serafen666
Lt. Commander
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 1.028
Hallo zusammen,
ich möchte den Sinn von Verwarnungen und dergleichen hier nicht in Frage stellen - schließlich muss ja alles seine Ordnung haben - das ist spätestens seit Hausmeister Krause bekannt
Mein einziger Kritikpunkt an die holde Moderatorenschaft wäre, doch bitte im Gegenzug klare Formulierungen zu verwenden - die dann als verbindlich angesehen werden können.
Wenn ich (aus aktuellen Anlass *ggg*) die Marktplatzregeln betrachte, speziell im § 3
Erfolgt nun auf bislang ungebotenes Ware die vorzeitige Beendigung, so kann eine Verwarnung wegen eines Regelverstoßes nicht ausgesprochen werden; "geboten" ist (siehe Duden) von "bieten" abgeleitet - somit müßte die korrekte Formulierung "angebotene" oder "eingestellte" Ware lauten.
Ich möchte keinesfalls als Besserwisser unnötige Diskussionen anfangen - zum Lehreramt hätte es bei mir sowieso nicht gereicht *sfg* - aber wenn schon nicht von Ermessensspielräumen Gebrauch gemacht wird, sollte wenigstens auf eine korrekte Formulierung geachtet werden.
Mhhh, ich finde CB trotzdem verdammt klasse - wenn ich das an dieser Stelle ebenso zum Ausdruck bringen darf. :-)
Grüßle,
Chris
ich möchte den Sinn von Verwarnungen und dergleichen hier nicht in Frage stellen - schließlich muss ja alles seine Ordnung haben - das ist spätestens seit Hausmeister Krause bekannt
Mein einziger Kritikpunkt an die holde Moderatorenschaft wäre, doch bitte im Gegenzug klare Formulierungen zu verwenden - die dann als verbindlich angesehen werden können.
Wenn ich (aus aktuellen Anlass *ggg*) die Marktplatzregeln betrachte, speziell im § 3
, ist m. E. Nachbesserungsbedarf erforderlich.Gebotene Ware muß für mindestens fünf Tage ab dem Zeitpunkt der Threaderstellung verfügbar sein ...
Erfolgt nun auf bislang ungebotenes Ware die vorzeitige Beendigung, so kann eine Verwarnung wegen eines Regelverstoßes nicht ausgesprochen werden; "geboten" ist (siehe Duden) von "bieten" abgeleitet - somit müßte die korrekte Formulierung "angebotene" oder "eingestellte" Ware lauten.
Ich möchte keinesfalls als Besserwisser unnötige Diskussionen anfangen - zum Lehreramt hätte es bei mir sowieso nicht gereicht *sfg* - aber wenn schon nicht von Ermessensspielräumen Gebrauch gemacht wird, sollte wenigstens auf eine korrekte Formulierung geachtet werden.
Mhhh, ich finde CB trotzdem verdammt klasse - wenn ich das an dieser Stelle ebenso zum Ausdruck bringen darf. :-)
Grüßle,
Chris