Frage zu GEZ - Muss ich zahlen?

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hoo

Ensign
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Hallo zusammen,

nun schreibt mich die GEZ an ob ich Rundfunkgeräte besitze.

Ich habe keinen Kabel-/Antennenanschluss in der Wohnung, besitze aber einen Fernseher. Ich besitze des weiteren einen PC mit Internetanschluss.


In dem Schreiben steht wörtlich "Wir bitten sie, das Formular ausgefüllt an uns zu senden."

Sie bitten mich. Muss ich antworten?
 
Prinzipiell bist du in der Pflicht, korrekte Angaben zu machen.

Alle Infos findest du auch direkt bei der GEZ. Da steht dann was du anmelden musst.
 
du bist zur auskunft verpflichtet.
und ob du kabelanschluss hast oder nicht ist egal. solange du ein gerät hast, was "ohne größeren aufwand dazu genutzt werden könnte, rundfunk/fernsehprogramme zu empfangen", musst du zahlen. das entfällt natürlich, wenn deine frau schon zahlt oder du kein eigenes einkommen hast und deine eltern (im gleichen haushalt) zahlen.
 
du bist verpflichet zu antworten aber: du musst nicht antworten, dir droht auch keine strafe, wenn du die briefe weiterhin ignorierst.

du müsstest aber eigentlich zahlen (du hast ja schließlich pc+inetanschluss), also falls der unwahrscheinliche fall mal auftreten sollte, dass ein gez typi bei dir vorbeikommt und du ihn dummerweise reinlässt, kann dir eine nachzahlung drohen.

das ist der erste brief oder? in der regel gibts drei briefe, die nach und nach unfreundlicher werden. dann ist meistens erstmal ruhe, dann versuchen sie es mit drei briefen an deine alter (elterliche)adresse.
 
@Linkser: Falsch! Er ist ganz offiziell und eindeutig in der Pflicht, korrekte Angaben zu machen. Und da er in der Pflicht ist, muss er prinzipiell auch antworten. Kommt er dem nicht nach, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden.

http://www.e-juristen.de/Rechtsberatung/Gebuehren-GEZ.htm
 
Antworte einfach net, die penetrieren mich auch schon seit 10 Jahren^^ außer 3 Briefe im Jahr kommt da nix^^
 
Man ist weder verpflichtet zu antworten, noch überhaupt irgend wann wem gegenüber auch immer Angaben zu machen.

Einzig, wenn man sich entscheidet Angaben zu machen, müssen diese der Wahrheit entsprechen.


edit: @AvenDexx
Mal abgesehen davon, dass es nicht stimmt, was du schreibst, belegt dein Link auch eher das Gegenteil, als deine Aussagen zu untermauern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hängt erstmal noch von anderen Aspekten ab. Hast du ein eigenes, regelmäßiges Einkommen (Arbeitslosengeld/Hartz IV fällt auch darunter, dann kriegst du aber Vergünstigungen auf die Gebühren).

Wenn ja, dann bist du höchstwahrscheinlich zur Gebührenzahlung verpflichtet (paar Ausnahme gäbe es noch, z.B. andere Geräte im betreffenden Haushalt).
Wenn kein Radio/TV vorhanden ist, musst du deinen Internetfähigen PC anmelden.
Wenn du das nicht machst, dann KÖNNTE es sein, dass du Besuch von der GEZ bekommst. Den musst du aber keinesfalls reinlassen und mündliche Auskünfte irgendeiner Art musst und solltest du an der Tür auch nicht geben.
 
Die GEZ hat und wird von mir im Leben keinen Cent sehen. Auch wenn ich einige Fernseher habe.
Ich zahle lieber an Sky für das, was ich sehen will. Und ich sehe ganz einfach nicht ein, dass ich an die GEZ für irgendeine Scheiße zahle, die ich mir nie anschaue.
 
Ich würde nicht Antworten Ignorieren.

Wenn die was wollen sollen sie Kommen.

Was nachzahlung angeht müssen dir die erstmal Nachweissen das du den Pc oder was auch immer schon länger in dienem Besitz hast, und das Können die nicht.

Also nix machen und warten
 
Alles was von denen kommt landet ungeöffnet in den Papiermüll...
 
Wenn die was wollen sollen sie Kommen

Und wenn sie da sind, dann must du die auch nicht rein lassen egal, was die sagen. So lange die keinen Durchsuchungsbefehl haben musst du gar nix tun. KEIN einziges Gericht auf der ganzen Weld wird denen Wegen GEZ eine Befehl ausschreiben.
Das machen die nur bei Drogen, Mord, Enftführung...
 
-Cordoba- schrieb:
Die GEZ hat und wird von mir im Leben keinen Cent sehen

Du weisst das dies kein Kavaliersdelikt ist? Du weisst auch das die GEZ zwar keine juristische Person ist, diese jedoch eine materielle Behörde ist?

Du zahlst auch keine GEZ-Gebühr sondern Rundfunkgebühren.

Über die Arbeitsweisen der GEZ muss man sich nicht unterhalten - die sind ja einem bekannt.
Ich bin auch für die Abschaffung der Zahlungspflicht. Solange dies aber nicht der Fall ist, so werde ich - wie viele andere auch - der Zahlung nachkommen.

@TE
Wenn Du Antwortest, dann bitte Wahrheitsgemäß. Solltest jedoch prüfen, ob Du nicht ggf. eine Rundfunkbefreiung beantragen kannst.
(IMO besteht eine Auskunftspflicht!)
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss ich antworten?

Du musst weder nackig nachts auf die Autobahn laufen um einen geschmeidigen Squaredance hinzulegen, noch mit 3 Transen im Bahnhofsklo um die Wette penetrieren oder einen drei äugigen Hund züchten um ihn dann zu essen.
Genauso wenig musst du der GEZ irgendeinen ihrer dämlichen grünen Briefe wiedergeben ... :evillol:

PS: An die Scheinheiligen die hier an die Moral appelieren gz an euch ... *wer´s glaubt*
 
AvenDexx schrieb:
@Linkser: Falsch! Er ist ganz offiziell und eindeutig in der Pflicht, korrekte Angaben zu machen. Und da er in der Pflicht ist, muss er prinzipiell auch antworten. Kommt er dem nicht nach, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann geahndet werden.


Weder musst du antworten, und weder währe eine Verweigerung eine Ordnungswidrigkeit. DIe GEZ ist keine Stattliche Behörde wie die Polizei oder der ZOLL.
Die schicken dir schlimsten Falls einen GEZ Beamten vorbei der versucht deine Unwissenheit als Verbraucher auszunutzen indem er dir mit Konsequenzen Droht wenn du ihn nicht in die Wohnung lässt.
Fakt ist, die GEZ hat KEIN Recht zutritt zu deine Wohnung verlangen, nur wenn sich die GEZ an die Polizei wendet oder so müsstest du sie eventuell reinlassen.
Die GEZ versucht immer den Leuten Angst zu machen damit sie nicht einen Klaren Gedanken fassen können und Fehler machen wie zum beispiel eine oder mehrer Fangfragen zu stellen in der Hoffnung das du dich Verplapperst.

Sollte ein GEZ Beamter seinen Fuß in die Türe stellen, ist das Hausfriedensbruch, bei weigerung der Aufforderung den Fuß aus dem Tührrahmen zu tun kannst du ihm eine Anzeige wegen Haufriedensbruch aufbrummen oder ihn Rabiat anschubsten, mehr aber auch nicht.

Die GEZ sind Halsabschneider, das Programm so Scheiße und die dafür geforderten Gebühren so Hoch, da gehst du besser für ins Kino oder in die Videothek.
Da bekommst du Echte Qualitätsunterhaltung anstelle von Schwachwald Klinik oder Schlagerparade.
Nur beim PC mit Internet anschluss solltest du (Für Radio) anmelden, da die das über die Provider nach Checken können und dir so auf die Schliche kommen.
Der GEZ Beamte darf zwar deinen PC anschauen aber nicht dahinter, da er eventuell den PC nach vorne ziehen muss, und eventuell etwas Kaputgehen könnte wie der Audiostecker sich verbiegen, außerdem darf er deine Sachen ohne deine Erlaubnis NICHT anfassen, würde soeiner das bei mir tun, gäbs eine drohung wegen Sachbeschädigung wenn er seine Griffel nicht weg nimmt.
Am besten tu deinen Fernseher weg, lass den Idioten rein damit er sich überzeugen kann das du kein TV hast und Basta, und auf die Frage ob du ein TV hast antwortest du am besten.
>>Ich schauhe niemals Fern. Fernsehen ist ein Irreales Abbild des Lebens, voller Falscher Metaffern, kontrolliert von der Medienelite.<< das sollte ihn Überzeugen das du keine Glotze hast.
Füge dem hinzu das du lieber ein Buch liest anstatt vor der Glotze zu verblöden, irgendwann kommen die nicht mehr vorbei. Den wo es kjeine Fische gibt da kann man auch nichts fangen.

Aber wie gesagt GEZ Leute sind KEINE beamte, sie haben keine Statlichen vollmachten und müssen die Poliezei um Hilfe ersuchen wenn sie unbedingt zu dir reinwollen.
Sollte ein GEZ Heini hören das du ein TV hast ist das kein berweis das du eine TV hast, denn er muss das Gerät sehen, hören alleine Genügt nicht.

Wenn du sagt du schaust lieber einen DVD Film, wird der GEZ Mann/Frau entgegenen, das du demnach einen Fernseher hast, antworte darauf mit nein, ich habe einen PC und eine DVD Software zum anschauen der DVD.
Die vond er GEZ halten sich für Blitzgescheit, aber du bist Klüger.

mfg
 
Hallo,

letztendlich muss man nicht antworten. Die GEZ hofft auf die Mitwirkung der Bevölkerung, eine Durchgriffsmöglichkeit besteht nicht. Die GEZ darf aber eigene Mittel ergreifen, um selbst zu erheben, ob jemand gebührenpflichtig ist oder nicht. Kann dies nachgewiesen werden, so ist man auch in der Zahlpflicht.

Gruß
 
Sofern du gebührenpflichtig bist, bist du auch zur Auskunft verpflichtet. Die Auskunft kann auch durch das nicht zurücksenden des Briefes geschehen.

Eine Ordnungswidrigkeit ist es auch, wenn man falsche Angaben macht und dies, aus welchen Gründen auch immer, auffliegt.

§4 Abs. 5 RGebStV schrieb:
Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.

Quelle: http://hh.juris.de/hh/RdFunkGebStVtr_HA_P4-4.htm
 
Reinlassen würd ich die schonmal garnicht. Nicht mal ne Frage würd ich dem beantworten. Davon abgesehen das was es kostet und was da läuft ist wohl ein Witz. Florian Silbereisen 4ever... und das Inzuchtstadl.... Die verfügen durch die Gebühren über mehr Kohle als die privaten Sender und dann kütt da nur Schrott wohin geht die Kohle? Stecken die mit 9 Live unter einer Decke?
 
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