KFZ Schild Mitnehmen

GodsNumb

Ensign
Registriert
Jan. 2007
Beiträge
206
Hallo Community,

hoffe das ich das richtige Forum habe ;-)

Und zwar folgende Frage :
Und ja ich habe Goggel benutzt ^^

Wenn ich ein Auto habe mit Kennzeichen und mir ein neues Auto kaufe kann ich das "alte" kennzeichen Mitnehmen?!

leider gehen die Meinungen sehr weit auseinander und leider gibt es keine Aktuellen Themen, vllt finde ich ja hier endlich die Antwort.

natürlich würde das "alte" Auto Abgemeldet und dann würde ich halt gern beim neuen Auto, das selbe kennzeichen verwenden.

So folgende Info´s habe ich :

Es gibt ne Sperrfrist von 2 Wochen bis 6 Monate!
Es soll angeblich abgeschafft sein, diese Frist
Das kennzeichen ist auf das Auto zugelassen und net aufn Halter
Es ist von bezirk zu Bezirk unterschiedlich --> Trotzdem gibt es bestimmt EINE Regelung!!!

Hat einer erfahrung gesammelt in DIESEM Jahr oder kennt einer was?!?!

Vielen Dank
 
Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs werden Fahrzeug und Kennzeichen voneinander getrennt. Dies hat zur Folge, dass das bisherige Kennzeichen kurzfristig wieder frei wird. Aus diesem Grund wird das amtliche Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung für die Dauer von 12 Monaten für die Wiederzulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs reserviert. Die Gebühr für Wiederzulassung auf den gleichen Halter beträgt 2,60 Euro. Die Erhebung der Gebühr erfolgt bei der Wiederzulassung.
http://www.kreis-borken.de/fileadmin/internet/downloads/fe36/Internetflyer_zur_neuen_FZV.pdf
 
moin,moin,

du kannst dein altes kennzeichen sofort auf das neue auto anmelden.

habe dieses vor einem jahr selbst ohne probleme gemacht.
altes auto abgemeldet und das neue sofort mit dem alten kennzeichen angemeldet, gegen geringe gebühr.

die sperrfristen sind fast überall aufgehoben.

mfg.
Bernd
 
Zurück
Oben