Roller verkaufen... Frage

Col. Sheppard

Lt. Junior Grade
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Dez. 2007
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Hallo liebe User!


Ich hab folgende Frage: Habe mir vor etwa 7 Monaten einen Roller gekauft und bezahle diesen auf Raten ab, nun möchte ich zu beginn nächsten Jahres aber ein Auto kaufen und würde den Roller deshalb gerne verkaufen.

Nun bin ich mir aber nicht sicher ob ich ihn überhaupt verkaufen darf solange er noch nicht abbezahlt ist. Könnt ihr mir das was genaueres sagen? Ich würde nach verkauf die Raten selbstverständlich weiterzahlen, die frage ist nur ob ich darf oder nicht... Ich will ihn halt jetzt schon verkaufen damit er möglichst nicht noch mehr an Wert verliert damit ich meine Verluste minimal halten kann...


MfG,
Col. Sheppard
 
Guck doch mal in deinen Kreditvertrag rein?
Normalerweise gibts da einen Eigentumvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
Du kannst den Roller zwar verkaufen, darfst es aber rein rechtlich ohne Zustimmung des Eigentümers nicht.
Und die Zustimmung gibts meistens nur, wenn du mit dem Erlöß auch den Kredivertrag ablößt.

Ich würde nichts abkaufen ohne Zustimmung, sonst kann später die Bank kommen und den Roller verlangen, wenn du nicht mehr zahlst. Und als Käufer stehe ich dann dumm da.

Das dümmste was man machen kann, ist für Sachen zu zahlen, die man garnicht mehr besitzt/nutzt.
Ich nehme mal an, dass Auto wird auch auf pump gekauft, dann hättest du schon 2 Kredite an der backe.
Später kommt dann mal der Urlaub, de rauf pump finanziert wird, dann nen Fernseher, ne neue Couch und dann wird man plötzlich arbeitslos und steht da mitm haufen Schulden. Da hilft dann nur noch Peter. Naja, muss jeder selbst wissen, wie er sein Leben finanziert. War ja auch nur ne Vermutung. :)

Viel Glück.
 
Das Kreditunternehmen, bei dem du den Roller finanziert hast, wird sicherlich im Vertrag aufgeführt haben, dass der Roller als Risikoausgleich fungiert. Heisst: du wirst den Roller nicht verkaufen dürfen. Oder: wenn du den Roller verkaufst, dann musst du den gesamten Kredit, bzw. die noch offene Forderung, zurückzahlen. Bist du im Besitz des Fahrzeugbriefs oder die Bank?
 
ein roller (50er) hat doch keinen fahrzeugbrief ...
aber ich denke mal ebenfalls nicht das du den einfach an jemand verkaufen kannst und du weiter den kredit abzahlst.
ich würde auch nicht von so jemand den roller kaufen wollen
 
@blackraven: Errmmm ja und wahrscheinlich versuche ich dann in zwei Jahren die Weltherrschaft zu übernehmen weil ich nicht genug Geld hab um die Schulden zu bezahlen oder was?

Also einen blöderen Kommentar konnt ich mir nicht erhoffen. :rolleyes:

Heisst: du wirst den Roller nicht verkaufen dürfen. Oder: wenn du den Roller verkaufst, dann musst du den gesamten Kredit, bzw. die noch offene Forderung, zurückzahlen. Bist du im Besitz des Fahrzeugbriefs oder die Bank?


Das ist schon Hilfreicher. Ich schau mal nach Papieren...

Und bevor weitere Verschwörungstheorien aufkommen:

Ich hab den Roller (Flextech) auf Raten beim Quellekatalog gekauft, daraufhin mussten wir leider feststellen das der Kauf ein Griff ins Klo war, weil das Ding lahm ist, wenig Leistung hat, bereits nach 2 Monaten die Zündkerze und 3 Wochen später die CDI den geißt aufgegeben hat, was wir übrigens alles selbst bezahlen mussten weil irgendwas mit der Garantie laut Vertragswerkstatt nicht stimmt.

Und ich persönlich hab wenig Lust jeden 2 Monat mich dumm und dämlich zu ärgern weil ich wieder was für ne Reparatur hinblättern muss. Deswegen will ich das Mistding für etwa die hälfte Verkaufen um mit mehr als einem Blauen Auge davonzukommen... Vielleicht kann irgendein Rollertuner was mit den Teilen anfangen, was weiß ich...

Das Auto kaufen zu können war übrigens eine Möglichkeit die sich zum Zeitpunkt des Rollerkaufs noch nicht aufgetan hatte, sonst hätt ich den Roller garnicht erst gekauft. ;) Das Auto wird auch nicht neu sein, also nix Ratenkauf... Soviel zu oben.

Und ich denke soweit ich meine Raten brav weiterzahle hat keiner einen Grund den Roller plötzlich zurückzufordern...


MfG,
Sheppard
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Roller könnte tatsächlich wirksam übereignet werden, nur macht sich der Kreditnehmer damit u.U. vertragsbrüchig und ggf. schadensersatzpflichtig ggü. der Bank.

Das dümmste was man machen kann, ist für Sachen zu zahlen, die man garnicht mehr besitzt/nutzt.
Ich nehme mal an, dass Auto wird auch auf pump gekauft, dann hättest du schon 2 Kredite an der backe.
Später kommt dann mal der Urlaub, de rauf pump finanziert wird, dann nen Fernseher, ne neue Couch und dann wird man plötzlich arbeitslos und steht da mitm haufen Schulden. Da hilft dann nur noch Peter. Naja, muss jeder selbst wissen, wie er sein Leben finanziert. War ja auch nur ne Vermutung.

Dem kann ich nur zustimmen, vor allem wenn jetzt nicht mal genug Geld da ist, um den Kredit auszulösen...
 
Also. Der Roller ist mit Sicherheit Sicherungsübereignet, d.h. du darfst ihn nicht verkaufen, solange der Kredit nicht abgezahlt ist. Natürlich kannst du den Kredit vorzeitig ablösen, wenn du den Roller verkaufen willst. Fordere einfach ein entsprechendes "Ablöseangebot" bei der Bank an. Allerdings wirst du Vorfälligkeitsentschädigung zahlen dürfen.
Ein Problem hast du natürlich dann, wenn der Ablösebetrag größer ist als der Wert den du erzielen kannst, was ja nicht unwahrscheinlich ist, da der Roller ja nicht so alt und der Wertverlust am Anfang am größten ist.
Falls du die Differenz nicht "übrig" hast, fahr´ lieber weiter Roller.
 
Ich würd an deiner Stelle einfach das Geld für die Reparaturen zurück holen. Das hat innerhalb des ersten halben Jahres ja nix mit Garantie sondern mit Gewährleistung (und eventuell auch Garantie) zu tun.

Lass dich da nicht verschaukeln ;)
 
und eventuell auch Garantie


Eben doch. Meinst du ich hätt nicht alle möglichkeiten Ausgeschöpft bevor ich dem Mechaniker für nix und wieder nix 120 Euro in die Hand gedrückt habe? Und ich weiß das innerhalb der nächsten Monate wahrscheinlich wieder was drann sein wird. Das Ding ist halt der letzte Schrott...



MfG,
Sheppard
 
Ich kenn jetzt da die Bestimmungen nicht, aber Defekte innerhalb von 3 Monaten müssten durch die Gewährleistung abgedeckt sein.
Das sieht mir dann danach aus, als hätten die dich übern Tisch gezogen.
 
Ich kenn jetzt da die Bestimmungen nicht

Aber einfach mal ins Blaue hinein irgendwas behaupten...super!
Ergänzung ()

Und um den ganzen sinnlosen Quark auch mal sinnvoll zu beenden:

Klär das mit der finanzierenden Bank und schau nach, ob ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Wenn nicht, kannst du ohne Stress verkaufen ansonsten würde ich eher davon abraten.
 
Okay, danke mal sehen was ich herausfinden kann.


MfG,
Sheppard
 
@spraadhans: Ich behaupte nichts in Blaue rein. Wenn es da keine gesonderten Bestimmungen gibt, fällt auch der Defekt an einem Roller unter die gesetzliche Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten wird ja davon ausgegangen, dass der Defekt schon bei Auslieferung bestand.

Wenn es also jetzt nicht irgendeine wüste Bestimmung gibt (wegen allgemeinem Verschleiß etc.), wurde Col. Sheppard da übern Tisch gezogen.

Anstatt also sinnlos rumzupöbeln, lieber nur denn Beitrag mit Inhalt verfassen (anstatt den ne viertel Stunde später nachzureichen) und gut is ;)
 
Hallo Sheppard,

eigentlich genügt ein Blick in die AGB der Quelle. Bei käufen auf Raten greift der Eigentumsvorbehalt.
Die Sache bleibt also so lange im Eigentum der Quelle, bis der volle Kaufpreis entrichtet ist.
Erst danach geht der Roller automatisch in dein Eigentum über.
 
Defekte innerhalb von 3 Monaten müssten durch die Gewährleistung abgedeckt sein

und

Wenn es da keine gesonderten Bestimmungen gibt, fällt auch der Defekt an einem Roller unter die gesetzliche Gewährleistung und in den ersten 6 Monaten wird ja davon ausgegangen, dass der Defekt schon bei Auslieferung bestand.

passen doch nun wirklich nicht so richtig zusammen, oder? Natürlich kann man nicht erwarten, dass ein Laie sich juristisch korrekt ausdrückt, weil der Fachmann dafür eine mdst. sechsjährige Ausbildung benötigt. Also behaupte ich doch lieber gar nichts, anstatt mich mit Halbwissen lächerlich zu machen.
Und ob der Colonel über den Tisch gezogen wurde, können wir anhand der dürftigen Infos dazu doch gar nicht beurteilen und selbst wenn, würde er damit nicht automatisch irgendwas vom Verkäufer zurückbekommen.
 
Hansdampf12345 schrieb:
Das hat innerhalb des ersten halben Jahres ja nix mit Garantie sondern mit Gewährleistung (und eventuell auch Garantie) zu tun.

Ich weiß zwar nicht was jetzt genau kaputt war (zu faul zum nachlesen:p) aber auf Verschleißteile gibt es keine Garantie. Allerdings sollten die meisten Verschleißteile schon länger als 2 Monate halten.
 
Was von der Garantie erfasst wird, bestimmt weitestgehend der Garantiegeber, insoweit könnte die Aussage also zutreffend sein.
Das Gesetz hingegen kennt keine Verschleißteile, was ein Sachmangel ist, bemisst sich einzig an § 434 BGB.
 
spraadhans schrieb:
Natürlich kann man nicht erwarten, dass ein Laie sich juristisch korrekt ausdrückt, weil der Fachmann dafür eine mdst. sechsjährige Ausbildung benötigt. Also behaupte ich doch lieber gar nichts, anstatt mich mit Halbwissen lächerlich zu machen.

Naja - wenn man mal den ganzen Straf- und Verwaltungsrechtskram weglässt, sollten sich fundierte Ausssagen zur Sachmängelhaftung auch noch früher treffen lassen :) Aber du weißt ja:

blg5978.gif


Ich bewundere die Geduld, mit der du den Hobbyjuristen immer wieder entgegen trittst, weiter so :)

Zum Thema ist ja bereits alles wichtige gesagt worden: es ist gut möglich, dass einem Verkauf des Rollers Schuld- und Sachenrechtliche Vorbehalte entgegen stehen. Sicher beantworten kann das aber nur der Kreditgeber - wieso da nicht zuerst nachgefragt wurde, ist mir ein Rätsel.

Den Roller zu verkaufen, weil man erwartet, dass er bald auseinander fällt, ist aber auch nicht die feine Englische Art - achte bloß darauf, dass du dem Käufer alles wichtige zu dem Teil und eventuellen Mängeln erzählst. Sonst ist der nächste Thread hier "Habe Schrottroller gekauft, was tun?" und die Antworten der Forumshobbyjuristen werden eine große Bandbreite von Anzeige bis Zivilprozess bieten ;)
 
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