nkler
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2006
- Beiträge
- 721
Hi,
zu erst einmal, ich weiß gar nicht ob es so etwas überhaupt in der Deutschen Rechtsprechung gibt. Allerdings ist es mir aus amerikanischen Filmen und Serien bekannt.
Und zwar ein Gerichtlich angeordneter Mindestabstand zwischen 2 Personen, also das sich zum Beispiel der grüne Grinse Smilie "" dem Freak "" nicht näher als 5m nähern darf, weil er ihn immer doof angrinst.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine...
Für diese Anordnung suche ich den Fachbegriff. Oder vielleicht ist es auch nur Umgangssprache ich weiß es nicht.
Vielleicht kann mir ja von euch jemand weiter helfen.
gruß
nkler
zu erst einmal, ich weiß gar nicht ob es so etwas überhaupt in der Deutschen Rechtsprechung gibt. Allerdings ist es mir aus amerikanischen Filmen und Serien bekannt.
Und zwar ein Gerichtlich angeordneter Mindestabstand zwischen 2 Personen, also das sich zum Beispiel der grüne Grinse Smilie "" dem Freak "" nicht näher als 5m nähern darf, weil er ihn immer doof angrinst.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine...
Für diese Anordnung suche ich den Fachbegriff. Oder vielleicht ist es auch nur Umgangssprache ich weiß es nicht.
Vielleicht kann mir ja von euch jemand weiter helfen.
gruß
nkler
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