Muss ich GEZ zahlen?

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Hi,
hatte vor ein paar Tagen Post von der GEZ bekommen ob ich einen Fernseher habe etc. Ich lebe momentan mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen, der ist bei der GEZ gemeldet aber befreit wegen einer Behinderung. Wie schaut das für mich dann aus? Für diesen Fall hab ich keine Infos gefunden ob ich dann zahlen muss oder nicht(bin momentan sowieso arbeitssuchend). Nur das:

In einem Privathaushalt ist grundsätzlich nur ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät gebührenpflichtig. Die Vergünstigung, für eine Rundfunkgebühr mehrere Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten zu können, gilt für den Rundfunkteilnehmer selbst sowie für seinen Ehegatten.

Sie betrifft auch Personen, die im Haushalt des Rundfunkteilnehmers leben und deren Einkommen den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige nicht übersteigt, z. B. schulpflichtige Kinder.


Über Google hab ich auch nicht wirklich was informatives gefunden.
 
da du arbeitssuchend bist, ist dein einkommen niedrig genug, so das du über deine mama befreit bist. dh deine mama müsste gez zahlen für ihre geräte. sofern sie das nicht tut, da sie kein gerät hat, musst du selber dich anmelden, genauso wie dein bruder, der ja seine eigene befreiung hat.

lg, fire
 
Hallo ich wollte jetzt kein neues Thema aufmachen und ich hab auch in Brief von der GEZ bekomm und da wollte ich mal fragen wie es bei mir aussieht ob ich das zahlen muss oder nicht ich bin jetzt zur zeit in der Lehre und verdiene so 320€ im Monat und mein Vater bezahlt für sich schon welche aber nur für 1 Fernseher also für sein eigenen aber nicht für mein wie ist das jetzt muss ich die zahlen oder nicht
achso der is in Bayern arbeiten und wohnt dort bei sein Bruder
 
ich würde wenn du dich schon anmeldest einfach ein neuartiges Rundfunkgerät(PC) anmelden
dafür sind die gebühren niedriger.
 
Ja ich hab mich schon angemeldet aber mit in Fernseher für so 17€ im Monat
 
Du wohnst nicht mit deinem Vater zusammen, also musst du für deine eigenen Geräte bezahlen.

Da fällt mir ein, hab doch neulich erst wieder nen Brief weggeworfen mit einer Forderung weit über 500eur, nur weil die meine Abmeldung ignoriert haben ^^ Und ich hab nicht mal nen Fernseher oder Radio. Und meinen PC werd ich ganz sicher net anmelden.

lg, fire
 
Ach Du hast Dich schon angemeldet?

Ansonsten würde ich nicht die Pferde scheu machen. Wenn andere im gleichen Haushalt leben und bereits bei der GEZ gemeldet sind und man vielleicht gar keine eigenen Geräte hat.
;)
 
Ich hab jetzt noch eine Frage und zwar will ich jetzt mal dort anrufen und was wichtiges klären aber jetzt is folgendes problem und zwar hab ich weder eine Telefonnummer von den noch meine Kundennummer da bzw das hat alles mein Vater weggeworden
und jetzt meine Frage wie bekomm ich meine Kundennummer wieder raus
 
also, solange man noch bei den Eltern wohnt, würde ich keine Geräte anmelden. Zwar schicken die GEZ-Fahnder gern Serienbriefe - im Jahr 3 Stück im Abstand von etwa 4 Wochen die immer unfreundlicher formuliert werden, jedoch steht dort explizit drin, dass man sich auch dann melden sollte, wenn man gar nichts zum Anmelden hat, denn so würde man ihnen unnötige Papierarbeit sparen und müssten keine sog. "Erinnerungsschreiben" mehr an noch nicht registrierte "Kunden" schicken. Warum sollte man sich denn anmelden, wenn man gar nichts hat? Die GEZ meint behaupten zu müssen, dass grundsätzlich jeder erstmal verdächtig ist, der nicht angemeldet ist. Wer dennoch zu den wenigen gehört, die über weder TV, Radio, Internetzugang, Hörgerät (damit kann man Mittelwelle empfangen) usw. verfügen, so kann man sich ja für jeweils 6 Monate von der Gebührenpflicht(!) befreien lassen.

Haha, auf so einen Unsinn sollte man sich nicht einlassen.

Allerdings: wer in der eigenen Wohnung lebt und tatsächlich über ein (defektes) Empfangsgerät verfügt, der sollte sich anmelden. Empfehlenswert sind hier wirklich nur die sog. neuartigen Empfangsgeräte, weil die zur Zeit mit 5.xx Euro deutlich günstiger sind als der Besitz von (eventuell defekten) TV-Geräten. (Defekt: denn es ist ja kein größerer Akt, es reparieren zu lassen ^^)

eigentlich sollte man meinen, die GEZ wäre in der Beweispflicht :-) daher: einfach nicht reagieren, keine Aussagen machen, auch nicht über Familienangehörige und wenn jemand fragt, einfach behaupten, dass erst letzte Woche oder so jemand von der GEZ an der Tür gewesen wäre und noch Hörzu-Abos verkaufen wollte :-D
 
Hallo Leute

Vieleicht kann euch das Helfen.

Wenn man bei den Eltern Wohnt und die schon bei der GEZ gemeldet sind musst man nur die Teilnehmernummer der GEZ mitteilen, und normalerweiße angeben wieviele geräte in diesem Haushalt sind.

Ist man in der Ausbildung kann man auf das Arbeitsamt/Job Center sich eine Befreiung geben lassen da man zu wenig verdient und man keinen zuschlag vom Job Center bekommt.

Ist man Arbeitssuchend muss man den ganzen Bescheid bei der GEZ einreichen der wird dan geprüft ob noch zuschläge vom amt drauf sind wenn nicht wird die GEZ eine Freistellung zuschicken so lange wie der Bescheid vom Harz4 normal gültig ist.


hoffe ich konnte helfen

gruß
 
Also musste das reichen wenn ich zum Arbeitsamt geh und mir in ne Befreiung hol und in ne Kopie von Lehrvertrag hin schick
 
Hier steht alles:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
und spätestens hier nochmal: http://www.gez.de/e160/e161/e392/Staatsvertrag.pdf

Bekommst du zu deinem Ausbildungsgehalt Zuschüsse?
a) Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
b) Berufsausbildungsbeihilfe nach den §§ 99, 100 Nr. 5 des
Dritten Buches des Sozialgesetzbuches oder nach dem
Vierten Kapitel, Fünfter Abschnitt des Dritten Buches des
Sozialgesetzbuches oder
c) Ausbildungsgeld nach den §§ 104 ff. des Dritten Buches
des Sozialgesetzbuches.
Problem in Verbindung mit oben genannten Zuschüssen:
nicht bei den Eltern lebende Empfänger ..
Du lebst aber bei deinem Vater wie ich das verstanden habe. Ich denke mit Befreiung wirds nix :( , denn
Eine Befreiung allein wegen geringen Einkommens ist nicht möglich.

Ich habe mich angemeldet,... aber keinen Fernseher, den ich ja auch nicht besitze :cool_alt:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nee ich bekomm keine zuschüsse ich muss alles von mein Ausbildungsgeld bezahlen
 
Als BafÖG/ Lehrgeld-Bezieher bekommst Du meiner Info nach keine Befreiung. Du hast damit ein eigenes Einkommen und es besteht keine Hilfsbedürftigkeit.
Dennoch hast du etwas voreilig gehandelt. Es ist immer unkomplizierter sich garnicht erst anzumelden, als im Nachhinein wieder abzumelden o.ä.
Sprich einmal Kunde - immer Kunde für die GEZ. Die werden Dich nun öfters daran erinnern. ^^
 
a. Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben .

Vorzulegende Unterlagen: BAföG-Bescheid

Steht alles da .. ja
BAföG in dem Sinne = Ausbildungsförderung
Weiterhin gültig: Nicht bei den Eltern lebend
 

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