Windows XP OEM Aufkleber auf Neugerät

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fladdy

Gast
Hey @ all...

ich habe seit gestern meine neuen Notebooks, ich habe allerdings schon Windows Lizenzen, also will ich die OEM Lizenzen ablösen und aufbewahren.

Der Lizenzaufkleber klebt ja wie üblich auf der Unterseite des Notebooks. Wie kann ich diesen ablösen ohne ihn zu zerstören ?


Bin für jeden Tipp dankbar.

MfG

Fladdy
 
Ich verstehe den Sinn der Aktion jetzt wirklich nicht, aber vielleicht geht es so:

Mit einem normalen Haarfön so lange bearbeiten, bis das Klebezeugs "flüssig" und weich genug ist, so dass sich der Aufkleber lösen lässt.
So funktioniert es zumindest sehr gut mit den Schweizer Autobahnvignetten.
 
@boron bescheisst du etwa den schweizer staat indem du keine autobahn maud zahlst ;-P

du schlawiner ;)
 
Original erstellt von fladdy
Hey @ all...

ich habe seit gestern meine neuen Notebooks, ich habe allerdings schon Windows Lizenzen, also will ich die OEM Lizenzen ablösen und aufbewahren.

Der Lizenzaufkleber klebt ja wie üblich auf der Unterseite des Notebooks. Wie kann ich diesen ablösen ohne ihn zu zerstören ?


Bin für jeden Tipp dankbar.

MfG

Fladdy

Den Sinn dieser Aktion verstehe ich allerdings auch nicht, die Lizenz ist an den PC gebunden, worauf der Aufkleber klebt. Für einen anderen PC darfst Du diese Lizenz nicht nutzen.
 
die Lizenz ist für alle neurechner von Peacock...

und ich habe ne volumenlizenz, darum habe ich aufm Notebook nicht diese OEM sondern meine version.

ich will die OEM für nen anderen rechner benutzen bei nem freund und darum ablösen.

Ich habe nachgesehen es steht niergendwo das dieses XP nur mit dém Notebook geht und es ist ne normale XP Home CD mitgeliefert und keine Recovery
 
Ich habs schonmal versucht...und habs nicht hinbekommen ;) (ging lediglich darum, den Aufkleber abzulösen, weil ein anderes OS draufgespielt wurde). Die Aufkleber sind so erstellt, das wenn du versuchst diese abzulösen, diese so reißen, das es nicht möglich ist, diese im Ganzen ab zu bekommen. Das heißt, das es im Aufkleber selber dicke und dünne Stellen gibt, wobei die Rißlinie entlang den dünnen Stellen verläuft.

Ich habs aber ohne Fön und sonstigen Mitteln versucht...kann durchaus sein, das du so diesen Aukleber abkriegst...was ich aber nicht so recht glaube ;) .

Wenn du Erfolg hast, sag mal Bescheid.
 
Re: Re: Windows XP OEM Aufkleber auf Neugerät

Original erstellt von werkam
Den Sinn dieser Aktion verstehe ich allerdings auch nicht, die Lizenz ist an den PC gebunden, worauf der Aufkleber klebt. Für einen anderen PC darfst Du diese Lizenz nicht nutzen.

Das ist so nicht richtig:

Man darf die Lizenz nie gleichzeitig an mehreren Rechnern benutzen. Jedoch ist es nicht Rechtens, die Lizenz an einen bestimmten Rechner zu binden. Auch wenns M$ gern hätte, daß mit jedem Hardware-Wechsel ein neues Windows mit gekauft würde ....
 
OEM Versionen, die zusammen mit einem Laptop augeliefert werden, sind NUR für diesen bestimmt und DÜRFEN NICHT anders genutzt werden!

Da ich MS-Partner bin, kenne ich die Lizenzbestimmungen. Das was er vorhat, ist nicht gestattet. Den Aufkleber bekommst Du übrigens nicht ab, ohne Ihn kaputt zu machen!

WIe gesagt, erlaubt ist es sowieso nicht!
 
öhm, ist das auch so,wenn ich mir ein neues gehäuse kaufe (teile + software alles die gleichen) und dann den aufkleber mache und ihn dann dort benutze! das wäre doch dumm,wenn das ebenfalls nich gestattet wäre,oder?
ich denke nämlich so ähnlich (im groben sinne) meint er es...
mfg stefan
 
Nein es hat lediglich mit der Version zu tun. Sprich Du kaufst eine Systembuilder-Edition oder Vollversion, die darfst Du verwenden wo Du willst. Wenn Du neue Teile kaufst, oder DIr ein komplettes neues System zusammenbaust, darfst Du die Version verwenden, aber immer nur auf 1 Rechner. Deswegen sollte man den Aufkleber nicht auf ein Gehäuse kleben, sondern eher auf eien CD Hülle oder einfach auf das mitgelieferte Handbuch.

Bei einer OEM-Version, also die Version, die Du mit einem Laptop oder einem Rechner bekommst (z.B. von Dell oder HP), sieht das anders aus. Diese Version darfst Du nur auf dem Laptop verwenden und nicht woanders. Es ist Dir natürlich freigestellt, ob Du diese Version verwendest oder eben eine andere. Wie gesagt die Version die mitgeliefert wurde darf nur mit dem mitgelieferten Rechner verwendet werden.

Hoffe es ist jetzt klar!:D
 
So da steht aber auch:

Ergänzend sei hier angemerkt, daß sich die Frage der Trennung von Soft- und Hardware ("Unbundling") nur dann stellt, wenn Sie die Software als sogenannte OEM ("Original Equipment Manufacturer") im Paket mit einem Computer erworben haben.

Fazit: Das Unbundling von sogenannter OEM-Software ist also rechtlich zulässig, es sei denn, dies wird in einem individuell ausgehandelten Vertrag ausgeschlossen. Aber ganz ehrlich - haben Sie mit Microsoft schon mal eine Lizenzvereinbarung individuell ausgehandelt?





So und genau das hat man ausgehandelt und zwar in dem Moment in der man der EULA zustimmt und Windows installiert.

Selbst wenn man diesen rechtlich grauen Bereich ausnutzt, scheitert es an der Aktivierung, da anhand des Keys festgestellt werden kann ob es sich um eine OEM, SBE oder Volverson handelt! Ich habe das vor ein paar Wochen selbst erfahren, als mein Freund die Lizenz eines DELL Rechners, der jetzt 4 Jahre alt ist auf seinem neuen Rechner aktivieren wollte.

Der Mitarbeiter der Hotline, sagte schlicht und ergreifend: NEIN!

Ich sage es gerne nochmal, nach der EULA von MS ist es nicht gestattet!
 
@Leon
Du ereiferst dich hier ob eines 29 Monate alten Threads (jaja, das sind zwei Jahre und 5 Monate ...) :rolleyes:

Und somit ist ja auch nicht auszuschliessen, dass sich die Rechtslage seither etwas geändert hätte ...
 
1. Ereifere ich mich nicht!
2. Hatte ich nicht bemerkt, dass er schon so alt ist!
3. Ist das die aktuelle Rechtlage!

@Admins: dann macht doch mal dicht!
 
ok, ich nehme den Ausdruck "ereifern" mit dem Ausdruck grössten Bedauerns zurück :) Habe - natürlich völlig zu Unrecht - von der Anzahl Ausrufezeichen (!) auf dein emotionales Engagement geschlossen. Bin froh, dass du ganz cool bleibst. ;)
 
Leon schrieb:
So da steht aber auch:

Ergänzend sei hier angemerkt, daß sich die Frage der Trennung von Soft- und Hardware ("Unbundling") nur dann stellt, wenn Sie die Software als sogenannte OEM ("Original Equipment Manufacturer") im Paket mit einem Computer erworben haben.

Fazit: Das Unbundling von sogenannter OEM-Software ist also rechtlich zulässig, es sei denn, dies wird in einem individuell ausgehandelten Vertrag ausgeschlossen. Aber ganz ehrlich - haben Sie mit Microsoft schon mal eine Lizenzvereinbarung individuell ausgehandelt?





So und genau das hat man ausgehandelt und zwar in dem Moment in der man der EULA zustimmt und Windows installiert.

Selbst wenn man diesen rechtlich grauen Bereich ausnutzt, scheitert es an der Aktivierung, da anhand des Keys festgestellt werden kann ob es sich um eine OEM, SBE oder Volverson handelt! Ich habe das vor ein paar Wochen selbst erfahren, als mein Freund die Lizenz eines DELL Rechners, der jetzt 4 Jahre alt ist auf seinem neuen Rechner aktivieren wollte.

Der Mitarbeiter der Hotline, sagte schlicht und ergreifend: NEIN!

Ich sage es gerne nochmal, nach der EULA von MS ist es nicht gestattet!


Sorry, das will Dir Mr. Gates vielleicht glauben machen, aber so funktionierts leider nicht.

Ich kenne die EULA nicht aber ich entnehme Deinem Post, daß ich dieser erst nach dem Kauf, beim Installieren der Software zustimmen muß.

Dazu ist Folgendes zu sagen: man kann dies auf zwei Weisen aushebeln, rechtlich gesehen:

Da ich beim Kauf des Bundles die EULA nicht kenne oder sie mir nicht bekannt ist, wird sie nicht Vetragsbestandteil, § 305 II Nr.1 BGB trifft hier eine klare Aussage. Selbst wenn man das übersehen würde greift dafür § 305c BGB "überraschende Klauseln", vor allem weil hier der Grundsatz der anwenderfeindlichsten Auslegung gilt. Anwender in diesem Sinne wäre Microsoft, weil Microsoft die Vorgefertigten Klauseln verwendet. Überraschend ist die Klausel deswegen, weil der Kunde beim Abschluß des Kaufvertrages nicht davon Ausgehen muß, daß er zur vollen Inanspruchnahme seines Besitz- und Eigentumsrechtes einem weiteren Vertrag zustimmen muß. Zu diesem Zeitpunkt sind Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft abgeschlossen und rechtskräftig. MS ist ein paar Euro reicher und ich bin Eigentümer des Bundles. Punkt.
Denkbar wäre lediglich eine Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages zeitgleich mit dem Abschluß des Kaufvertrages, wobei der Kunde explizit auf diese Klauseln aufmerksam gemacht werden müßte, sonst wäre es wieder eine überraschende Klausel.

Das rechtliche Problem hierbei ist, daß nach erfolgtem Verfügungsgeschäft sämtliche dinglichen rechte an dem datenträger samt aufgespielter Daten auf den Käufer übergegangen sind, wie auch schon das OLG München bereits 1998 festgestellt hat. Einen "Lizenzvertrag" wie Microsoft es einem glauben machen möchte gibt es im deutschen Rechtswesen nicht. Eine ähnliche Wirkung könnte Microsoft lediglich dadurch erreichen, daß sie die Programme nicht verkaufen, sondern nur vermieten, dann wären solche Einschränkungen wirksam. Aber die Programme werden ja verkauft.

Du bist Microsofthändler, und vielleicht wirklich gut in deinem Job, das mag ich Dir gar nicht absprechen. Ich bin Wirtschaftsrechtler, und sowas hier ist mein täglich Brot. Microsoft kommt damit eigentlich nur deswegen durch, weil sich die meisten Leute keinen Kopf machen und "ihre" Software so verwenden wie sie wollen, und sich die wenigsten mangels Kenntnis der Rechtslage nicht wehren. Wo kein Kläger, da kein Richter.


Und noch was:
Leon schrieb:
So und genau das hat man ausgehandelt und zwar in dem Moment in der man der EULA zustimmt und Windows installiert.

Leider muß ich Dir widersprechen! Aushandeln heißt im rechtlichen Sinne einen Individualvertrag zu schliessen, davon kann aber bei der EULA keine Rede sein, denn ich handle mit Microsoft überhaupt nichts aus, ich darf lediglich einem vorgefertigten Vertrag zustimmen, und da sagt dann das Gesetz zu den entsprechenden Klauseln:

§ 305 I,1 BGB: "Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Veträgen vorformulierten Vetragsbedingungen, die eine Vetragspartei ( Verwender ) der anderen Vetragspartei bei Abschluß eines Vertrages stellt."

Wir sind also wieder bei den AGBs und mitnichten bei einem ausgehandelten Individualvertrag. Die Rechtssprechung spricht übrigens sogar schon bei einem einzigen Vetrag von AGBs, wenn allein schon die Absicht der Mehrfachverwendeung besteht.

Und jetzt stehen wir vor folgendem rechtlichen Problem:

Ich habe das Bundle gekauft und will das Programm installieren. Plötzlich verlangt MS von mir die Unterzeichnung eines weiteren Vertrages, ohne dessen ich meine Eigentumsrechte nicht geltend machen kann - und das ist so rechtlich nicht möglich, denn mit dem Erwerb sind bereits sämtliche Eigentumsrechte auf mich übergegangen, ich kann außer Verfielfältigen alles mit dieser Programm CD tun, ich kann sie sogar weiterverkaufen. MS könnte ( mit erheblichen rechtlichen Bedenken wegen des erheblichen Eingriffs in die Eigentumsrechte ) von mir lediglich die Unterzeichnung dieses zweiten Vetrages verlangen, wenn diese Unterzeichnung bereits Teil des Kaufvertrages wäre, also dort in den AGBs verankert wäre. Dann allerdings wäre sie nur wirksam, wenn ich explizit darauf aufmerksam gemacht worden bin § 305 II Nr1 BGB. Und dabei denke ich dann an einen guten freund, der sich bei marktkauf ein Notebook aus dem regal genommen hat und damit zur Kasse marschiert ist - und niemand hat Ihn auf irgendwelche Einschränkungen seiner Eigentumsrechte beim Erwerb des Notebooks samt Software aufmerksam gemacht.

Wird er das nicht ist die Klausel rechtlich nicht Bestandteil des Kaufvertrages, vor allem in Verbindung mit § 305c BGB. Man sollte einfach nicht alles glauben, was einem scheinbar mächtige Menschen sagen, denn oft beruht Ihre Macht lediglich auf dem Schein.

Deswegen nix für ungut

regards Kyno
 
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