Jirko
Insider auf Entzug
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Bei einer erneuten Auseinandersetzung über die Zahlung von Rundfunkgebühren obsiegte nun ein Student vor Gericht. Dieser sollte der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) für seinen internetfähigen PC Rundfunkgebühren zahlen, weil er sonst über kein Radio und keinen Fernseher verfügte.
Zur News: Student klagt erfolgreich gegen PC-Rundfunkgebühr
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