Haftpflicht kündigen bei Vertragsänderung?

Daniel D.

Commander
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Ich habe schon im Internet gesucht, aber nie eine passende Antwort gefunden - außer viele vorgefertigte Formulare, die mir das Schreiben abnehmen.

Meine Haftpflichtversicherung hat mir per Post eine Vertragsänderung angekündigt (bessere Konditionen), trotzdem würde ich gerne die Versicherung wechseln. Kann ich das nur machen, wenn ein Schaden vorliegt oder auch dann, wenn sich der Vertrag ändert (ich bin leider über die Kündigungsfrist hinaus)?

Es wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte.
 
Ein Kündigungsrecht hast du hier nicht. Im Zweifel werden die dich eher im alten Vertrag lassen, wenn du mit den neuen Konditionen nicht einverstanden bist, als dich gehen zu lassen...

Würden sich die Tarife ändern und der Anbieter sich weigern dir den alten Tarif bereitzustellen, könnte man durchaus kündigen.
 
Ja, du kannst nur den neuen "AGBs", bzw dem neuen Vertrag widersprechen. Und wenn sie das nicht gelten lassen kommst mitm Sonderkündigungsrecht raus... Wie 1668 sagte. Aber: Wenn die dir günstigere Konditionen anbieten werden die sich kaum weigern, die alten (-schlechteren?-) Konditionen beizubehalten. Da wären sie ja doof.
 
privathaftpflicht? oder kfz?
das wurde hier nicht ganz klar, denn wenns um iene kfz-haftpflicht geht, kannst du bis zum 30.11. kündigen.
 
Danke für die Antworten!

Es handelt(e) sich um die Privathaftpflicht.
 
falls der vertrag geändert wird, hast du ein sonderkündigungsrecht.
ebenfass hast du ein außerordentliches kündigungsrecht im schadensfall - und dabei ist unerheblich, ob dieser dir letztendlich erstattet wird oder nicht. ebenfalls ist es hier unerheblich, ob du einen schaden verursacht hast der einige hundert / ... kostest oder ob du z.b. das senfglas oder die tageszeitung für 50 cent deiner z.b. nachbarn beschädigt hast.
auch in so einem fall könnte man den schaden theoretisch dem unternehmen melden.

besten gruß
zikxxl
 
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