Frage zum Widerruf

Taltos

Lt. Commander
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Jan. 2009
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1.543
Hallo

Ich habe mir online eine Jeans bestellt, die jetzt leider nicht so sitzt wie sie sollte.
Deswegen möchte ich gerne von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen.

Jetzt steht folgendes in der Widerrufsbelehrung des Händlers:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Der Tag der Erfüllung der o.g. Bedingungen zählt bei der Berechnung des Fristbeginns nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Wie genau muß ich denn jetzt vorgehen? Schicke ich die Ware einfach zurück und lege dem Paket die Widerrufserklärung bei oder schicke die Erklärung vor dem Rücksenden als E-Mail ab?

Danke im Voraus für Eure Hilfe.
 
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger...
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
als Widerruf reicht also die rechtzeitige Rücksendung der Ware
 
Und dazu muß ich dann nichts schriftlich machen?

Sorry, das ich etwas nervig bin, aber habe von sowas null Ahnung.
 
Die Rücksendung der Ware ist als Widerruf ausreichend, es muss keine gesonderte Erklärung beiliegen. Allerdings ist es ratsam, den Versand im Zweifel beweisen zu können.
 
Allerdings ist es ratsam, den Versand im Zweifel beweisen zu können

Dafür sollte wohl ein versicherter Versand ausreichen?
 
Große Onlinehändler haben ja in der Regel gleich Rücksendescheine im Paket. Die verwendest du und lässt dir vom Spediteur eine Einlieferungsquittung geben (sollte eigentlich automatisch passieren). Wenn du angst hast, die Frist nicht wahren zu können, reicht eine E-Mail an die entsprechende Abteilung deines Versenders - der Textform ist damit bereits Genüge getan.
 
Und ergänzend dazu:

Der Unternehmer trägt die Gefahr bei der Rücksendung deshalb mein Verweis, dass lediglich das Absenden beweisbar sein sollte, denn zu einem versicherten Versand ist der Widerrufende nicht verpflichtet.
 
Aber praktisch kann ich das Versenden ja nur mit einer Paketscheinnummer beweisen, denn eine Quittung eines Päckchens kann ja nur bestätigen, das ich irgendwas verschickt habe, aber nicht an wen.
 
Pack es unter den Augen eines Kumpels/Bekannten/der Postmitarbeiter ein und geb es direkt ab. Kumpel etc. kann man vorher auch nochmal drüber gucken lassen, ob alles in Ordnung ist.
 
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