'Xander
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 1.640
Also, wenn der TUEV abgelaufen ist, hat man ja den einen Monat Schonfrist.
Erst ab dem zweiten Monat kostet es was.
Bei mir ist der TUEV Ende 11 letzten Jahres abgelaufen.
Allerdings habe ich ein Saisonkennzeichen (3-11).
Da ich gerne am 1. Maerz (ein Sonntag da geht leider kein TUEV) 'ne Runde fahren wuerde,
waere es interessant fuer mich zu wissen, ob die Schonfrist erst mit der
Wiederanmeldung des Fahrzeugs in Kraft tritt, da ich ja schlecht mit einem abgemeldeten
Fahrzeug zum TUEV fahren kann.
Fahrzeug ist in einem Top Zustand (60.000 KM / 3 Jahre alt)
gruss
Erst ab dem zweiten Monat kostet es was.
Bei mir ist der TUEV Ende 11 letzten Jahres abgelaufen.
Allerdings habe ich ein Saisonkennzeichen (3-11).
Da ich gerne am 1. Maerz (ein Sonntag da geht leider kein TUEV) 'ne Runde fahren wuerde,
waere es interessant fuer mich zu wissen, ob die Schonfrist erst mit der
Wiederanmeldung des Fahrzeugs in Kraft tritt, da ich ja schlecht mit einem abgemeldeten
Fahrzeug zum TUEV fahren kann.
Fahrzeug ist in einem Top Zustand (60.000 KM / 3 Jahre alt)
gruss