• Mitspieler gesucht? Du willst dich locker mit der Community austauschen? Schau gerne auf unserem ComputerBase Discord vorbei!

Wo kann ich meinen Steam Acc. verkaufen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Westisde-75

Cadet 2nd Year
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
30
Hallo CBer,

möchte meinen Steam Account verkaufen aber ich weiß nicht wo.
Bei Ebay geht es nicht weil paar Spiele über 18 sind.

Folgende Spiele sind drauf:

-Counter Strike 1.6
-Counter Strike Condition Zero
-Counter Strike Gelöschte Szenen
-Team Fortress 2
-Day of Defeat
-Day of Defeat: Source
-Portal
-Deathmatch Classic
-Half Life 2: Episode Two
 
nirgends. das untersagen dir die AGB
 
Hmm bei Ebay gehts nicht, und laut STEAM-AGB auch nicht.

Trotzdem dürftest du das eigentlich, da es nach deutschem Recht soweit ich weiß eine Grauzone ist.

Wenns bei Ebay nicht geht, mach halt nem Kumpel von dir nen Sonderpreis - oder handel das mit jemandem übers Netz per PM aus, falls du ihm vertraust.
 
Sowas diskutiert man nicht öffentlich. Und in Zeiten von Vorratsdatenspeicherung und KKM erst recht nicht.
 
bolero hat recht

wenn das zufällig einer von steam ließt könnte dein acc gesperrt werden.

im grunde geht das schon nur ich würde das NIE NIE NIe öffentlich bekannt geben.

verkauf es am besten privat andere möglichkeiten gibts kaum
 
Soll Valve das doch mitbekommen, nach deutschem Recht völlig i.O..
 
Frag mal leute privat oder so kp geh mal in paar communitis rein
 
"Der gesamte Inhalt von WoW ist Eigentum von Blizzard Entertainment" aber grad in Deutschland ist dieser Punkt sehr umstritten. (Rechtliche Grauzone)
Erst nach dem Kauf, beim Installieren daheim, muß der Spieler den AGB zustimmen. Dies ist in kaufrechtlicher Hinsicht aber zu spät. Die AGB dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten und beim Kauf eines Onlinespieles muß der Käufer davon ausgehen können, das Spiel auch weiterverkaufen zu können. Anders lautende Bestimmungen wären unwirksam. Ergo sind wichtige Teile der AGB von WoW in Deutschland nichtig.

Das habe ich die letzten tage doch oft genug gepostet.

Das gilt für WoW wie auch für die Spiele auf Steam. Nach deutschem Recht vollkommen i.O.

Und wer meine Quellen gerne anzweifeln möchte: Das ganze stammt von einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Medienrecht.

Aber übertragt das bitte nicht auf neuere Spiele. Da steht es auf den Verpackungen drauf, ihr stimmt damit also schon beim Kauf zu. Das ist bei WoW und CS:S nicht der Fall.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich vermute mal der Thread hier ist net lang offen , aber ich denk falls jemand Interresse hat bekommst du vllt ne PM , und sonst gibts doch bestimmt viele Möglichkeiten jemanden zu Finden z.b Ingame oder i-welche Clanforen. Wie siehts eig aus , kann man seinen Acc auch hier bei CB im Verkaufen Thread verticken ?
 
kannst dich ja mal in deinem privaten umfeld informieren,ob jemand interesse daran hat.
 
@Heuball
Was durch aktuelle Rechtsprechung erst zu beweisen wäre. Aber so lange gilt, nullo actore nullus iudex.

Dennoch, sowas macht man im privaten Rahmen, nicht öffentlich.
 
Ist es bereits ich finde grade den Verweis nicht mehr.

Aber ich lag selber im Rechtsstreit mit Blizzard und habe Aussergerichtlich gewonnen da mein Anwalt so argumentiert hat.

Was denkst du warum es heutzutage auf den Verpackungen draufsteht?
 
Zitat:
"Der gesamte Inhalt von WoW ist Eigentum von Blizzard Entertainment" aber grad in Deutschland ist dieser Punkt sehr umstritten. (Rechtliche Grauzone)
Erst nach dem Kauf, beim Installieren daheim, muß der Spieler den AGB zustimmen. Dies ist in kaufrechtlicher Hinsicht aber zu spät. Die AGB dürfen keine überraschenden Klauseln enthalten und beim Kauf eines Onlinespieles muß der Käufer davon ausgehen können, das Spiel auch weiterverkaufen zu können. Anders lautende Bestimmungen wären unwirksam. Ergo sind wichtige Teile der AGB von WoW in Deutschland nichtig.

Das habe ich die letzten tage doch oft genug gepostet.

Das gilt für WoW wie auch für die Spiele auf Steam. Nach deutschem Recht vollkommen i.O.

ja da hast du schon recht nur ist das Zweischneidig, da anders rum ebenso geltend:

wenn valve das mitbekommt und unterbinden will sperren sie den account ... und dann kannst du ja klagen aber eben in den USA nach deren Recht ... viel spass dabei ;p
 
so weit ist es also schon gekommen, durch vorratsdatenspeicherung und panikmache,
wenn ich sowas wie " sowas macht man nicht öffentlich" schon lese dreht sich mir der magen um, solange es nach deutschem recht, wie oben steht erlaubt ist, warum sollte man es nicht öffentlich machen?
 
@Heuball: Dann ist die Frage ob er es sich beim Kauf von z.B. Episode Two nicht schon hätte bewusst sein müssen...
 
Ja richtig sie können den Account sperren verstoßen damit aber gegen geltendes Deutsches Recht. Das hat Blizzard bei mir auch getan.

Ich bin mir nicht mehr sicher ob es da schon drauftstand oder nicht. Ich glaube eher nein. Wenn er es über Steam gekauft hat dann nicht denn da ist auch kein Verweis dabei.
Und ich finde das mal nebenbei schon lächerlich, nicht öffentlich Vorratsdatenspeicherung. So ein unfug...
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rumpkili

Keine Panik. Die Paranoia ist bei mir, gottlob, noch nicht ausgebrochen. Die Bemerkung (sowas macht man nicht öffentlich) war eher lakonisch gemeint, i.S.v. warum soviel Wirbel um einen bloßen Account. Daher auch mein Bezug auf Vorratsdatenspeicherung und Kommunalem Kernmelderegister ;)
 
Ganz einfach weil es Beschiss ist. Ich muss davon ausgehen können ein Spiel auch verkaufen zu können wenn ich das möchte.

Genauso ein Bockmist wie diese Onlineaktivierungen, ich lasse mir doch nicht vorschreiben wie oft ich ein Spiel Installiere.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben