Darf man Vista mit Studentenlizenz weitergeben?

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rashgamer

Gast
Habe ein PC der mit einer gratis Vista Business Version läuft. Das ganze ist daher gratis weil ich eine Studentenlizenz von meiner Uni habe. Ich habe Vista auch auf einer DVD und habe einen fixen Code.

Jetzt möchte ich gerne meinen Rechner verkaufen. Kann ich da Vista einfach drauflassen oder sogar mit Key und DVD weitergeben? Oder ist dies grundstätzlich ein Problem, so dass das System sogar gesperrt werden könnte?
 
Wenn du dir beim registrieren für MSDNAA die EULA genau durchgelesen hättest, so wüsstest du, dass die Benutzung von Software aus dem MSDNAA Programm nur dem registrierten Nutzer erlaubt ist. Und das eigentlich auch nur zu Studienzwecken. Eine Weitergabe ist meines Wissens illegal.
 
hatte das gleiche problem...hab in der fachschaft gefragt und die meinten KLAR
 
Joa, die Fachschaft, dein Freund und Helfer. Wenigstens konnte ich 10 kostenlose Systems Karten abstauben für mehr hat mir die Fachschaft noch nicht geholfen ^^

Ich versteh nicht wo dein Problem ist, du hast also eine Studentenlizenz, die nimmst du für dich, und eine DVD Standard Edition die du verkaufen kannst. Passt doch, alles legal.

Wir TUMler haben übrigens gleich 2 Keys, aber da kannst du auch nicht einen verkaufen. Mir bringt es eh nichts, weil ich meinen PC kommerziell nutze, also liegen meine beiden Keys flach und ich brauch se net. Ich nehm das schon genau mit illegaler Software, mein PC ist 100% clean.
 
Auf die Fachschaften würde ich da nicht vertrauen
 
Ich habe mir auch überlegt, da ich mir ja einen Dell zulegen werden hätte ich das Vista doppelt. Nur frage ich mich ob ich nun auf dem Dell das Home Premium Vista deinstallieren soll und mein schullizenziges Business Vista installieren soll. Wäre das ne schlaue Idee? Dann könnte ich das Dell Vista Home Premium auf meinem zu verkaufenden Rechner installieren. Alles legal. Und funktioniert die Windows Sidebar des Dell XPS 420 auch mit dem Business Vista? Oder bleibt dann dieser externe Mini-Bildschirm einfach schwarz?
 
Du darfst die Lizenz nicht weiterverkaufen! Du darfst sie nichtmal an deine Familie, Verwandte oder Freunde abgeben.

Die ist nur zu Bildungszwecken auf deinen Rechnern erlaubt.
 
Muss man seinen Key eigentlich innerhalb einer bestimmten Frist aktivieren oder ist der, den ich bekommen habe für immer reserviert?
 
Für immer. Eine Aktivierung stellt nur die einmalige Benutzung sicher. Manche Lizenzen kann man zB auch wieder ent-aktivieren, zB bei Adobe.
Wenn man also Photoshop drauf hat und das System neu aufsetzt, gibst du idealerweiße die Aktivierung vor dem FORMAT wieder frei, die Software ist dann nicht mehr benutzbar. Wenn du WIN neu installiert hast, gibst du wieder deinen REG key ein und aktivierst auf's neue. Das läuft ja alles über den jeweiligen Lizenzserver der deine Aktivitäten und den zugehörigen Hardware Hash protokolliert.
(Natürlich kann man das auch telefonisch klären, wenn man es vergessen hat.)

Eine Stufe weiter geht dann noch teurere Software mit (USB) Dongles. Grundsätzlich kannst du das aber alles verlieren oder was auch immer, die Lizenz läuft auf deinen Namen, damit gehört die Software dir. Die Lizenz ist nicht an CDs DVDs oder Dongle gebunden, sondern gehört dir immer, von heute bis zum Ende der Welt ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
rashgamer meinte aber ob er seine vista version die er zum laptop dazu bekommen hat verkaufen darf!
das sollte imo kein probleme darstellen
 
Falsch verstanden, mj084.
rashgamer fragte, ob er seine über das MSDNAA Programm als Student kostenlos erhaltene Vista-Version verkaufen darf bzw. drauflassen darf. Und das ist illegal.
 
Wenn du ein Komplettsystem oder Laptop verkaufst, hat der Käufer ein Recht auf eine gültige MS Lizenz
 
@Dontales: wie bitte??? Wie kommst du denn auf sowas? Es gibt auch Komplettsysteme, bei denen kein MS Betriebssystem beilag. Oder man hat sich das System selbst zusammengestellt. Warum sollte ein Käufer dann ein Recht auf eine MS Lizenz haben??
 
Och bitte Dontales :rolleyes: Wie war das mit dem "keine Ahnung..."? Bevor soetwas geschrieben wird, sollte man sich doch genauer informieren und nichts falsches schreiben. Es soll Leute geben, die das auch noch glauben...

Es sei denn du meinst das mit dem "Recht auf gültige Lizenz" so, dass man sich in den nächsten Shop aufmachen darf und sich aus freien Stücken selbst eine Version zulegt. Ja, das stimmt - das wird dir niemand verbieten :p
 
also mit den msdnaa lizenzen ist das nicht ganz so streng! die unis in der schweiz geben dir z.b. 4 vista keys ;-) 1x de 32bit, 1x en 32bit, 1x de 64bit, 1x en 64bit

ich hab also einen auf meinem laptop (für die uni) und einen auf einem pc an dem ich hin und wieder arbeiten schreibe für die uni, der aber auch sehr häufig von meinen eltern verwendet wird. schlussendlich wird ms so oder so nicht kommen und überprüfen ob ich beide pcs nur für mich alleine gebrauche... nichtmal wenn ich ausziehen würde, da ich ja immernoch am pc meiner eltern schreiben kann.

nur wenns ausserhalb der familie weiter gegeben wird, sprich an einen dritten, der überhaupt nichts mit dem pc zu tun hat ist es illegal! solange der student aber den pc verwendet kann man eine msdnaa lizenz installieren!
 
Ich hab über MSDNAA auch mehrere Lizenzen bekommen. 4 CDs zuschicken lassen, rest Download - egal ob Windows Lizenz, Windows Server oder Exchange... in D. Darum gehts ja aber nicht, sondern darum ob man die über MSDN erhaltene Lizenz weitergeben darf und das ist in der EULA auch nicht unter augenzwinkern erlaubt, sondern explizit untersagt. Sowas zu fragen mag passieren - EULA hat man gesehen und weg geklickt, aber dass man auch einiges daraus hätte lesen sollen ... Schließlich ein Vertrag - das sollte ich schon grob wissen, was drin steht.
 
Ist es nicht sogar so, dass man die MSDNAA-Version im Prinzip nicht mal für rein private Dinge nutzen darf (dass es dennoch gemacht wird ist klar)? (Für kommerzielle ja sowieso nicht)
 
Für kommerziell definitiv nicht ansonsten darf das imho überall von dir eingesetzt und nach dem Ablauf des MSDNAA Abos (also nach Uni oder Berufsschule) uneingeschränkt weitergenutzt werden.
 
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