Notebook hat zum 3. mal einen Defekt - Geld zurück?

feuerfuchs

Lt. Commander
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Hi,

mein Notebook hat zum 3. mal einen Defekt (von HP, siehe Sinatur). Die letzten beiden male habe ich die Garantieabwicklung dierekt über HP ablaufen lassen. Habe noch ca. 8 Monate Garantie :)

Ein Freund hat mir erzählt, nach der 3. Reperatur würde man den Kaufpreis erstattet bekommen - stimmt das?

MfG feuerfuchs
 
Ich weiß nicht wies bei euch ist aber soweit ich weiß, kann man beim 3. Mal eine Wandlung anstreben.
Aber ich denke dass solang der Hersteller bereit ist, die notwendigen Reparaturen durchzuführen, darf er das.

Generell von mir für die Zukunft ein Tipp.

ich hatte mir vor 3 jahren einen 17,1" Toshiba P100-194 gekauft. Der hatte eine Geforce 7900 GS drin.
Ich kaufe nie mehr einen Laptop mit einer "für einen laptop" saustarken grafikkarte -> mir ist die 2 mal eingegangen und wegen der hitze noch n paar andere sachen. Immer wurde es repariert und als der laptop 2 jahre alt war war einen monat später nochmal die grafikkarte kaputt und damit wars das gewesen.

Darum: Kauf dir bitte nen stand - PC zum gamen (kostet ja eh kaum was heutzutage) und nen leisen, sparsamen und emissionsfreundlichen laptop. Weil ein laptop der kaputt ist bringt dir nix - egal was aufm papier steht was er so kann!
 
es gilt soweit ich weiss 3 mal der selbe mangel und nicht unterschiedliche
 
^^genau darauf will ich hinaus... nen 20" Schlepptop xD -das ist eher ein desktop-replacement. Aber egal -was für Defekte waren es denn nun?
 
Habt ihr denn irgendeine Quelle für die 3 Nachbesserungsversuche?

Vielleicht erst Gesetz (§ 440 BGB) lesen und dann schreiben?

Außerdem hat hier der Hersteller im Rahmen der Garantie gehandelt, damit ist Sachmängelhaftungsrecht überhaupt nicht anwendbar und Geld gibt es nur dann zurück, wenn das in den Garantiebestimmungen so vorgesehen war.
 
Das steht in keinem Artikel. Vergleiche kann man aber anstreben. Und wenn eine Vorgehensweise in einem Geschäftsfeld "üblich" ist, dann kann es "unter bestimmten Umständen" wie ein Gesetz angewendet werden -vor allem dann, wenn es im Gesetz nicht genau geregelt ist.
 
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sicher, allerdings kann man oftmals mit dem Händler reden und ihm die Bescheinigungen der Reparaturen vorlegen. Der Händler macht ja auch nicht sanderes als das Gerät zum Hersteller zu schicken. Die Frage wäre hier auch, ob zb. der Händler gesagt hat hat, man solle sich direkt an den Hersteller wenden.

Allerdings selbst wenn es über den §440 BGB läuft, sollte dreimal der gleiche Defekt vorliegen.
 
Okay bzgl. der 2 erfolglosen Nachbesserungsversuche gebe ich zu, dass es wohl eher eine Formulierungssache ist, denn im Ergebnis habe ich 3 mal einen Mangel (vor dem ersten Versuch der Nachbesserung, danach und nach dem zweiten Versuch).
 
Rechtlich habe ich die Paragraphen nicht genau im Kopf, bin mir aber 100% sicher das es so passt ;)

Erstmal gelten die vorrangigen Rechte, d. h. Nachbesserung oder Rücktritt vom KV, wobei hier nur wegen Unverhältnismäßigkeit die Nachbesserung in Frage kommt.

Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kannst du dich auf nachrangige Rechte berufen. D. h. Schadensersatz statt Leistung wäre bei dir angebracht.

Ist alles genau gesetzlich geregelt, hab heute wieder einen recht ähnlichen Fall gehabt, leider sind mir die Paragraphen nicht geläufig ;)
 
Ach, das steht bestimmt in dem ominösen "EU-Gesetz" über die "Garantiegewährleistung", die jeder zweite Ebay-Verkäufer heutzutage mit bunten Textchen in der Artikelbeschreibung bedenkt :D
 
Der Dicke hat das nicht? Na, dein Geschäft muss ja toll laufen, wenn du dir eine Ausgabe aus diesem Jahrtausend leisten kannst, Glückwunsch.

Edit: ich bin ja ein Idiot. Habe an den Staudinger gedacht, der Schönfelder erfordert selbstverständlich nicht so viele liquide Mittel :D

So, nun will ich mich hier mal nicht über Gebühr lustig machen, ansonsten geht das eigentliche Thema allzu arg unter. Gute Nacht euch allen, und viel Glück an den TO.
 
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Drei mal der selbe Mangel ist schon richtig. Allerdings bekommst du mit Sicherheit nicht den vollen Kaufpreis zurück. Klär das mit deinem Händler oder HP selbst ab und bitte nicht hier. Ist zu deinem besten.
 
Feuerfuchs bekommt noch lange nichts zurück, denn wie bereits ganz oben geschrieben, darf der Verkäufer zwei mal nachbessern, das hat er hier nach seiner Schilderung aber bisher noch kein einziges Mal getan.
 
@fireblade Wieso sollte er Schadensersatz geltend machen können?

Wenn überhaupt, dann kommt das Erstatten des Kaufpreises in Frage. -Da das Notebook zwischen den Defekten nutzbar war, gibts ne Nutzungsentschädigung für den Händler. Die dürfte nach 16 Monaten recht hoch sein. <-Annahme, da die 8800GT und 8100 schon lange nicht mehr verbaut wurden.

Da es mit ähnlichen Maschinen von Dell auch Probleme gab, kann ich aber sagen, dass die Hersteller (kenne nur ein paar Dell-Fälle) da sehr kulant sind. Wenn man sich nicht gleich wie die Axt im Walde benimmt, bekommt man da sehr feine Angebote.

Da sich feuerfuchs zu den Defekten ja nicht äussert, kann man da nicht viel machen. Ich meine ein paar Bluescreens rechtfertigen nicht unbedingt einen Austausch gegen ein neueres Modell.
 
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Dem Verkäufer bzw. dem Händler ist es herzlich egal wie oft er nachbessern muss. Es wird alles über den Hersteller abgewickelt. Der Hersteller entscheidet auch, ob das Gerät zum Rückkauf angenommen wird oder nicht.

Ich habe täglich mit solchen Fällen zu tun. Schicke täglich bis zu 5 Notebooks ein. Unsere Firma mit Sicherheit 50 bis 80 die Woche. Mir ist es persönlich absolut egal, allerdings tun mir die Kunden leid. Gibt gewisse Hersteller die sich absolut Querstellen.

Das feuerfuchs im Moment kein Geld sieht war auch nicht das was ich gemeint habe. Wollte damit nur sagen, dass er sich schonmal den vollen Kaufpreis abschminken kann.
 
Und was du schreibst, mag die Praxis in deinem Geschäft sein, ob der Hersteller nun zurückkauft oder nicht kann aber wiederum dem Käufer egal sein. Ist die Nachbesserung zum zweiten Mal fehlgeschlagen oder weigert sich der Verkäufer nachzuerfüllen, dann hat er das Recht zum Rücktritt und damit automatisch einen Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung.
 
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