News YouTube: Keine Weitergabe persönlicher Daten

Andy

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Im Streit zwischen den Medienkonzernen Google und Viacom über die Herausgabe von Nutzerdaten der Online-Videoplattform YouTube ist nun eine Einigung erzielt worden. Demnach muss Google lediglich Daten zum Nutzerverhalten weitergeben, nicht aber die Namen oder IP-Adressen von Nutzern des Portals.

Zur News: YouTube: Keine Weitergabe persönlicher Daten
 
"... So könnte nachvollzogen werden, zu welcher Zeit ein Nutzer mit was für einer IP-Adresse ein bestimmtes Video angesehen hat. ..."

ich dachte jetzt kommt im nächsten satz, "Um Ihnen dann eine Rechnung schicken zu können" :D
 
Hätte Viacom wirklich ihr Ziel erreicht, wäre dies nicht nur bitter für die Nutzer von youtube gewesen, sondern auch für youtube selbst.

Viele Nutzer hätten sich dann zwei mal überlegt, ob sie dann noch Videos über diese Plattform einstellen. Da geht es um sehr viel Geld.

Klar, dass andere Firmen gerne ein Stück vom Kuchen abhaben wollen. Die heilige Kuh "Urheberrecht" ist dabei nur eine vorgeschobene Begründung und dient nur dem Zweck, jedoch nicht der Sache.

Der Schutz der Privatsphäre muss auch in Zeiten der globalen Vernetzung weiterhin oberstes Gebot bleiben. Dabei ist es zunächst einmal egal, ob ein Urheberrecht verletzt wurde oder nicht. Dies ist im Einzelfall zu klären und darf nicht als Vorwand für einen Generalverdacht einer ganzen Generation herangezogen werden. Kommerziellen Interessen gilt es dabei die Grenzen aufzuzeigen und die Sammelwut einiger Staaten, darunter auch Deutschland, national und international zu bändigen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Computerbase hielt ja noch nicht mal einen Artikel über die Vorratsdatenspeicherung für nötig... Nur eine Kopie aus Wikipedia steht dazu im Lexikon.

Aber zum Artikel selbst, da haben wir alle ja nochmal Glück gehabt und ich bin froh, dass Google die Nutzerdaten schützt, auch wenn die EFF und andere Organisationen wohl ihren entscheidenden Anteil dazu beigetragen haben.
 
Komisch ist nur,vorher wo youtube noch nicht bei Google war,schrie kein Hahn danach,jetzt wo Google im Spiel und die Wissen das man was holen kann sind die ganz schnell da,denn dieses "Problem" gibt es nicht erst seitdem Google Besitzer ist sondern noch vorher,aber da konnte man noch nichts bei den Gründern holen :rolleyes:
 
Die können ja nichts mehr weitergeben... ist ja schon alles verkauft! :-]
 
Wobei man auch ehrlich sagen muss, dass es für die Filmfirmen nicht unbedingt schön ist, wenn komplette Kinofilme auch bei Youtube und Co drin sind. Bei einigen TV-Serien und Anime bin ich persönlich aber ganz froh darüber, weil deutsche TV-Sender mittlerwile die Zuschauer gerne mal ein halbes auf ein Jahr warten lassen, bis endlich mal die zweite Hälfte einer Staffel kommt.
 
.Wenn meine Wenigkeit Videos auf Youtube guckt, dann meistens nicht in eingeloggtem Zustand - wenn also jeder bei Youtube glotzen würde, ohne sich vorher einzuloggen, dann hätte Viacom doch auch mithilfe des unaufgeweichten Urteils nichts erreicht. Einloggen hätte man sich dann nur müssen, um Videos zu bewerten, kommentieren oder verwalten. Die Aufweichung des Urteils bewirkt demnach, dass Youtube-User keine lästige Einlogge-Auslogge-Praxis einführen müssen, um ihr persönliches Nutzungsverhalten zu verschleiern - alles bleibt beim alten: 'ist doch super!
 
@Mutaito

du brauchst nicht eingeloggt zu sein
sobald du auf irgend eine Webseite gehst wird dieser deine IP Nummer geschickt, wodurch man deine Adresse heraus finden kann
der Server braucht die IP Adresse, damit er weiß an wen er die Daten schicken muss

ob du eingeloggt bist oder nicht ändert nichts daran ;)
 
naja, etwas komplizierter ist das dann aber schon...

1. bringt denen die IP nichts, da 99,9% aller Privatkunden eine dynamische IP-Adresse haben, d.h. das bei jedem Einwahlvorgang bei den Leuten die direkt ins Netz gehen, oder bei Routern z.B. alle 24h eine andere IP vergeben wird und somit sind die IP-Adressen zum sammeln nutzlos, denn die könnten dann höchstens Nutzungsdiagramme eines Tages erstellen, was nix bringt, die wollen ja mit vernünftigen Studien Geld machen und dazu muss man das Nutzungsverhalten schon auf längere Zeit "observieren"

und 2. kann man bei dynamischen IPs die Adresse(Wohnort) nicht einfach "herausfinden", man kann höchstens mit richterlichem Beschluss ( und möglicherweise noch 1-2 andere staatliche Instanzen ) beim jeweiligen ISP ( Provider, also z.B. T-Online ) nachfragen, welcher Kunde zum Zeitpunkt "XY" die IP "xxx.xxx.xxx.xxx" hatte...und das können wie gesagt möglicherweise, außer per richterlichem Beschluss, nur noch 1-2 andere Staatliche Instanzen. Privatpersonen oder Firmen haben darauf keinen Zugriff und die ISP's dürfen denen die Daten auch gar nicht geben...
wär ja noch schöner, wenn jetzt zusätzlich zu der Scheiss Vorratsdatenspeicherung auch noch Privatpersonen oder Firmen das einfach einsehen könnten...

3. werden auch diese Protokolle beim ISP nur (ich meine) 6 Monate ( dank Vorratsdatenspeicherung, früher waren es max. 3, mehr durften die Provider nicht ) gespeichert, danach werden sie gelöscht und es ist nicht mehr nachvollziehbar wer die IP-Adresse hatte..

gruß,
Ascer
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat des direkten Vorposter entfernt)
.Außerdem steht doch in dem Bericht, dass mit den preiszugebenden Daten herausgefunden werden kann, "zu welcher Zeit ein Nutzer mit was für einer IP-Adresse ein bestimmtes Video angesehen hat." Um herauszufinden gerade welcher Nutzer Youtube zur jeweiligen Zeit nutzt, muss dieser doch eingeloggt sein - das habe ich gemeint Wenn der jeweilige Nuutzer nämlich nicht eingeloggt ist, dann bleibt nur mehr - vorausgesetzt die Bedingungen in Beitrag#11 sind gegeben - die IP-Adresse und dann weiß gerade niemand welche/r Person/Nutzer Youtube zur betreffenden Zeit nutzt, denn die IP-Adresse gibt diese Information beim besten Willen eben nicht her.
 
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