Frage bzgl. Amazon

phabzon

Lieutenant
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Dez. 2007
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644
Hi,

also ich machs kurz: Ich habe heute ein Mauspad von Amazon bekommen, dass ich gestern bestellt hatte. Jetzt ist dieses Mauspad aber nicht mit meiner Maus kompatibel.

Wenn ich jetzt Gebrauch von dem Fernabsatzgesetz mache, muss Amazon das Mauspad zurücknehmen, obwohl ich es geöffnet habe?

MfG
 
Solange die ware nicht beschädigt ist, sprich sich im originalzustand befindet, hast du bei jedem onlinkauf immer ein 14 tägiges Rückgaberecht.

Frage: Hast du eine Lasermaus oder wie kann es sein dass ein Mauspad nicht kompatibel ist?
 
Also ich hab das Steelseries QcK Mass gekauft, meine Maus ist die G5.

Nur wenn ich die Maus gleichmäßig und gerade über das Pad führe, zuckt die Maus aufm Desktop ziemlich übel.
Bei meinem Steelseries 5L macht sie das so langsam auch schon, anfangs nicht, und ich dachte mit dem QcK wirds besser. Leider nicht.

Also die Ware ist quasi neu, hab es einmal aufn Tisch gelegt, festgestellt das das nichts gibt (nach ca. 2min) und dann wieder in die OVP getan. Diese ist zwar vorhanden und auch nicht beschädigt, aber geöffnet.

Also kann ich es zurückgeben oder?

PS: Und ja, soweit ich weiß ist die G5 eine Lasermaus.
 
phabzon schrieb:
Nur wenn ich die Maus gleichmäßig und gerade über das Pad führe, zuckt die Maus aufm Desktop ziemlich übel.
Bei meinem Steelseries 5L macht sie das so langsam auch schon, anfangs nicht, und ich dachte mit dem QcK wirds besser. Leider nicht.

Schonmal dran gedacht das deine Maus einen Defekt hat?




cya
cr@zy
 
Is bei sämtlichen Lasermäusen auf meinem Qck und Qck+ auch so. Die Maus zuckelt und bei schnellen Bewegungen reagiert sie garnich.
 
Meine reagiert zwar bei schnellen Bewegungen, aber sie zockt, und das nicht zu knapp.

Aber nochmal zurück zur eigentlichen Frage: Ware heute bekommen, nur einmal ausgepackt, festgestellt klappt mit Maus nicht, zurück in die OVP: Darf ich zurückgeben?
 
Solange die ware nicht beschädigt ist, sprich sich im originalzustand befindet, hast du bei jedem onlinkauf immer ein 14 tägiges Rückgaberecht.

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gilt auch dann, wenn die Kaufsache beschädigt wurde. In diesem Fall muss der Verbraucher nach Maßgabe des § 357 BGB u.U. Wertersatz leisten.
 
Man hat nicht immer ein Wiederrufsrecht.

Laut §312d Abs. 4 Nr. 6 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Lieferung und Waren deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufspflicht auftreten können.

Aber nur das nebenbei. ;)
 
@ Lunge:

Da gibt es noch jede Menge andere Ausschlussgründe aber von denen liegt hier wohl sicher keiner vor.
 
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