Negative eBay-Bewertung zu unrecht!

autoshot

Admiral
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Juni 2007
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8.714
Hallo zusammen,

hab letztens meinen alten iPod versteigert, hat auch alles gut hingehaut ich hab die Kohle erhalten und der Typ auch den iPod. Nur gibt er mir jetz trotzdem eine schlechte Bewertung auf Grund der Tatsache, dass ich die Original-Rechnung nicht beigelegt hab. Ahja er hat mir auch ne Mail geschrieben deswegen, woraufhin ich sofort die Rechnung nachgeschickt hab (per Mail als Kopie und per Post)!

Außerdem stand in der Auktion, dass die Originalrechnung AUF WUNSCH mitgeschickt wird. Ich hab grad nochmal unseren Mail-Verkehr gecheckt er hat NIE gesagt dass die Rechnung mit soll. Ich mein der iPod is auch fast 4 Jahre alt, für was braucht er da noch ne Rechnung. Aber egal er hat sie ja trotzdem gekriegt...

Meine Frage jetz: wie krieg ich die zu unrecht erhaltene schlechte Bewertung wieder weg?

mfg autoshot
 
Du hast die Möglichkeit, dich diesbezüglich an ebay zu wenden.
Dann kann die gegenseitige Bewertung aufgehoben werden.
 
Setz dich einfach nochmal mit dem Käufer in Verbindung und versuch das erstmal ohne Ebay zu klären. Der Kaüfer hat nämlich die Möglichkeit selbst die negative Bewertung wieder zurückzunehemen.
Erst wenn das nicht geht an Ebay selbst wenden, wobei ich es da fragwürdig halte ob die da dann die negative Bewertung zurücknehmen.
 
Nix da, nach dem neuen Bewertungssystem von eBay kann eine Negativbewertung nicht mehr zurück genommen werden und eBay schert sich einen Dreck darum.
 
Ich weiß zwar nicht, wie das mit privat angemeldeten Mitgliedern ist. Als Powerseller kann man einen Antrag auf Änderung der Bewertung stellen. Aber wie schon Trackballfan geschrieben hat, gibt es diese Möglichkeit wohl bei Privat nicht mehr.
 
ja toll und was mach ich jetz?
 
Du kannst lediglich eine Ergänzung zur Bewertung hinzufügen, bzw. auf eine Bewertung antworten.
 
ja hab ich schon. son volldepp wegen ner rechnung ne schlecht bewertung reinzuhaun.
 
Das hat eBay ja auch sauber hin bekommen, mit dem neuen Bewertungssystem wollen sie die Verkäufer zum Hauseigenen Paypal zwingen.
 
Nicht nur das Bewertungssystem, wer keinen Artikel erhält und nicht per PayPal bezahlt hat kann sich dumm und dämmlich mit ebay rumärgern und man erhält einfach keine Hilfe von denen. Die Sperren noch nichtmal Leute die innerhalb eines halben Jahres 3 negative Bewertungen bekommen haben das sie den Artikel nicht versendet haben Hier der erwähnte Problemfall
 
Ist das eine Antwort auf meinen Beitrag? Wenn ja hast du es falsch verstanden, der Typ hat die artikel nicht versendet und dafür die bewertungen bekommen. Und obwohl wohl jeder den Fall gemeldet hat, reagiert ebay nicht darauf.

Ps. Will man eine E-Mail an ebay schreiben muss man den Grund und die Artikelnummer angeben, will man die Email dann anschicken kommt nur (nicht wörtlich): Die Anfrage kann nur auf Angebote die nicht abgeschlossen wurden gesendet werden. Wie kann man sich aber über einen Artikel beschweren der nicht versendet wurde, wenn die Auktion noch nicht abgeschlossen ist ?!
 
TheGhost31.08 schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*

Ne, die Antwort war eigentlich an den Threadstarter gerichtet, also "wie krieg ich die zu unrecht erhaltene schlechte Bewertung wieder weg?". Unter dem Link kann man das wunderbar mit dem Käufer regeln, falls dieser nun wirklich zustimmt. eBay wird auf solche Anfragen nicht reagieren, da sie das grundsätzlich nicht machen, also grundsätzlich keine bewertungen entfernen. Bewertungen ohne Zustimmung der anderen Seite kriegt man leider nur mit Hilfe eines Anwalts weg. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
sry dass ich des jetz so sagen muss, aber so ein blödes arschloch. ich hätt gute lust den kerl zu verklagen deswegen ganz ehrlich.

meint ihr es hilft wenn ich ihm mim anwalt drohe?
 
Wenn du eine Privatperson bist, lohnt sich das nicht.
Sonst aber schon, wegen Rufschädigung.

Kontaktiere doch mal einen Anwalt. Die meisten sagen dir sofort unentgeltlich, ob es sich lohnen würde oder nicht. Wenn der nette Herr Anwalt aber ein Briefchen versenden muss, kostet das etwas ;)

mfg,
Markus
 
deckt das die rechtsschutzversicherung ab?

ne ich mein ich würd ja erstmal drohen...
 
Wieso rufst du nicht einfach an und fragst nach. Glaubst du wirklich hier im Forum arbeitet jemand bei deiner Rechtschutzversicherung und würde dich zufällig am Nicknamen erkennen?

Oder kennst du die Werbung mit dem Becker noch nicht ak' "Ich hab da mal ne Frage" ;)

mfg,
Markus
 
Ich denke nicht, dass eine Rechtschutzversicherung das übernimmt. Aber ich würde erstmal in Ruhe und höflich den Käufer bitten die Bewertung einfach zu überarbeiten. ;)
 
hab ich ja schon. leider ohne erfolg :(
 
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