Verwarnungen ./. Formulierungen

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serafen666

Lt. Commander
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März 2005
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Hallo zusammen,

ich möchte den Sinn von Verwarnungen und dergleichen hier nicht in Frage stellen - schließlich muss ja alles seine Ordnung haben - das ist spätestens seit Hausmeister Krause bekannt ;)

Mein einziger Kritikpunkt an die holde Moderatorenschaft wäre, doch bitte im Gegenzug klare Formulierungen zu verwenden - die dann als verbindlich angesehen werden können.

Wenn ich (aus aktuellen Anlass *ggg*) die Marktplatzregeln betrachte, speziell im § 3
Gebotene Ware muß für mindestens fünf Tage ab dem Zeitpunkt der Threaderstellung verfügbar sein ...
, ist m. E. Nachbesserungsbedarf erforderlich.

Erfolgt nun auf bislang ungebotenes Ware die vorzeitige Beendigung, so kann eine Verwarnung wegen eines Regelverstoßes nicht ausgesprochen werden; "geboten" ist (siehe Duden) von "bieten" abgeleitet - somit müßte die korrekte Formulierung "angebotene" oder "eingestellte" Ware lauten.

Ich möchte keinesfalls als Besserwisser unnötige Diskussionen anfangen - zum Lehreramt hätte es bei mir sowieso nicht gereicht *sfg* - aber wenn schon nicht von Ermessensspielräumen Gebrauch gemacht wird, sollte wenigstens auf eine korrekte Formulierung geachtet werden.

Mhhh, ich finde CB trotzdem verdammt klasse - wenn ich das an dieser Stelle ebenso zum Ausdruck bringen darf. :-)

Grüßle,

Chris
 
Dein Vorschlag haben wir entgegengenommen und wurde von mir auch schon Intern vorgetragen. Je nachdem wie schnell Meinungen zusammenkommen, können wir dir das Ergebnis vortragen.

Meiner Meinung nach ein berechtigter Einwand, dennoch würde ich die aktuelle Formulierung keinesfalls als Falsch beanstanden. Wenn wir die Bebotene Ware direkt gemeint hätten, würde nicht Gebotene Ware in den Regeln stehen. Imho wäre letztere Forumulierung auch grenzwertig, da wir aktiv in den Handel eingreifen würden.

Bsp.:

Anbieter: MP:30€ SK:45€
Bieter1: MP geboten am Einstelldatum
- 5 Tage Mindestlaufzeit verstreichen ohne weitere Interessenten, Thread wird gepushed (Anbieter ist aktiv) -
Anbieter fragt Bieter1 an, ob Deal noch steht
Bieter1: "Nö, bin anderweitig fündig geworden"

Ergebnis: Anbieter hat die A*schkarte, weil er sich an die Regeln gehalten hat.

Die Regeln sollen den Handel aber nicht beeinträchtigen, lediglich das Angebot für eine Mindestlaufzeit aufrecht erhalten, der Anbieter soll selber entscheiden, bei welchem Preis er sein "Okay" gibt und wann das geschehen soll.


Grüße,
Lenny
 
Danke, es war ja auch nur eine Überlegung meinerseits. Der Argumentationskette kann ich weiterhin nicht uneingeschränkt folgen, da sie in sich widersprüchlich erscheint.

Zum einen sagt die Formulierung - ohne sich unnötig in Details verlieren zu wollen - "geboten" resp. "beboten" de facto dasselbe aus, und in den Regeln müßte somit "angebotene" oder "eingestelle" Ware ausgewiesen sein. Ob die Formulierung nun einfach so in die Regeln aufgenommen wurde oder vielerorts als richtig erachtet wird, sagt noch lange nichts über deren Richtigkeit aus ...

Imho wäre letztere Formulierung auch grenzwertig, da wir aktiv in den Handel eingreifen würden.
Von einem Eingriff kann diesbezüglich keine Rede sein, da Eurerseits ausschließlich die Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Sobald ein Gebot abgegeben wurde, schließte dieses durch seine Verbindlichkeit die vorherige Beendigung aus! Sofern kein Gebot abgegeben wurde, sollte dennoch, nach einer angemessenen Frist (beispielsweise 3 Tage), eine vorzeitige Beendigung ermöglicht werden - sanktionsfrei.

Kritischer sehe ich vielmehr die Verbindlichkeitsfrage der Gebotsabgabe, da in den Regeln nicht näher darauf eingegangen wird. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Bieter plötzlich abspringt ("bin anderweitig fündig geworden"!?) ...

Aber das eher mal am Rande.

Grüßle,

Chris
 
Die Marktplatzregeln haben ein Update erfahren.

§3 Abs. 3 wurde umformuliert, um zukünftige Fehlinterpretationen zu unterbinden:

Angebotene Ware im "Biete"-Forum muß für mindestens fünf Tage ab dem Zeitpunkt der Threaderstellung verfügbar sein, bevor sie anderweitig angeboten werden darf. Wird die Ware danach anderweitig angeboten/verkauft oder soll diese aus anderen Gründen hier nicht mehr zum Verkauf stehen, so ist dies unmittelbar im jeweiligen Thread mitzuteilen.

Somit sollte die Aussage für jeden User klar und deutlich sein und lässt die Mglichkeit für Fehlinterpretationen gegen Null tendieren.

@ Gebotsbindung:
Es ist bitter, wenn ein Intressent abspringt, wird der Thread aktuell gehalten und nicht erst nach Ablauf der 5 Tage mal nach oben geholt, könnt man das aber als Verkäufer abwehren.
Wir sehen dahingehend (noch) keinen Handlungsbedarf.



Topic abgeschlossen und somit hier geschlossen. ;)

*closed*
 
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