Hallo Leute ,
hab eine kleine Rechtsfrage für euch, bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt =)
ich habe mir vor kurzem ein rechner zusammenbauen lassen, bei dem ich die Wahl zwischen Vista 32Bit und Vista 64Bit hatte. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht den Unterschied dieser beiden Versionen wusste habe ich beim Verkäufer nachgefragt. Der meinte nur das Vista 64 mehr Rechenleistung brauch wie die 32er Variante und es wenig kompatible Spiele, Treiber bzw Software gibt.
Da fiel für mich natürlich meine Kaufentscheidung auf Vista 32Bit. Verschwiegen hat er mir jedoch das nur Vista 64 über 4GB Arbeitsspeicher verarbeiten kann. Da mein aktuelles System gerade 4GB Ram hat und ich vor hatte mal auf 6/8 GB ram aufzustocken ist das leider mit dem jetzigen Betriebssystem nicht möglich, was mich sehr ärgert.
Ich war vorhin im Fachhandel und hab mich aufgrund der unzureichenden Beratung beschwert. Nun meine er das er das Produkt nur schwer zurücknehmen könne da es ja eine schon verwendete Software und somit wertlos ist.
Ich bin mir jedoch ziemlich sicher das man selbst bei Software vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die Beratung unzureichend war. Als Zeugen hatte ich meine Freundin dabei.
Kann mir jemand helfen die Rechtsfrage zu lösen? :/
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Gruß
hab eine kleine Rechtsfrage für euch, bei der ihr mir hoffentlich weiterhelfen könnt =)
ich habe mir vor kurzem ein rechner zusammenbauen lassen, bei dem ich die Wahl zwischen Vista 32Bit und Vista 64Bit hatte. Da ich zu diesem Zeitpunkt nicht den Unterschied dieser beiden Versionen wusste habe ich beim Verkäufer nachgefragt. Der meinte nur das Vista 64 mehr Rechenleistung brauch wie die 32er Variante und es wenig kompatible Spiele, Treiber bzw Software gibt.
Da fiel für mich natürlich meine Kaufentscheidung auf Vista 32Bit. Verschwiegen hat er mir jedoch das nur Vista 64 über 4GB Arbeitsspeicher verarbeiten kann. Da mein aktuelles System gerade 4GB Ram hat und ich vor hatte mal auf 6/8 GB ram aufzustocken ist das leider mit dem jetzigen Betriebssystem nicht möglich, was mich sehr ärgert.
Ich war vorhin im Fachhandel und hab mich aufgrund der unzureichenden Beratung beschwert. Nun meine er das er das Produkt nur schwer zurücknehmen könne da es ja eine schon verwendete Software und somit wertlos ist.
Ich bin mir jedoch ziemlich sicher das man selbst bei Software vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die Beratung unzureichend war. Als Zeugen hatte ich meine Freundin dabei.
Kann mir jemand helfen die Rechtsfrage zu lösen? :/
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
Gruß