Benutzbar: Bilder mit Wasserzeichen?

the.expert

Lieutenant
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Hey,
ich schreibe gerade eine Anleitung, die ich später veröffentlichen möchte und wollte nun fragen, ob ich Bilder mit einem Wasserzeichen des Machers, z.B. "Computerbase.de", dafür benutzen darf. Reicht es aus, wenn ich die Quellen angebe, oder verstößt es gegen ein Urheberrecht?

Grüße,
 
Zuletzt bearbeitet:
An sichersten (und einfachsten) ist es, wenn du das mit dem jeweiligen Rechteinhaber abklärst und dir die Verwendungserlaubnis schriftlich geben lässt.
 
Creshal schrieb:
An sichersten (und einfachsten) ist es, wenn du das mit dem jeweiligen Rechteinhaber abklärst und dir die Verwendungserlaubnis schriftlich geben lässt.

Hmm... die Anleitung wäre ja sowieso nicht kommerziell, sondern für jeden frei verfügbar. Und wie sieht es aus, wenn ich die Bilder vorher bearbeite?
 
die Anleitung wäre ja sowieso nicht kommerziell, sondern für jeden frei verfügbar.
Der Urheber hat trotzdem Rechte darauf. Er kann dich zwar schlecht auf Schadenersatz verklagen, aber es kann trotzdem die Zustimmung zur Verwendung (oder Bearbeitung) verweigern. Wird zwar in der Regel keiner machen, aber wenn du keinen Ärger haben willst, ist das sicherer. Und höflicher dem Urheber gegenüber. ;)
 
Das Hochladen von Musik im Torrent ist auch nicht kommerziell und ebenso für jeden frei verfügbar ;)

Der Urheber hat grds. sämtliche Verwertungsrechte. Wenn du dir die Erlaubnis nicht holst, verstößt du immer gegen das Urheberrecht. Und nur so nebenbei aus meiner persönlichen Erfahrung als Fotograf: ich erkenne meine Bilder auch ohne bzw. mit wegretouchiertem Wasserzeichen wieder ;)
 
FidelZastro schrieb:
Das Hochladen von Musik im Torrent ist auch nicht kommerziell und ebenso für jeden frei verfügbar ;)

Torrent kann auch legal sein, falls du auf die Illegalität zu sprechen kommen willst. Chip.de machts vor.

FidelZastro schrieb:
Der Urheber hat grds. sämtliche Verwertungsrechte. Wenn du dir die Erlaubnis nicht holst, verstößt du immer gegen das Urheberrecht.

Hast du Quellen, die das durch Paragraphen belegen? Danke!
 
Creshal schrieb:
...warum wehrst du dich eigentlich so dagegen, die Urheber zu fragen?

Ich habe die Anfrage schon gestellt, nur wann mir die Person antwortet, steht in den Sternen. Wartezeit ist immer schwer zu überbrücken. Danke für den Hinweis auf die bundesrecht.juris.de Seite.
 
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