News Gesetz gegen Filesharer tritt am Montag in Kraft

Jirko

Insider auf Entzug
Registriert
Jan. 2002
Beiträge
10.500
Am Montag, dem ersten September, tritt das im April verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft. Damit wird es möglich, dass Rechteinhaber in besonderen Fällen IP-Adressen von Filesharern direkt erfragen können, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften nehmen zu müssen.

Zur News: Gesetz gegen Filesharer tritt am Montag in Kraft
 
na toll...
eine Rechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß“ festgestellt wird

gewerblichen ausmaß? d.h. nur wenn ich das runtergeladene zeug wieder verkaufe können sie mich drannehmen oder wie soll ich das verstehn?
 
Das ist das Problem ^^

Gewerbsmässig ist ein seeeehr dehnbarer Begriff (10 Lieder? 100 Lieder? Bei Verkauf? Beim gratis-weitergeben?)

Ich würde gewerbsmässig als "Downloader brennt das Zeug auf Datenträger und verkauft ihn dann weiter" bezeichnen. Die ersten Präzedenzfälle werden kommen.
 
eLan schrieb:
na toll...


gewerblichen ausmaß? d.h. nur wenn ich das runtergeladene zeug wieder verkaufe können sie mich drannehmen oder wie soll ich das verstehn?


versteh ich auch net so ganz. Wenn man uploadet, ist das ja nicht gewerblich, sondern einfach nur software bedingt(zb. torrent wo man den up ja NICHT ausstellen kann;oder sollte)?! Wenn ich zb. ein Album anbiete für Geld, dann isses gewerblich m.M. nach.

ist Rapidshare ein gewerblicher anbieter?!:D
 
Kann da nun jeder Dahergelaufene IP-Herausgaben fordern, wenn er einfach nur behaupt dass sein "geistiger Müll" geshared wurde? Oder müssen stichhaltige Beweise vorliegen? Wer will das beurteilen? Der Provider selbst?
 
ich meine mal gelesen zu haben das auch eine größere Ansammlung von Filmen, Spielen, Musik unter das "gewerbliche Ausmaß" fallen kann
zudem stand mal in der Diskussion das auch besonders qualitative "rips" unter das "gewerbliche Ausmaß" fallen sollen auch wenn man diese nicht weiterverkauft

mfg Continuus
 
Zuletzt bearbeitet:
mit "gewerblichem Ausmaß" ist vermutlich der Schaden des Rechteinhabers gemeint. Aber wie schon gesagt wurde: Die ersten Präzedenzfälle werden kommen :)
 
Habe gelesen, dass manche schon von "gewerblichem Ausmaß" sprechen, wenn ein komplettes Album zum Download angeboten wird.

Finde das ehrlich gesagt leicht lächerlich. Nicht, weil das Vergehen an sich geahndet werden soll, sondern weil der Begriff "gewerbliches Ausmaß" von manchen auf diese Schwelle herabgesetzt wird.

Um etwas gewerblich zu betreiben, müsste dabei ja auch ein Mindestmaß an Umsatz generiert werden.

Selbst, wenn man unterstellt, dass jedes Album oder Film oder sonstiges "geistiges Eigentum" für 5€ weiterverkauft würden, ergibt sich doch unter 100 einzelnen Downloads pro Monat kein "gewerbliches Ausmaß".

Ich persönlich finde das absolut lächerlich. Wie gesagt, nicht der Verfolgung als solche, sondern die Interpretationen von Lobbyanwälten...

@andere Comments: "Gewerbliches Ausmaß" bezieht sich nicht darauf, dass man illegal heruntergeladenes "geistiges Eigentum" verkauft, sondern dass man Musik, Filme, Spiele etc. in einer Menge herunterlädt, WIE jemand, der die Produkte danach weiterverkaufen würde.

@Child: Finde den Ansatz mit dem Schaden des Rechteinhabers interessant. Allerdings ist der Wortlaut des Gesetzes eigentlich ein anderer...
 
Zuletzt bearbeitet:
Einerseits ist es ja das gute Recht das Eigentum schützen zu wollen und zu dürfen, aber was diese Musik-Mafia und andere Branchen abziehen ist das Ausweiten der eigenen Rechte in die Freiheiten von anderen Personen und da hört der Spaß nun wirklich auf.
Mich wollte auch schon ein dahergelaufener Anwalt um etwas Geld erleichtern, bis auf den Stinkefinger hat der nichts von mir bekommen. Allein schon diese Abzockmethodik gehört verboten, aber Lobbies zählen schließlich mehr als Wähler, darum wird auch nichts gegen solche Dinge unternommen...
 
MKan kommt leichter an die Raubkopierer, dafür werden aber die Strafen geringer? Wenn da nicht diese Wischi-Waschi-Formulierungen "gewerbliches Ausmass" drin wären, könnte man glatt von einem Schritt in die richtige Richtung sprechen.
 
Naja da wird sich dann bei den Providern die Spreu vom Weizen trennen. Dort gilt dann Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
 
Ich liebe die Schweiz.

Hier darf man noch zum Eigengebrauch Musik legal aus P2P Netzwerken runterladen.^^
 
@eLan
Nein, „gewerblichen Ausmaß“ ist nicht näher definiert worden und kann schon bedeuten, dass du nur z.B. einen aktuellen Film hast, der dich eigentlich im Kino Geld gekostet hätte (bedeutet ja nicht 8 Euro Schaden, sondern da werden zum Teil direkt zehntausende Euro veranschlagt). Das wird die Zeit erst zeigen, wie hoch hier in der Praxis die Latte gelegt wird.
Anfangs wird man denke ich mit großen Abmahn-Wellen rechnen können und die Industrie bzw. Anwälte werden eben dieses „gewerblichen Ausmaß“ zu ihren Gunsten ausloten wollen.

Gedacht war das Gesetz wahrscheinlich, wie du es gesagt hast - wer mit urheberrechtlich geschützten Werken ein Art Gewerbe betreibt und so (großere Mengen) Geld verdient.
Leider wachsweich, wie so vieles, formuliert. So kann man es eben auslegen, wie man lustig ist.
 
Gewerblichen ausmaß kann man bis zum geht nicht mehr ausdehnen und somit können die von jedem an seine ip je nach lust und laune rankommen. Naja hauptsache wir haben nichts dagegen und die können ihren spaß haben.
 
Zum Glück lebe ich in der Schönen Schweiz und dürfen Musik und DVD Film Gratis ausem Internet Downloaden aber keine Uploaden^^

@ AAS
Die schweiz ist ein Tolles land oder
 
ne gute Rechtschutzversichrung hilft da sicher! da kann man wenigstens gegen die Abmahnungen reagieren
 
so ein müll...

die Rechteinhaber können dich ja dann schon wegen einem einzigen illegalen Downloaden hochnehmen, wenn sies drauf anlegen.
Für mich ist das ein einziger Irrsinn.
 
Na ja könnte schlimmer sein zumindestens können sie sich noch nicht gleich auf deinen Anschluss aufschalten wie in gewissen nordischen Ländern... ist jetzt vielleicht etwas übertrieben ausgedrückt aber so in etwa kommt es hin...

Ich denke auch das die Rechteinhaber nicht mehr so stark gegen Privatpersonen vorgehen die kapieren langsam das das ihre Kunden sind und man verklagt seine Kunden nicht. Ok bei der Musik Industrie ist das noch nicht so angekommen aber in der Software Branche sehe ich da schon ne starke Tendenz, ich glaub von EA oder MS hat doch vor ein paar Wochen mal ein relativ Hoher Manager in der Richtung was gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
AAS schrieb:
Ich liebe die Schweiz.

Hier darf man noch zum Eigengebrauch Musik legal aus P2P Netzwerken runterladen.^^
scheint im schönen deutschen land jetzt auch erlaubt zu sein.
jedenfalls solange es keine "gewerblichen ausmaße" annimmt.

oder muss man die news anders verstehen?
 
ja_gwies schrieb:
so ein müll...

die Rechteinhaber können dich ja dann schon wegen einem einzigen illegalen Downloaden hochnehmen, wenn sies drauf anlegen.
Für mich ist das ein einziger Irrsinn.


Richtig so, das ist deren Eigentum, daher unterschreibe ich das umgehend. Wenn Du nicht in so eine Falle tappen möchtest, dann kaufe das geistige Eigentum doch einfach.
 
Zurück
Oben