Kaufvertrag bei ebay auflösen?

STAN!

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Hey Leute,

hab echt kein Plan wohin mit dem Thema,chreib es einfach mal hierrein!

Also.. Habe Donnerstag mir einen Roller bei EBAY ersteigert, privatauktion!
Jetzt habe ich aber durch einen Bekannten erfahren das in unserer Stadt der gleiche Roller verkauft wird. Problem an der Sache, der Roller von EBAY liegt etwa 500km weit weg. Kann ich diesen Artikel von EBAY stornierern oder dergleichen? Weil was lohnt es sich 500km zufahren, wenn ich das selbe Objekt 10km weit weg kaufen kann. Besteht solch eine möglichkeit?

Danke für eure Hilfe!

Mfg
STAN!

PS: Kennt ihr eine gute/billige Transportfirma? Was müsste ich ungefähr für diesen Transport bezahlen wenn ich nicht selbst fahre?
 
AW: ebay

Was würde den der Versand durch DHL kosten?
 
AW: ebay

Der Verkäufer wird sicher äußerst kooperativ sein, er kann dich nicht negativ bewerten und du ihn schon. Außerdem kannst du auch ganz simpel eine Mail mit einem Rücktritt vom Kauf schreiben, er kann nicht wirklich etwas dagegen machen. Wenn er ganz stur ist, gibts vielleicht eine Ermahnung von Ebay, aber beim ersten mal passiert da gar nix. Ebay ist äuerst käuferfreundlich. Ist zwar nicht die feine englische Art, aber so ist das halt.
 
AW: ebay

Kaufvertrag hin oder her schreib einfach das du dich vertan hast oder so und der Verkäufer das Angebot
einfach an den unterlegenen Bieter geben bzw neu einstellen soll.

Nett ist es nicht aber wie hier schon gesagt wurde wird der Verkäufer kaum auf den Verkauf bestehen und das
schlimmste was passieren kann ist eben die abmahnung von ebay (aber die is auch nichts wert)

Zum Anwalt wird er wohl kaum gehen, was er zwar theoretisch könnte aber wer bitte macht sowas :freak:
 
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eXEC-XTX schrieb:
Der Verkäufer wird sicher äußerst kooperativ sein, er kann dich nicht negativ bewerten und du ihn schon. Außerdem kannst du auch ganz simpel eine Mail mit einem Rücktritt vom Kauf schreiben, er kann nicht wirklich etwas dagegen machen. Wenn er ganz stur ist, gibts vielleicht eine Ermahnung von Ebay, aber beim ersten mal passiert da gar nix. Ebay ist äuerst käuferfreundlich. Ist zwar nicht die feine englische Art, aber so ist das halt.
Moment. Warum sollte Ebay ihn genau ermahnen? Wenn ich jetzt als Käufer anfange und 637 Artikel an einem Abend ersteigere und nachher allen einen Brief (oder eine Mail) schreibe in ich ich denen mitteile: "war nur Spaß, mit freundlichen Grüßen ihr Troll".. weisst du was das dann langsam an wirtschaftlichen Schaden ausmacht? Der Verkäufer hat erst mal den Stress mit Ebay und den Verkaufsgebühren (du solltest ihm deshalb auch zumindest anbieten, diese zu übernehmen!). Anschließend muss er den Artikel wieder einstellen (sofern ihn nicht vielleicht der Zweite auf der Gebotsliste haben mag) und wenn er dann noch etwas Pech hat, bekommt er dann einen geringeren Betrag. Und vielleicht braucht er die Kohle auch und verkauft seinen Roller nicht zum Spaß und hat gar nicht die Zeit, noch mal gute 2 Wochen auf das Geld zu warten. Sicherlich viel hypothetisches mit ettlichen Wenn und Aber du verstehst bestimmt, worauf ich hinaus will.
Mit dem Druck auf den Bieten Knopf hat er einen gültigen Kaufvertrag geschlossen und er kann sehr wohl etas dagegen machen. Du würdest dich umgucken, wenn du nachher seinen Anwalt, etwaige Gerichtskosten und den Roller bezahlen darfst. Und das du verlierst halte ich für sehr wahrscheinlich, denn er hat das Recht hinter sich.

Nächstes Mal sollte sich der Themenstarter eben vorher in der Nachbarschaft umhören und erst dann in die Ferne schweifen. Jetzt darf er auf die Kulanz der Verkäufers hoffen, aber mehr auch nicht.
 
AW: ebay

@Bela: Schwachsinn: Die Gebühren kann man ganz simpel widerrufen, indem man die Option "Kaufvertrag in beidseitigem Interesse zurückziehen" wählt. Das ist eine vorgefertigte Option, die man nach dem Kauf/Verkauf auswählen kann, sobalt beide das durchklicken, gibts keine Gebühren für den Verkäufer, alternativ kann der das AN an unterliegene Bieter verkaufen. Und selbst wenn der Roller 1200€ kostet, dann lohnt sich ein Anwalt nie und nimmer. Allein ein nettes Briefchen kostet bereits 70€, für das Geld könnte man ihn auch an einen unterlegenen Bieter verkaufen ohne am Ende Stress mit einer negativen Bewertung zu bekommen. Klar, man kann die von Ebay entfernen lassen, aber das ist auch alles andere als schnell erledigt.

Klar, rein rechtlich hat er Recht, aber die 70€ vom Anwaltsbrief zahlt ihm keiner und warum sollte sich der Verkäufer das antun? In der Regel sind die soweit kullant, außer er hat den Roller weit über Marktwert verkauft.
 
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dafür gibt es eine Rechtsschutz ;)

Hätteste dich halt vorher umhören sollen.

Du kannst den Verkäufer bitten den kaufvertrag aufzulösen. Er könnte wenn er es darauf anlegt, es durchziehen.
 
AW: ebay

Ich würd ihn auch bitten den Vertrag rückgänig zu machen. Wenn er es nicht macht -> Pech gehabt. Du hast durch den Kauf einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen und musst den Roller nehmen. Wenn du das nicht tust und er an dem Vertrag festhält erwirkt er das nötigenfalls durch einen Anwalt - und was das kostet wird ihm herzlich egal sein, denn er ist im Recht - und die anfallenden Gebühren wirst du dann tragen müssen~




cya
cr@zy
 
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eXEC-XTX schrieb:
@Bela: Schwachsinn: Die Gebühren kann man ganz simpel widerrufen, indem man die Option "Kaufvertrag in beidseitigem Interesse zurückziehen" wählt. Das ist eine vorgefertigte Option, die man nach dem Kauf/Verkauf auswählen kann, sobalt beide das durchklicken, gibts keine Gebühren für den Verkäufer, alternativ kann der das AN an unterliegene Bieter verkaufen.
Die Funktion ist mir bekannt, aber ich verstehe das eher als Zeichen des guten Willens, der Verkäufer kann die paar Euros dann auch einstecken. Man möchte ja etwas von ihm und das sollten einem das vielleicht Wert sein.
Ansonsten muss ich aber deinen Post als "Schwachsinn" abtun. Der Anwalt lohnt sich auf jeden Fall, da die Kosten später der Käufer übernehmen wird. Und großartigen Stress habe ich damit auch nicht, gibt auch dafür jede Menge Vordrucke im Internet. Das Geld bekommt er wieder.

Und mit welcher Begründung sollte der potentielle Käufer denn eine berechtigte negative Bewertung einreichen? "Ich war zu blöd mich vorher zu informieren und sollte nicht mit den Großen spielen, aber dir drücke ich noch eins rein!" - die kann man problemlos und ohne Aufwand löschen lassen.

Ebay ist zwar sehr kundenfreundlich, aber ich wiederhole gerne mein Szenario. Was meinst du würde passieren, wenn ich an einem Abend 637 Artikel kaufe, überall um den Rücktritt vom Kaufvertrag bitte und um dem Ganzen noch die Krone aufzusetzen allen eine schlechte Bewertung gebe? Und nun nehmen wir nicht so ein extremes Beispiel sondern gehen nur von einem Einzelfall aus.

Ebay ist kein Spielplatz und es hat einen guten Grund, dass man erst ab 18 Jahren dort mitbieten darf. Auch wenn alles sehr leicht von der Hand geht und in den meisten Fällen problemlos abläuft sollte man sich nicht täuschen lassen, dass auch der einfache Klick auf den Bieten Knopf letztlich nichts anderes ist wie deine Unterschrift unter einem Kaufvertrag. Und die lässt sich bekanntlich nicht einfach so annulieren.
 
AW: ebay

bela_ schrieb:
Die Funktion ist mir bekannt, aber ich verstehe das eher als Zeichen des guten Willens, der Verkäufer kann die paar Euros dann auch einstecken. Man möchte ja etwas von ihm und das sollten einem das vielleicht Wert sein.

Was genau meinst du mit dem Satz?

bela_ schrieb:
Und mit welcher Begründung sollte der potentielle Käufer denn eine berechtigte negative Bewertung einreichen? "Ich war zu blöd mich vorher zu informieren und sollte nicht mit den Großen spielen, aber dir drücke ich noch eins rein!" - die kann man problemlos und ohne Aufwand löschen lassen.

Eine negative Bewertung kann man abgeben und eBay macht wenig bis gar nichts dagegen, außer es sind Beleidigungen enthalten. Problemlos löschen geht gar nicht.
 
AW: ebay

Wenn ich mich beim Verkäufer melde und ihm schreibe, dass ich aus welchen Gründen auch immer den Roller nun doch nicht kaufen mag und um ihn zu besänftigen, biete ich ihm an die Ebay Gebühren zu übernehmen. Klingt finde ich besser, als wenn ich ihm dafür x Euro anbiete, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt.

Ich hab mich gerade noch mal schlau gemacht, seit der letzten Änderung klappt das wohl wirklich nicht mehr so leicht mit dem Löschen. Ist bei mir schon ein paar Jährchen her, dass ich richtig Stunk hatte mit allem Pi Pa Po auf ebay. Meine Behauptung nehme ich dann natürlich zurück.
Was man allerdings noch tun kann ist (in der Reihenfolge):
- wenn man sich binnen einem Monats einig wird mit dem Käufer, kann der die Bewertung noch umwandeln
- einvernehmliche Löschung mit dem Handelspartner über das dafür vorgesehen Formular beantragen
- im Falle einer Beleidigung Strafanzeige stellen bei den Grünen oder sonst Anwalt her bei unwahrer Tatsachenbehauptung (zB § 824 BGB)
- Versuch einer einstweiligen Verfügung, bei einer "falschen" negativen Bewertung gehen da mal schnell 1000€ und mehr ins Land für den Beklagten. Ob einem das den "Spaß" der negativen Bewertung wert ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
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bela_ schrieb:
Wenn ich mich beim Verkäufer melde und ihm schreibe, dass ich aus welchen Gründen auch immer den Roller nun doch nicht kaufen mag und um ihn zu besänftigen, biete ich ihm an die Ebay Gebühren zu übernehmen. Klingt finde ich besser, als wenn ich ihm dafür x Euro anbiete, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt.

So hilft man ja nur eBay ;)
Die gebühren braucht man ja nun wirklich nicht erstatten wenn der Verkäufer einwilligt, ihm einen bestimmten betrag anzubieten als Entschädigung fände ich besser aber das wichtigste ist ja eigentlich erstmal freundlich anfragen. Die meisten verkäufer sind ja keine Unmenschen, nur einfach nicht bezahlen finde ich eine Frechheit.
 
nein bei Privatverkäufern nicht, nur wenns ein Händler ist
 
Widerruf von 14 Tage gilt beim Fernabsatz, "Haustür-Geschäften" und Ratenzahlungen, nicht bei einem normalen Vertragsabschluss.
 
Verträge sind einzuhalten, darauf hoffen, dass der Verkäufer nicht auf Kaufpreiszahlung und Abnahme klagt, halte ich bei der eindeutigen Rechtslage für äußerst riskant.
Das Kostenrisikos des Verkäufers beträgt ca. 3,- für die Zustellung einer Mahnung.
 
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