Autoverkauf: Frage Versicherung:

Origano

Lt. Commander
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Jan. 2004
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Kann mir jemand helfen?

Ich verkaufe heute Abend mein Auto an Privat.
Es wird ein Kaufvertrag aufgesetzt, wie ich ihn von meiner Versicherung, der Huk bekommen habe. Dürfte also juristisch gesehen korrekt sein.
Eine Passage in diesem Vertrag besagt, daß der Käufer das Fahrzeug sofort umzumelden hat, was er auch unterschreiben wird.
Daneben wird eine extra Karte für die Zulassungsstelle mit Datum und Uhrzeit der Übergabe ausgefüllt, daß der Käufer das Fahrzeug übernommen hat.

Frage: Wenn der Käufer auf dem nach Hause-Weg schuldhaft einen Unfall verursacht, kommt dann noch meine Versicherung für den Schaden auf, so daß ich hochgestuft werden kann?

besten Dank vorab, für die Beantwortung.
Ich bin da ein wenig unsicher und will kein Risiko eingehen.
 
Durch seine Unterschriften und den Passus, dass er das Fahrzeug unverzüglich umzumelden hat, kann Dir nichts mehr passieren.

Sollte doch mal ein Schaden eintreten, wird Deine Versicherung erstmal bezahlen und sich das Geld bei dem Käufer oder dessen Versicherung zurück holen.
 
Das Einfachste und sicherste wäre in solch einem Fall immer das eigene Nummernschild vor dem Verkauf zu demontieren. Somit muss der Käufer sich um eigene Nummernschilder und Versicherung kümmern.

Ein Freund ist in dem Zusammenhang was richtig mieses geschehen. Er hatte sein Auto privat nach Frankreich verkauft, mit der Zusage das der Küfer das Auto in Frankreich gleich ummeldet. Das Resultat: Besuch von der Polizei wegen Fahrerflucht.
 
Allerdings bleibt ein gewisses Restrisiko, das ich so nicht eingehen würde. Für sowas gibt es Kurzzeitkennzeichen, um die sich der Käufer kümmern kann.
 
Bin zwar kein Jurist und auch kein Versicherungsprofi, aber sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, haftet der neue Halter, bzw. seine Versicherung, sollte er einen Unfall bauen. Auch wenn das Auto noch nicht umgemeldet ist. Das wär ja lustig. Kauf ich mir ein gebrauchtes Auto und fahr es erstmal an nen Baum, weil mir der Frontspoiler nicht gefällt und die Versicherung des Ex-Halters bezahlt das auch noch. Glaub kaum, dass das rechtens ist.

http://www.ratgeber-auto-kauf.de/auto-kauf_versicherung.html
 
Am besten ohne Nummernschilder - wenn es mit gehen soll, dann im Kaufvertrag festhalten dass der Käufer umgehend ummelden soll und auch das Verkaufsdatum mit Uhrzeit vermerken.

Deine Versicherung haftet bis das Fahrzeug ab/umgemeldet ist...
 
Hi,

der neue Halter hat ja noch keine Versicherung in dem Moment aus meiner Sicht. Ich habe im April meinen Wagen verkauft und den am Tag vorher abgemeldet und der Versicherung telefonisch Bescheid gesagt.

Die Übergabe erfolgt also ohne Kennzeichnen und somit konnte mir absolut nichts passieren. Der Käufer war zwar stinkig weil er dann die Kennzeichen besorgen mußte und nicht direkt nach Haus fahren konnte, aber das war mir dann egal (Zumal der nur ein Visum für DE hatte).
 
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