach Prüfung auch benachrichtigt werden ob das Angebot ok ist... wir haben ja nen Rechtsstaat :)
werde dann mal ne kleine Liste aller 1€ Ebay Angebote machen und an zuständiger Stelle zur Durchsicht vorzeigen.. :rolleyes:
- hat dafür jemand n Bus zur verfügung?
 
@uhri.jr

Wieso ausgerechnet bis 100€ ? erst darüber macht man (manchmal) richtige schnäppchen bei eBay....
Für Teile die nur max. 100€ kosten kann ich auch gleich ins Geschäft gehen, da spart man ja nichts groß.
 
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