News Großhandels-Flatrate wieder im Gespräch

Rayn

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Das kölner Verwaltungsgericht ist zu dem Beschluss gekommen, dass die Telekom vorläufig allen Online-Diensten eine Großhandels-Flatrate anbieten muss. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass der Fall schwierige Rechtsfragen des Telekommunikationrechts entstehen ließ, die sich in dem Eilverfahren nicht eindeutig geklärt haben.

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