Gerichtlicher Mindestabstand - Fachbegriff gesucht

nkler

Lieutenant
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Juli 2006
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721
Hi,
zu erst einmal, ich weiß gar nicht ob es so etwas überhaupt in der Deutschen Rechtsprechung gibt. Allerdings ist es mir aus amerikanischen Filmen und Serien bekannt.
Und zwar ein Gerichtlich angeordneter Mindestabstand zwischen 2 Personen, also das sich zum Beispiel der grüne Grinse Smilie ":D" dem Freak ":freak:" nicht näher als 5m nähern darf, weil er ihn immer doof angrinst.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine...

Für diese Anordnung suche ich den Fachbegriff. Oder vielleicht ist es auch nur Umgangssprache ich weiß es nicht.

Vielleicht kann mir ja von euch jemand weiter helfen.

gruß
nkler
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreibung)
gerichtliches Annäherungsverbot.
 
Das ging ja flott, danke.
 
@HuckJ
ne gerichtliche Verfügung bzw einstweilige Verfügung kann aber alles sein, nicht nur n Annäherungsverbot.
 
es gibt auch den "wohlfühlabstand" ist eher nicht deutsche rechtssprechung, kann aber zur sprache gebracht werden.
Kommt z.b. bei der frage auf, wenn sich leute belässtigt oder gar bedroht fühlen.
 
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